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Ben Chananja · 1863-03-04 · 10 (4.3.1863) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
10 (4.3.1863)
Date
1863-03-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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167 168 tigr Ehr ringehen, so gibt doch kein Gesetz da« Recht, den Rabbiner zu zwingen, eine solche Training gegen seine religiöse lleberzeugung zu vollziehe». — R. Aus Tckiwcden. In ganz Schweden besteht» nur drei jü« bische Gemeinten, die uia» »ach ihren Anfang-buchstaden gewöhnlich גע!ן nennt, nämlich Gotbenburg. Stockholm und Ncrrköping. Dir bedeuteiitste dieser Gemeinde» ist die in Golheudurg; sie ist nicht nur zahlreicher an Milgliederii, als die beiden aiidereii. sonderii zeichnet sich auch durch den Reichlkum und die Bildung ihrer Milglieder lind durch ibren WohlthätigkritSsin» an«. Bor ach׳ Jahre» wurde i» dieser Ge» nieinre mit großem sdosttuauswaiide eine prachtvolle »c»c Synagoge er» baut, worin seit sechs Jahren wesentliche EiiltilSreforme» eingeführt sind- Letztere haben sehr viel zur Weckung des religiösen Lebens bcigetragen' indem der Gottesdienst allsabbatlib stark bcslicht wird. Dir Gemeinte hat seit sechs Jahre» einen Rabbiucr und ersic» Prediger in der Person de« wegen seiner bereitin zweiter Austagr erschiciiriien ״P h i l o n i» schrn Philosophie" belannte De. M. Wolff (früher Rabbiner i» Eulm in Preußen). Außer ihm wirlt seit einer Reihe von Jahren der Magister M. R. Henerigiiri als zweiter Prediger und zugleich als Oberlehrer der Gemeindc-Kuadcuschule (Göll»Ite.Schule) und der Re» ligioiiSschule für Mädchen. Der frühere Rabbi׳,״ der Geineinde. Herr Dr. (5. Heinen'ann. der wegen der ihm zu weit gebenden CulluSresormen resignirte. wirkt als Direktor einer städtische» Hautel.'schule. Po» den Wohlthätigkeiisgesellschafle» der Gemeinde verdient besonderdir Gölbiltc Llistelse erwähnt zu werden. Diese Gesel.'׳chast ist im Jahre 1 s|צ durch eine Dotation der Frau Göthilde Magnus, geh. Henerignci, gfstistcr worden, und hat ziim Zwecke: l) eine Schute zu »».erhalten, 2) Handwerke. Küustc und Wiffenschas: durch Uuierüützuug zu», Unterrichl bei der ssr. Jugend zn befördern. Unter Prrwal», ig der Direktion liescr Gesellschaft stehen folgende Stistnngen: l) Fond zn! NcligionS»!chnlc für Mädchen, gcstisirt von M. Jakobson zum Auteuken seiner verstorbriie» Frau Rachel, geh. MagnnS. L) Fenc zur Ausstattung von armen Bräute», gcsti'tcl von dcmsclbe» zum Audrule» ׳einer verstorbenen rochier Panlinc. und 3) Fond zu Stipcndic» für Sindirendc der Ge, ׳nrrndt. Äußerte», sind »och zn nennen: der Kranleupstege- und Pcgräbnistverei». der Lichlcubcrg'sche private Wo hkihäligkeilsr,rein »nd der Danienverein. 5k. Kopenhagen, Ende Jänner. Im dänische» glcichStage (Folkcibingri) richtete vor Kurze,» der Abgeordnete Klei» eine Interpellation an den Jnstizminister i» Betreff der Eidesleistung der J»d,n. Seine Frage, bemerkte er. beircsfe eine Cache, die für einen großen!heil der Mitbürger von Interesse sei. Die Eidesleistung sinde nach der Verordnung vom 10. Mai statt. Sie sei allerdings nicht sehr von den Vorschriften für die Eidesleistung anderer GlaubenSbekenncr verschieden, aber dennoch seien mehrere Forme» und Verschiedenheiten bribehalten, über deren Zweckmäßigkeit Zweifel genährt werde. Die Juden i» Kopenbagen hätte» gleich nach Eiiisührung de- Grundgesetze« (die Persaffung von 184-1, welche die Gleichheit aller Bekenner vor dem Gesetze ansspricht) eine Drränderung jener Verordnung beantragt, aber dieser Antrag sei vom Ministerinii, unbeachtet geblieben, di« diese« ans eine erneuerte Aufforderung de« hiesigen ObcrrabbinerS in, Jahre 1860 die Antwort gegeben, daß es vorläusig keine Veranlassiing fände, eine Per» äydernng vorzunehmen. ES sei aber von deo Juden geltend gemach» worden, daß die erwähnte Verordnung eine gegen den Geist de- Gruudgesktzestreitende Unglrichhei» zwischen den verschiedenen Glaub,»Sbekenneru seststtzr, und viele der für Inden bestimmten Formalitäten fänden die Bekenner de, Judenthums schon audem Grunde sehr kränkend, weil diese