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Ben Chananja · 1863-04-01 · 14 (1.4.1863) · page 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
14 (1.4.1863)
Date
1863-04-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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259 260 ״tmt mit Zazitblmq ftn»4 wegen seiaer Atnntnifff unb »rechtschaffenen Denkungsart rühmlich bekannte, jübl- ,scheu Oel ehrten entworfen worden." — 2« war Mose« Men« b« tSsoh». Seite S2 steht;tnr 0 Anweisung, und darin dir von Mose S Mendelssohn verfaßte TrmahnungSformrl, welche noch heute (1844) jedem Juden, ehe er «iaeu Eid leistet, vorgesagt »üb. A. Lrmahnimgsformrl, welche -er Nabbiner oder dir Gerichtsperson den schwörenden Inden vor Ableistung des Lides vorsagen muß. Ein jeder gläubiger Israelit ist schuldig, der Obrigkeit, sie sei jüdisch oder christlich, bei RechtSstreitigkeiten die Wahrheit zu gestehen, und solche, auf ihr Begehren, mit einem Eide zn bekräftigen. Ein von der christlichen Obrigkeit gesorderker Eid ist also nach der Lehre der Nabbinen für keinen unrechtmäßigen, gezwungenen Eid zu achten. Wer daher die christliche Obrigkeit durch einen falschen Eid himergeht, oder dabei etwas anderes denkt, als er sagt, der entheiligt den Namen Gottes und begeht einen Meineid. Der Meineid ist daS schrecklichste Verbrechen, dessen sich der Mensch schuldig machen kann. Die ganze sittliche Welt beruht, (wie die Nabbinen sagen) aus Recht, Wahrheit und Frieden. Ungerechtigkeit und Lügen sind alw schon an sich höchst strafbare Verbrechen, i..dem sie die Zerrüttung der sittlichen Welt zur Folge haben. Bei einem Meineid kommt aber noch der Frevel hinzu, daß der Meineidige den Gott der Wahrheit zum Zeugen der Unwahrheit, und den Gott der Gerechtigkeit selbst zur Bestrafung der Uugerechtigkeit anffordert, u>׳d also den Namen dcS Allerheiligsten bei einer sehr schändlichen Thal mißbraucht; daher auch die ganze Welt erschüttert worden, als der Gott unsrer Vater auf dem Berge Sinai die Worte hat hören lassen: ״du sollst den Namen deS Ewigen, deines GoneS, nicht bei einer Unwahrheit mißbrauchen." Wenn jeder andere Verbrecher durch Buße und Sinnesänderung von der Strafe Gotteö sich befreien kann, so kann doch der Meincidtge durch die stärkste Buße, ohne hinlänglichen Ersah, keine Vergebung hoffen; denn eS heißt auSdrücklich: ״der Ewige, dein Gott, wirb denjenigen nicht ungestraft lassen, der seinen Namen bei einer Unwahrheit mißbraucht." Bei einem jeden andern Verbrechen trifft die Strafe bloS den Sünder und die Mitschuldigen, oder die dem Uebel hätten steuern können; bei einem Meineide leidet aber die ganze Familie deS VerbrecherS: ja daS ganze Land, in welchem er wohnt, empsiudet die daraus folgende göttliche Strafe. Bei einem jeden andern Verbrechen wird dem Verbrecher öfters durch die Langmuth deS barmherzigen GotteS nachgeschen; auf einen Meineid aber folgt die Strafe unverzüglich und alsofort; denn so heißt eS in dem Propheten (Zach. Cap. 5 v. 4): ״Ich will den Fluch Hervorbringen, spricht der Herr ״Zebaoth, daß er kommen soll über daS HauS deS ״DiebeS, und über daS HauS derer, die bei meinem ״Namen fälschlich schwören; unb er soll bleiben in ״ihrem Hause, und soll es verzehren sammt seinem ״Holz und Steinen')." AuS dieser dem Thalinlid*) entnommenen Ermahnung ist aber auf die Rabbiner-Assistenz durchaus keiu Schluß zu ziehen, da