Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 16 (15.4.1863)
- Date
- 1863-04-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2542917-2542918-2542935--3079-2546924- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
295 296 ׳.,ich» baS geringste Gewicht. Sie hat ChorinS Strebe» und Wirken objektiv und unparteiisch zu beurtheilen; hoffentlich wird sie bei dieser ihrer Beurtheilung auch vorliegende Biografie zu Rathe ziehen. Anmerkungen. ') Rcgs. -120. F-ssclS Gutachten ist 184V bei M- 3- Landau iu Prag erschitnra. '1 Da- Circulare lautet, wir folgt: Konsistorium btt Israeli ttn. Nro. 1412. B. B. Kassel, den 18. Januar 1810. An die Herrn. Rabbiner im Königreiche Westphalen. Herr Rabbiner! Ta bereu« sehr oft von Soldaten jüdischer Religion bei undie mündliche Anfrage gestellt worden ist. ״ob ihnen nicht gestattet werden könne, sich am Pcßach der Hülsrnsr lichte, als: Erbsen. B o h- Linse», desgleichen auch des Reise- und Hirsezu ihrem Lebensunterhalte zu bedienen, indem ihnen von den israelitischen Glau. bcnSgciiossen die Mazzoth nur sparsam mitgcthcilt würden, und sie da- I.rr genclhigt wären, an diesem Feste, wo die wenigen Mazzoth bis :ctzt allem zu ihrer Nahrung dienten, entweder zu hungern oderkhamez . ״ essen", so habe» wir uns veranlaßt gesunden, diesen Gegenstand geuauer in Erwägung zu ziehen. Wenn wir überhaupt schon längst mit Bedauern bemerkten, wir ca- Baeten einer bedeutenden Quantität Mazzoth cS nicht nur iinmöguch macht, diejelbc» vor Khamrz zu bewahren, sondern auch sehr oft :ir Aermözenslrästc der nubemittelrett Jsraeluru übersteigt, der, dem Gebrauche gemäß, sich nur an den Genuß der Mazzoth einzig nud allein!׳> halten vermochte, so ist eS un« gewiß um so aiigeiichmcr. den israe. litischen Glaubensgenossen eine Erleichterung in dieser Hi»ncht zu verschassen, die ebenso sehr mir unser» ililS oblieglliecu Pstichlcii, als uilt tem Sinne de- ReligiciiSgesetzeS übereinstimmend ist. Sowohl der Thalmud, als auch Rif, Nambaiu, Rosch, Tor Bell, Joses und alle PoSkim tragen »ich, Lagcniizstc Bedenken. den t^edranch obenerwälmter Früchte am Peßach zu erlauben (wonach sich die Scsartim noch jetzt richlen); R. Jerucham pflichtet nickt mir dieser Erlaiibniß bei. sondern neiinl auch den Minhag. sich derselben nicht zu detienen. einen Minhag Schetuß. Obgleich nun zwar Scuiak und Remo in Ansehung der skriiern Bcobachlmig dieser Eiilhalliing anderer Meinung find. so wird man roch leicht einschrn, daß i» Erwägung des Gebrauchs,?welchen wir jetzl von den fünf Getreidrartc» machtrn, die Besorgnisse de- Scmat und Reiiia wrgsallen. Der berühmte Rabbiner Ehacham Zcwi verwarf diesen Minbag auallen Kräften. n»d würde ihn gewiß in seiner Gemeinde ansgehobtli hade». wenn ihn nicht die Furcht, sich der AnseinLung mancher Eisercr preiSzugeben, davon zurültgehatleu hätte. wir dies sein -ohn, der Gacn R. Jakob Zcwi in seinem Werke Mor n Kezia auslrücktich erwähnte. Auch dieser selbst äußerte in jenem gedachten Werke den Wunsch, a» Abschaffung eines solchen Enthallen» Anlheil nehmen zu können. Ueberzcugt also von dem Nachlhcile LeS rrwähnlca Minhag und beseelt von dem Eifer, für da- Wohl der israelitischen Glaubensgenossen 'stet- «hätig zu sein, damit sic, der heiligen Religion unbeschaui, desto leichter ihre Gebote beobachten, und die bürgerlichen Pstichten zu rrsülleu im Stande seiu mögen: erklär,״ wir hierdurch: Daß rS jedem Israelileu. dem religiösen Gesetze gemäß, gestattet ist. und es dem» selben dahrr mit gutem Grwiffrn erlaub, wird. sich jolgruder Hülsenirüchte. als: Erbsen. Bohnen. Linsen, desgleichen auchteS Rei» ke« uud Hirses am Pcßach als Speisen zu bedienen. Wir bemerken jedoch dabei, daß diese Früchte, ehr sie gekocht werden, von alle» darin btfindlichru Kornarten, al«: Roggen. Weizen. Dinkel. Hafer uud Trrste