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Ben Chananja · 1863-03-11 · 11 (11.3.1863) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
11 (11.3.1863)
Date
1863-03-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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177 178 AuS all diesen Verhandlungen geht hervor, daß die Frage, ob sich überhaupt daS Reisen mit der Sabbathruhe vertrage, weder im Thalmud, noch von den später» Gesetzeslehrern von einem Hähern, wahrhaft religiösen Standpunkte behandelt wurde. Die wissenschaftliche jüdische Theologie wird eS aber verschmähen, aus der Beschaffenheit der Waggon- oder der Schienenwege eine Neisebefugniß für den Sabbath zu deduziren. Sie wird vielmehr religiösen Israeliten empfchlen, ohne erhebliche Veranlassung am Sabbathe keine Reise zu unternch,..en. DaS Reisen am Sabbath wurde auch schon frühzeitig vermieden, wie anS folgendem Berichte deS Joscfuö erhellt: ״An dem Feldzuge, den AntiochuS gegen die Parther unternahm, betheiligte sich Hyrkan ebenfalls, diebezeugt Nikolaus DamaözenuS mit folgenden Worten: ״An dem Flusse Lpkuö errichtete AntiochuS ein Denkmal zum Gedächtnisse dcö Sieges, den er über 'den parthischen Feld- Herrn JnbateS gewonnen hatte, und blieb auf Bitten deS Juden Hvrkan zwei Tage, um ein Fest abzuwarten, an dem die Juden nach ihrem Gesetze nicht ausbrcchen dursten." Darin hat er durchaus nicht Unrecht. ES fiel nämlich gerade daö Pfingstfest ans den ersten Tag nach dem Sabbath, und wir dürfen weder am Sabbathe, noch an jenein Festtage reisen'")." Damit hängt wohl daS thalmudische Verbot zusammen, nach welchem sogar von der Miltwoche an keine Reise zu Wasser unternommen werden soll"). Die nachthalmudischc Zeit wußte sich über den Grund dieses Verbotes keine Rechenschaft zu geben. Die größten Auloritäten der arabischen und französischen Schule, R. Chananel b. (5H,!schiel in Keiruwan, R. Jsak Alsaßi in Lnzena, R. Zerachja Ha-Lcvi in (!und und der größte Toßasist Jsak b- Samuel auS Dompaire erschöpfen sich trotz der unaufhörlich alö nothwcndiz dargestellten Tradition in Konjekturen, um daö Verbot -׳> motiviren! Der Drang deS Lebens war aber zu allen Zeilen unwiderstehlich. DaS Verbot blieb daher nnbeachtet, und die GesetzeSlchrer bemühten sich, die volkSthümliche PrariS durch allerlei Akkomodationen zu rechtfertigen. Eine der jüdisch-theologischen Wissenschaft würdige Revision der thalmudischen Gesetzgebung wird sich weder mit Chorin'S diplomatischer Reform begnügen, noch von der allgemein gehaltenen Trennung deS Religiösen vom Politischen befriedigt fühlen, sondern die Mühe nicht scheuen, auf eine genaue Untersuchung der Spezialitäten einzugehen, um Korn und Spreu von einander zu sondern. Rücksichtlich deö vorliegenden Gegenstandes wird einerseits unbedingt zugegeben werden müssen, daß die Frage, ob sich daS Reisen mit der Labbatruhe und Sabbathseier vertrage, religiöser Natur sei; ebenso fest steht aber anderseits, daß die Untersuchung sich nicht mehr auf religiösem Bode» bewegt, sobald sie sich aus die Beschaffenheit deS Waggons und deS Schiffes einzulassen beginnt. Wenn die Religion verbietet, am Sabbathe zu reisen, so kann sie diese- Verbot nicht voa der Beschaffenheit der Kommunikationsmittel abhängig machen. WaS die Kasuistik über Wagen und Schiffe sagt, steht zu der Idee und Bestimmung deS SabbatheS wirklich nicht im geringsten Rapport! v. Abkürzung -er Traurrzeit um Dahingrschirdtlit. Hierüber sagt bhorin: ״Bei dem Umstande, daß Verstorbene erst 18, in manchen Ländern 72 Stunden nach dem Ableben zu Grabe gestattet werden dürfen, wird die erst nach dem Begräbnisse beginnende Trauerzeit mit ihren Entbehrringen oft auf zehn Tage und darüber ausgedehnt. Nach meinem Dafürhalten könnte aber die Trauerzeit abgekürzt werden, ohne der Satzung nahczulreten. Nach dem Thalmud beginnt die Trauerzeit, wenn der Tobte mit dem Golal (גולל ) bedeckt ist''). WaS versteht man nun unter Golal? Raschi will die Decke deS SargeS darunter verstauden wissen"), und NachmanideS sagt: ״Nach Raschi'S Erklärung fängt die Trauerzeit an, sobald man den Todlen im Hause in den Sarg gelegt, und den Deckel -mit Nägeln daran befestigt hat, um denselben in die Gruft und daS Grab zu bringen. Trägt man aber den Todten auf einer offenen Bahre oder einem offenen Sarge zu Grabe, so be« ginnt die Trauerzeit erst, nachdem der Todte mit Erke bedeckt ist,3)." R. Joses Karo verwirft allerdings diese Meinung, und erklärt de» Golal für die Grabesdecke; worauf die herrschende PrariS basirt ist: Da sich aber Raschi'S Erklärung auS den Quellen rechtfertigen läßt, so wirb cS zn'eckgemäß sein, die Leiche am Todestage nach Vornahme der übl. Waschungen in einen Sarg zu legen, diesen mit einem Deckel zu versehen, und die Trauerzeit von diesem Augenblicke an beginnen zu lassen")." Dieser Vorschlag dürfte jedoch schwerlich Anklang finden, indem der Zweck, welcher durch die spätere Beerdigung erreicht werden soll, bei einer sosortigen Einsargung der Leiche nicht erreicht werden könnte. WaS die Erklärung deS ״Golal" betrifft, so treten hier, wie bei zahllosen anderen halachischen Spezialitäten, unversöhuliche Widersprüche hervor, welche zu gleicher Zeit auch einen Widerspruch gegen die vulgäre Traditionöooklrin involviren. Vernünftiger Weise kann man auch den Rabbinen deS Mittelalterö nicht vorwersen, daß siesich in archäologischen Dingen so oft aus- Rachen legen. Der Orient war ihnen noch nicht erschlossen, sie waren daher genöthiget, beim Thalmud« studium zur konjekturalea Auslegung ihre Zuflucht zu nehmen. Chorin mußte seiner ganzen Erziehung und Bildung nach auf demselben Standpunkte verharren. Die thalmud' kundigen Rabbinen in Ungarn, — denn eS gicbt auch in Ungarn bereits solche, welche nur eine mangelhafte Kunde vom Thalmud besitzen, — haben bis auf den heutigen Tag diesen Standpunkt nicht überwunden. ES ist aber eine der wichtig-

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