erschwerenden Formalitäten dir durchaus unrichtige Bermu« ihung zulitßen» als stünden die Juden in moralischer und intellektueller Beziehung aus einer niedrigeren Stufe, al« ihre christlichen Mitbürger. — Gerade bei einer so wichtigen Angelegenheit wie eine Eidesleistung dürfe man nicht viel Formen beibehalten. weil mancher Schwörende leicht dadurch zu viel Gewicht auf die Formalität legen und wähnen könnte, durch ein spitzsindige« Umgehen der Formen fich der bindenden Giltigkeit de« Eide» entziehen zu können. Nach seiner, (dr< Jnterpel. lanten) Ansicht sei e« nur nöthig, solche Eeremonien beizubehalteu, welche e nie Garantie für di, Heiligkeit de« Eite« geben. Unnöthig sei daher z. B. dir jedesmalige Anwesenheit eine« jüdischen Geistlichen und dir in der bestehenden Perordnung vorgeschriebene Bestimmung, daß der Schwörende ei» heilige« Buch,!lameutlich da« 20- Kapitel de« Erodn« berühre, welche Bestimmung vom Oberrabbiner selbst al« ein veralteter Brauch bezeichnet worden. Jude» legir» ja sonst auch denselben Bürger» n»d Soldateneid, wie aiidere, Mitbürger ab. und höchst rhrenwerthe jütische Mitglirder des See» »nd Handelsgerichtehätten mit ihren christlichen Kollege״ eine» gleichen Eid »»»er tenselbe» Formen abgelegt. Seine Ansrage ging schließlich dahin, ob der Minister gesonnen sei, in der nächste» NcichtagSversammlung einen Gesetzvorschlag über elrr zeitgemäße Deränderuiig in der Eidesleistung der Juden der BolkSvertre- Hing vorzultgeu. Der Minister erklärte in seiner Antwort, daß er die Ansicht de- Juterpella »ten über manche Mißlichkeiteu bei Lee bestehende» Form der EideSlkistuug der Juden »heile, wenn er auch in einigen Punkleu einer ander» Ansicht sei. Er fände eine Veränderung um so wüllschen«» werthcr, als hier die Eiiisührung von Schwurgerichten bcvorstünde. wobei eine gewisse Eonformität in der Eidesleistung der verschiedenen Bekenner nothweutig fei, und versprach daher in der nächste» Session mit einem darauf bczüglichen Gesetzvorschlage zu kommen. M. Kopenhagen, im Februar. Schon früher hatte ich mir rr» lanbt, im ״B. Eh." Einiges über vkrschitdene WohlthätigkeitSvereine der hirsige» Gemeinde zn veröffentlichen. Es sei mir gestaltet, diesmal etwa« über die P r ä »1 i e» g e sr l l sch a st zn berichten. Diese Gesellschaft wurde im Jahre 1703 gestilket 1111b hatte nrsprüitglich z»m Zwecke, die israelitische Jugeud zur Erlerniiug von Künsten und Haudwcikeil zu »ulerstützr», und bei tüchtigen Meister» anzubringcn. Seit »lehrere» Jahren wirkt aber die Gesellschaft fast ausschließlich als Lei Han stall, nämlich durch Gewährung!Heils re n len freier Darlehen au Gescllen, die sich als HaiitwerlSmeister iiiederlasse» wollen.!Heils reutciitragender Darlthrn an Handwerksmeister. Beide Arten Darlehen, die sowohl christlichen aljüdischen Handwerker» ertheilt werdrn könne», niüffeu i» einem Zeiiranine von 6 Jahren mit eine», zwölften Thcil zu jedem halbjährige» Termine, znrückgezahlt werden. Im verstosscncn Jalirc wurden 6 rentefreie Darlehen ii <00 Nthlr. 6 christlichen Gesellen bewilligt. Bon Gesellen jüdischer Eonscffion war diesmal kein Gesuch eingtkominti,. Von den renlktragenden Darlehen wurden 1b an christ, liche Meister int Betrage von 88.0 9Mbit. und 8 an jüdische Meister im Betrage von ."000 911hl. bewilligt. Im Ganzen sind demnach vor!» geS Jahr 13.030 Rthlr. an reut,freien und renteirag,nke׳:■''״• -hen an Geselle» und Meister ausgetheilt. Da« Vermögen. *»״,...,«Haft betrug am Schluffe d,S Jahre« 1862 die Summe von -.)2.013 Rthl. Dir Anzahl der DereinSmitglieder ist 69. Von de», Eibeschütz'scheo Legat, da« gleichsall« unter Admini» stration der Prämiengesellschast gestellt ist, wurden vorige- Jahr laut Testament dr« Legator« ü rentensreir Darlehen im Betrage von 1550 Reichsthakern 6 jütischen Frauenzimmern gewährt. Diese« Legat steigt jährlich mit 1000 Rtbr. und wird so im Lause der Zeit zu einer de. deutenden Größe anwachsrn. Inland. B. Wien, Ende Febrr. Die Jnstitut-inhaberin. Frau Karotin» Szanto, veröffentlichte dieser Tage de» Bericht über ihre Lehr- und Er»

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