gereinigt sein müssen. Der!enige nun. der obige erlaubte Früchte blo« au« Gewohnheit vermied nnd also 115 נוהג איסור׳ war: mag sich den nunmehrigen Gebrauch derselben durch ניתי1׳ שלשה אנשים sein lassen. Wir fordern Sie, Herr Rabbiner, im Vertrauen aus Ihre Einsicht und Liebe zum allgemeinen Besten aus, Gegenwärtige« in allen Svnagogen Ihrer Gemeinden sofort bekannt machen zu lassen, und dürfen hoffen, daß Sie in dieser Hinsicht mit Ihrem guten Beispiele vorangehen werden, indem man jede- Dawiderhandrln oder sonst Unzu» frikdeiihrit verrathende Benehmen gegen diese, ans- Beste de« Ganzen berechnrie Maßregel, al« di« Handlung eine«, sein« Pflichten nicht dedenkenden Mannes betrachten würde, der dem Zutrauen de« konsisto» riumS zn entsprechen sich nicht befleißigen wolle. Wir erneuern Ihnen die Veesichcrung unserer Hochachtung. Köuiglich-Westvh. Consistorium der Israelileu. Iakcbi'on. Berlin. Kalkar. Steinhardt. Frankel. Heinemann. Merkel, Sekretär. Unter demselben Dato erließ da» Konsistorium folgende- Cir» kular: Nr. 1413. B. B. Kassel, den 18. Januar 1810- An die Herren Rabbiner im Königreich Westphalen. Daß die Israeliten an vielen Ortcn den Ge1!״ß de« in Europa raffinirten Zucker« am Pcßach für verboten hielten, beruhte aus so seichten Gründen, daß wir, rn besonderer Rücksicht aus die Theucrung der kolonialprodukte überhaupt, un« per. aulaßl findrii, den Gebrauch aller Arten von Zucker, so wie den de« SlirnpS (wenn dieser ans dem vollen Fasse genommen ist) als vermöge der Gesetze zulässig. nickt nur zu erlauben. sondern auch solches zum Nutze» für unsere israelitischen Brüder allgemein bekannt gemacht wissen wollen. Der Grund zu jener Meinung siubct sich einzig und allein in der Schrift de« Ter. Ha-Deschcn 119. wie solches ausdrücklich im Remo 467 gesagt wird. ES ist aber nach näherer Prüfung, gerade aus dieser Sckrisl das Gegentheil zu erweisen: daß nämlich darin keineswegs der Gebrauch des Zucker« selbst, sondern nur derjenige» Dinge gemeint sei, ans denen, unk vermittelst des Hinzusügcns versckicdener Ingredienzien סיני 2!1^הה zu.ereilet werden, bei welchen zu befürchten wäre, daß vicllcicht stall de« Zuckers, Weizenmehl dazu kommen bürste. Spätere Gutachten bemerken indes sogar, daß der Gebrauch deraffinirten Zucker« am Peßach fast noch eher zu erlauben sei. als der des sogenannten Thomas- oder SternzuckcrS; indem ersterer durch da- Rassinireu wirk-!ich gereinigt wird. Drmungrachttt aber nimmt man keinen Anstand, jenen zu gebrauchen uud und diesen nicht. Der Minhag also, sich de« Gebrauches des in Europa raffinirtc» Zuckeram Peßach zu enthalten, ist daher ganz irrig und beruhet gänzlich auf Mißverstand und ttiiknnde; da selbst beim Naffiniren, — dessen Art und Weise uns genau bekannt ist. durchaus kein חשש הימוץ stallsindet. Dasselbe gilt daher auch von dem Kandis-Zucker. Es ist demnach nicht nur der Gebrauch dieser Waarrn — wie nicht weniger der LeS The es und Ta back« — sondern auch drr Ankauf derselben bei jedem Kausmanne ohne Unter» schied, erlaubt-, und hätte man bei dem Streu-Zucker allenfalls die bei dem Gebrauche der Rosinen »nddeS getrockneten Obste« nöthige 1 Vorsicht zn bcobacklen. daß man ihn nämlich durchsebe und von feinem; Unrathe reinige. Derjenige nun, welcher an diesen Dingen, blo« au«! Gewohnheit «nd datier 115 N21V ,5ו5,1 איסור gewesen. mag sich den nunmehrigen Gebrauch derselben durch שלש1, אנשים kaffen 1M2 sein. Wir fordern Sir. Herr Rabbiner, im Brrtraurn aus Ihre Einsicht und Liebe zum allgemeinen Best:!-, hierdurch aus. Gegenwärtige« io aklrn Svnagogen Ihrer Gemeinden sofort bekannt machen zu lassen, und dürfen hoffen, daß Sie in dieser Rücksicht, denselben mit Ihrem guten Beispiele vorangehen werden, indem man jede« Dawiderhandrln oder selbst unzusrikdene« Benehmen gegen diese aus- Beste de- Ganze«