Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 13 (25.3.1863)
- Date
- 1863-03-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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WsUsge z«sm ״SSet» Nr. US. per Eid ״morc jwdaico“ in Ungarn. Crste Abtheilung. Kslhilhltilhe8 iiöcr die ׳^eeidlmg der 3udm in Äugam seil öem sechzehnken Jafjrfjunöerl 6i$ auf Dcu henligen Tag. קבר יום אשר הוא לא יום ולא לילה .Rtrcbrtf) zu», größt״ Sabbitb. Mit der mittelalterlichen Unterdrückung der Juden ging daS Mißtrauen gegen dieselben Hand in Hand; die Emanzipation rehabilitirt auch daS Vertrauen gegen dieselben. Da aber die vom Fanatismus und vom Judenhasse diktirte Be« cidung der Juden cmen Platz in den Gesetzbüchern einge. nommen bat, und durch die Emanzipation nicht a»S densel» ben verschwindet, so ist cS nicht auffallend, daß die Beseitigung der mittelalterlichen Formen des JndeneideS selbst in solchen Ländern diokntin wird, wo die Emanzipation längst zur vollendeten Thatsacbe geworden ist. In Ungarn, wo die Emanzipation noch zu den frommen Wünschen der Inden, aber Gottlob auch zu den frommen Wünschen aller guten Patrioten gehört, sollte mit der bürgerlichen Gleichstellung der Juden, oder wo möglich noch vor derselben, auch eine den Grundsätzen der jüdischen Religion entsprechende einfache und würdige Form deö Eideö für Juden festgesetzt werden. Dies fordert die Gerechtigkeit und der Fortschritt, die Eultur und Eivilisation. Folgende Mittheilungen und Erörterungen weiden hoffentlich geeignet befunden werden, zur Erreichung jenes Zieles den Weg zn bahnen. I. Die sormet unk! k!ie .formen Des Meneiües. Der zu Ende des Tripartitum'ö') vorgeschriebene Indeneid lautet: ״Ich N. Jude schwöre bei Gott dem Lebendigen, bei Gott dem Heiligen, bei Gott dem Allmächtigen, der Himmel, Erde und Meer und Alles, waS darin ist, geschaffen, daß ich in der Rechtssache, in welcher mich dieser Ehrist beschuldiget, vollkommen rein und unschuldig bin. Wenn ich aber schuldig bin, so befalle mich die Gicht nnd der AuSsatz, welcher auf Elischa'S Gebet den Syrer Naaman verließ, nnd Gehasi, den Diener Elischa'S befiel. Wenn ich schuldig bin, so ergreife mich die Fallsucht, der Dlutstuß und der Schlag, und ein plötzlicher Tod raffe mich bin, daß ich zu Grunde geht an Leib und Seele und meinem Vermögen, und daß ich nie komme in den Schooß Abraham-. Wenn ich schuldig bin, vernichte mich daS Gesetz, welches dem Mose auf dem Berge Sinai gegeben wurde, und alle-, waS in den fünf Büchern MofiS geschrieben ist, venvirre mich. Und wenn dieser mein Eidschwnr nicht wahr und recht ist, so ver, tilge mich Adonai und die Macht seiner Göttlichkeit. Amen *)!• DaS dreitheilige Gewohnheitsrecht, welchem dir Nach« weit die Erhaltung dieser stuchdnrstigen Eidesformel verdankt, wurde von dem Könige Wl ad iS law!1. (1490—1516) am 19. November 151-1!auktionirt: an demselben Tage, an welchem der König auch die 71 Gesetzartikel des Reichstagevon 151-1 annahm, in denen, wie in dem Tripartitum, ein bauerufciudlicher Geist dominirt, von dem die priesterlichen und adeligen Gesetzgeber zu jener Zeit, unmittelbar nach Unterdrückung des gegen die Prälaten nnd den Hochadel ge» richteten BanernausstandeS unter Georg Däzsa, erfüllt sein mußten. Stefan Werbörzv, der Verfasser des Tri« p a r t i t n m S, wurde ans dem jüdischen Gottesacker in Ofen begrabe»! Er war zwar ein gelehrter Jurist, und — waS zu jener Zeit noch mehr galt — ein orthodorer Katholik und fanatischer Ketzerverfolger; nnd dennoch konnte ihm kein christliche- Degrabniß zu Theil werden, weil er sich Herbeigelass, n hatte, nach der Einnahme Ofendurch die Türken (1. Sept. 15-10) neben dem zum Statt- Halter von Ungarn ernannten Soliman als oberster Richter zu figuriren. Auf demselben GotteSacker — in der heutigen Ehristinenstadt, — hatte kurze Zeit früher Wilhelm von Roggendors, der Oberfeldherr Ferdinand- I. gegen Jsabella, die Witwe Johann ZüpolyaS, sein Lager ausgeschlagen, und Martinuzzt, der Sachwalter Jsabella'S nnd der Vormund ihre- SohneS, ließ denselben iu dieser Position um Derzeibung bitten, daß er ihn vor Kurzem einen aberwitzigen Greis genannt hatte, da man im Gegentheile die weise Einsicht eine- Mannes bewundern müsse, der für sich nnd sein Herr einen Friedhof znr Lagerstätte auSerkoren hat.