diese auch von einer ״GerichlSpersou" gehakte» werden kann. Dieselbe zeigt nur, daß Mendelssohn auf die Inte»« tiou der preußischen Negierung eingiug, und eine EideSver- Warnung aufsetzte, deren Inhalt für den Juden nicht» Deschimpfendes hat. Eine energische Einsprache gegen alle und i jede Art de» mors judaico durfte in den Zeiten Mendels« sohnS noch keiu Jude wagen, selbst Mendelssohn nicht, der daS Unrecht der Judenunterdrücknng sehr lebhaft empfand, und sich, wie folgende am 20. November 1784 an Herz Homberz gerichteten Worte beweisen, zuweilen sehr sarkastisch darüber aussprach: ״Außerordentliche Männer thun selten, waS Jedermann von ihnen erwartet; denn sie sind außerordentliche Männer. WaS also die Majestät (Kaiser Josef IL) in Ihrer Sache entschieden hat, ist ganz in der Regel; unS in aller Betrachtung zu׳ar unlieb, aber doch im Grunde lieder, als wenn die Majestät Sie approbirt, die Filosofie aber Sie als untüchtig verworfen hätte. Ich habe, wie Sie wissen, j ein ähnliches Schicksal gehabt. Die Akademie hat mich zum > Mitglied gewählt, deö Königs Majestät aber die Wahl nicht! bestätigt. Warum? daS weiß ich ebenso wenig, als Sie jetzt ' wissen, warum Sie der Kaiser nicht zum Eorrepetitor haben & will. Religionöhaß ist es doch sicherlich nicht. Aber müde machen sollen unS selbst die Großmächtigsten nicht! Je grö- 1 ßcre Schwierigkeiten, desto mehr Kräfte müssen ׳wir anstrengen. ES müssen Mehrere und immer Mehrere unter unS ausstehen, die sich ohne Geräusch Hervorthun, und Verdienste zeigen, ohne lauten Anspruch zu machen.Mein , Sohn soll immer fortfahren, sich in Wissenschaften zu be׳ . fleißigen, jo lange er die Hoffnung hat, sich solcher Männer; Beifall zu erwerben. Die Ehrenstellen mögen allenfalls hö- ' Heren Ortes venveigert werden und Josef Mendelssohn im bürgerliche» Leben nichts mehr werden, als MoseS Men-! delösohn, sein Vater, und Herz Homberz, sein Lehrer und j Freund, sind und fein werden. Leben Sie wohl und lieben Sie Ihren Bruder Kaufmann, MoseS Mendelssohn *).״ 1 Herrn Oberrabbiner Dr. Meisel schwebte wahrschein lich die schauderhafte preußische Beeidung more judaico 1 vor״). Er hätte sich aber an folgende Worte deS DrS. . Zunz erinnern sollen: ״Vollends hat der Rabbiner! nichts mit der Handhabung der EideS-Abnahme ן zu thun ... Wenn Jude und Christ gleich sind i vor dem Gesetze, waS soll da der Rabbiner, wo unter gleichen Verhältnissen kein Prediger aö«! tbig ist»)?" Die Freunde der NabbinatS-Assistenz, — deuu Herr :׳ Dr. M. soll sich, wie unS gemeldet wird, in Pest sogar; einiger Gesinnungsgenossen ersrene», — werden dieser kate-! gorischen Sprache gegenüber geltend za machen suchen, daß Dr. Zuuz von dem Standpunkte der preußischen Verfassnng spricht, auf die er sich (1859) zu wiederholten Male» beruft, und ans welcher er zumeist die Unstalthastigkeit deS JudeneideS devuzirt, und baß mithin sein auf bereitbestehrndeu politischen Reformen ruhendes Raisounemeat dort keiueu Boden habe, wo diese Reformen entweder gar nicht, oder doch nur zum Theile ins Leben getreten sind. Wir haben nicht uöthkg, mit den Gegnern über die Nichtigkeit dieser Distinktion zn streiten, indem wir zu ihrer Ehre annehmen, daß sie unbefangen genug seien, die nabestreitbare Nichtigkeit folgender Punkte einzusehen. Wir betrachten die unS vorliegende Frage vom Standpunkte deS

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