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Ben Chananja · 1863-04-29 · 18 (29.4.1863) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
18 (29.4.1863)
Date
1863-04-29
Page
– (sequence 4)
Language
German
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327 328 MtS genau und sorgfältig unttrsuchtn. Er muß daS, wo« von dir Rede ist, prüfcn, ob eS wichtig oder unwichtig, ob eS wirklich geschehen, und ob er selbst fest davon überzeugt sei. Er muß sich selbst ergründen, ob sein Gemüth von Sün׳ den, sein Körper von Unreinigkeiten, seine Zunge frei sei von Lästerungen. ES geziemt nicht, mit dem Munde, mit dem man den heiligen Namen GotteS auSspricht, SchändlicheS auSznsprechen 4). Auch auf Ort und Zeit muß man Rücksicht nehmen. Ich kannte Leute, welche sich nicht scheulen, an unheiligen und unreinen Orten, wo man selbst den Namen des VaterS, der Mutter oder eines ehrwürdigen Greises nicht aussprechcn sollte, zu schwören und in ganzen Sprüchen frevelhaft den Namen GotteS zu gebrauchen. Wer daS hier Gesagte geringschätzt, wisse, daß er ein unlauterer, frevelhafter Mensch ist, und daß die härtesten Strafen auf ihn lauern, indem ob seiner großen Misscthaten die Gerechtigkeit deS Aufsehers menschlicher Dinge uner- ׳'chüttrrlich und unerbittlich bleibt, und ihm, wenn sie ihm auch nicht ans frischer Thal zu vergelten für gut findet, die Strafen zu jener Zeit mit Zinsen zahlt, wo derselbe eö für daS Gemeinwesen am nützlichsten hält*)" Nicht minder ausführlich und mit besonderer Rücksicht auf promissorische Eide und auf Angelöbnisse bespricht Philo de» Eid in dem folgenden Buche: ״von den speziellen Gesetzen", welches der Erläuterung deS dritten, vierten und 5. Spruches deS DekalogS gewidmet ist. Eigenthümlich ist hier die Doktrin, nach welcher man auch im Falle der Nothwendigkeit einer Eidesleistung nicht bei dem Namen GotteS schwöre, sondern bei der Gesundheit und dem glücklichen Alter deS Vater- oder der Mutter, wenn sie am Leben, bei ihrem Angedenken aber, wenn sie todt sind, denn die Eltern sind Vilder und Nachahmungen der göttlichen Macht, sie haben die, welche nicht waren, inS Dasein gebracht. Der Schwur bei dem Leben theurer Personen hat sich im jüdischen Volke bis ans die Gegenwart erhalten. Fremdartig scheint dagegen, waS Philo an derselben Stelle von der Berufung auf die Erde, die Sonne, die Gestirne und daS Weltall sagt. Wo er sonst in seinen Schriften vom Eide spricht, bezeichnet er denselben überall als eine Berufung auf daö Zeuguiß GotteS in zweifelhaften Dingen. Die PerhorreSzenz Philo'ö gegen den Eid ist nicht für esienisch zu halten: Philo verwirft den Eid nicht absolut, wie dies die Essener gethan Habens; er spricht vielmehr nur die Gesinnung auS, welche unter den Juden allgemein verbreitet war. Schon im Buche Koheleth wird die Scheu vor dem Eide als dem Frommen eigenthümlich dargestcllt: ״Einerlei Schicksal hat der Gerechte und der Frevler, der Gute und Reine und der Unreine, der welcher opfert, und der, welcher nicht opfert; wie der Gute so der Sünder, der welcher schwöret, wie der, welcher den Eid scheut (9,2)." In gleichem Sinne lehrt Sirach: ״Gewöhne deinen Mund nicht anS Schwören, und der Name deS Heiligen sei nicht beständig auf deinen Lippen. Denn wie der Sklave, welcher immerfott gegeißelt wird, von Striemen nicht frei bleibt, so bleibt auch der, welcher immerfort schwört und den Namen GotteS im Munde führt, von Sünden nicht rein. Wer häufig schwört, der sündigt häufig, und die Geißel bleibt von seinem Hause nicht fern. Thut er eS ohne Ueberlegung, so lastet seine Sünde auf ihm, lhat er eS aber auS Verachtung, so sündigt er doppelt. Schwört er vergeblich, wird er auch nicht freigesprochen und sein HauS wird von vielen Unfällen heimgesucht (23, 9—1!)." Die thalmudische und nachthalmudischrabbmische Literatur enthält .ebenfalls nachdrückliche Warnungen gegen unnöthigeS Schwöreu, und iverden manche öffentliche Kalamitäten als Folgen desselben bezeichnet'). Nur für eine gute, die Wiederherstellung deS privatlichen oder öffentlichen WohleS betreffende Sache will Philo einen Eid geleistet wissen. indem nur dies der Gerechtigkeit und Frömmigkeit entspreche"). Die thalmudische Gesetzgebung hat die in der Thora festgesetzten RechtSfälle, die eine EideSleistung fordern, bedenkend vermehrt, da die alten Bestimmungen für den besonders seit der mazedonischen Zeit so bedeutend fortgeschrittenen Verkehr nicht befriedigend erschienen. Hier ist daS progressive Prinzip ohne Widerspruch zur Gel׳ tuug gekommen. BeachtenSwerth ist daS Verhältniß, in welchem MaimonideS rücksichtlich deS EideS zu der Doktrin Philo'S und der Essener steht. Philo will, wie Pythagoras und Epiklet, den Eid vermieden wissen, ohne auf dessen absolute Unzulässigkeit zu bestehen. Letzteres thun, wie bereits erwähnt, die Essener. Ihrer Doktrin wird auch im N. T. daS Wort geredet"), weshalb der Eid von JrenäuS, Laktauz, ChrysostomuS, den Waldensern, Wiklefiten, von EraSmuS von Rotterdam, den Wiedertäufern, Mennoniten, Quäckern und anderen kleinen christlichen Sekten ganz verworfen wurde, denen sich auch neuere Sitten-! lehrer, wie Kant, Pörschke und Härter angeschlossen! haben. MaimonideS lehrt dagegen in seinem ״Buche der! Gebote", welches seinem großen Gesetzbuche zur Einleitung . dient, wie folgt: ״DaS siebente in der Reihe der jussiven l Gebote ist daS Gebot GotteS, in seinem Namen zu schwören, wenn eS Bedürsniß ist, die Wahrheit einer positiven oder negativen Behauptung zu bekräftigen, denn hierin liegt | die Anerkennung der Größe, der Majestät und der Erhaben-! heit GotteS." In demselben Sinne sagt er im Gesetzbuche: I ״Wie ein vergeblicher oder falscher Eid verboten ist, so ist , eS religiös geboten, einen vom Gerichte geforderten, wahr- , hasten Eid beim Namen GotteS zu schwören, denn so steht; geschrieben: und bei seinem Namen sollst du schwören (5 M.

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