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Ben Chananja · 1863-03-04 · 10 (4.3.1863) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
10 (4.3.1863)
Date
1863-03-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
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105 166 ueueste Zeit (in Schisse r« ,Sendung Most«') erkennbar frictt. Al« «fr«, licht Lichtpunkte in dem Dunkel jener verworrenen alterthümlichea Be« griffe, die weist auf trübe egyptische Quellen zurückzuführeu find, hob der Redner zum Schluffe die Aeußerungen Strabo« nud Dicdor« her, au«, in denen die richtigere Grkcnntniß znm Durchbruch komme. — Wir alljährlich, fand auch vo,gestern am 27. Januar im Seminar die Gedächtnißseier für den Stifter desselben Gommerzienrath Jona« Frankel statt. E« hatten sich hierzu außer dem Guratorurni der Anstalt, auch noch Deputationen de« Vorstandes der Synagogen - Gemeinde und de« Rtpräsentanlen-GoklegiuniS ringesiinden-, ebenso waren mebrcrr Proses, soren der Univrrsttäk nnd bedeuiendr Notabililäten der Stadt erschienen. Die Feier begann um 11■/, Uhr mit Absingnng de« 15. Psalm«, wor. ans Herr Direktor Frankel eine gehaltvolle Ansprache hielt, in der er hcrvorbob. Laß dir geistige» Schöpsungr» einer jeden Zeit volle Berech. tiguiig hätten und ihre Ancrkcnnniig Pflicht der Nachwelt sei. Da« Wesen der in Spanien zuerst ausgetretenen Golloqnie» sei ein der wahren Wissenschasl unwürdiges, obschon diese sich mit dein falschen Scheine der Wiffenschast zu »uigebcn gewußt. Dank der gereislere» Gikenntniß spälerer Zeiten haben die Freiheit de« DenlenS und McittungSäußernng mehr Terrain gewönne» und die Pflege der Wisse»,chast viele Stätte» gesunden. ISiiu solche sei auch von dein Slisicr des LciiiinarS bcabsichtigl und durch die Gnade der Vorsehung ist die hochherzige Pflicht zur »iitsprechenlen Vcrwirllichnng gelangt. Der Redner verliindeie Hiera», de» »tud. pliilus. Herrn H. Groß aus Lzenitz in Ilugarn als Denjcnigen. der unter »ichrcrc» Bewerbern den Lchmannischen Preis für eine wisscnschasiliche Arbeit cirnngen. welcher auch gleich daraus die Kanzel betrat und einen Auszug derselben vorla«. Die gekrönte Preisschrest wurde von alle» Lehrern der Anstalt ihrer Gründlichleit wegen sehr gerübinl. »nd wie wir vernehme», gedenkt der Versasser nicht wie üblich, sie triilken zu lassen, sondeen j» einem aussührlichcrn Werke zu erweitern. Die erhebende Feier endete mit dem heekömmliche» Gebete für da« KöuigSpaar. 8. li. Breslau, 27. Feber. Zm ״Verein zur Verbreitung der Wissenschasl des Jndcnthnms" hielt am 25. d. M der Jnbaber eine« GrziehungS-JnstitntcS, Herr Dr. P. Joseph eine» Vortrag, über die jü- Lischt Familie in pädagogischer Beziehung. Der Nctiirr besprach zunächst den Einfluß der allgtineine» Eulturbewegung ans das UnierrichtSwesen. kam sodann aus die Ansichten iiencrer Pädagoge» . welche die Familie als Hanplträgcrin aller Unterrichts- und Erziehungsmethode» hinstelle», und wies endlich nach, daß gerade die jüdische Familie, vermöge ihrer durch frühere politische Verkältniffc erzeugten Eigenlhümltchkeilt», ganz besonder« dazu angelhan sei. heilsamen Einfluß ans die geistige nnd sittliche Entwickelung der Jugend z» übe». Nach bcendetcui Vorträge lröffnete der Vorsitzende, Herr Kausman» Robert Mai, die Debatte über die Möglichkeit der freien Diskussion, die sich der Berel» nach Beendi« gung «lue« jeden Vortrages zur Ausgabe gemacht bat. und der humoristischcu Auseinandersetzung drS Herrn Dr. Pauli gelang es. eine rege Beihriligung an dir gestellten wiffenschastlichen Fragen jüdischen The. maS herbeizusühre». Die Herren Dr. Geiger, Jakob Lcwy und M. A. Lewy «halcu ihr Möglichstes, die Wißbegier der Fragesteller zu besrie- Ligen. Ich glaube e« der Mitihciluug nicht unwerlh zu halten, welch eine wichtige Neuerniig von Seilen des EultuSminifleriumS in Betreff jüdischer Juristen »äch,le»S erwartet wird. Es ist dies die Anordnung, daß dieselben nunmehr an preußischen Universitäten de» juristischeu Dok- «orgrad erwerben könne», wa« bisher nicht gestatte« war. e« mußte nämlich jeder Jude, der RechlSwiffcnschas, studirt und Doktor der Rechte werden wollte, sich an aupcrpreußischc Universitäten weuden. L>. Frankfurt a. M., I. März. Di, Wirren in der hiefigen Gemeinde haben durch die Berusung Geiger« noch nicht ihr Endviel erreicht. So eben wird mir rine Broschüre gebracht, die den Titel hat: ,Vorstand »nd Geiger.- Beide werden hart mitgenommen. Die Broschüre schließt mit den Worten: ,Nun, Gemeiude-Genoffen! Ihr 202 tapfer» Männer, die Ihr den Muth gehabt, Gurr Wünsche einem all,inhtrrscheudea!Vorstand« offen und aufrichtig zu erkären, wa« urtbeilt ihr vo» der Offenheit und Aufrichtigkeit de« Manne«, io dessen Hände unser Vorstand dir religiöse Führung unserer Gemeinde legen wird? - Und wa« »rtheilt Ihr von dem Verfahren diese« Vorstände« selbst, der. Gurr Gesuch ruhig nd acta legend, in seiner Gigenmächiigkeit. obgleich er Niemanden hinter sich hat, al« seinen Schalten, al« wäre er Gigenlhümer der Gemeinde» sich geberdet, und in Guter grenzenlosen Mißachtung seine Srlbstvrr« berrlichung sucht? Fühlet Jbr nicht, wa« Euch io einer solchen Behänd» luog geboten wird, dann schweigt: saget aber nicht mehr, daß Ihr Männer u« Frankfurt seid Fühlt Ihr e« aber, und seid Ihr Männer. — dann sammelt Guch! rede»! Handel«, so lange e« noch Zeit ist! — d. Altona, Februar. Unter den Gesetzvorschlägen, welche die Negierung de» holsteinischen Ständen in Itzehoe vo.gelkgt hat, besindrt sich auch ei» Gesetz ,über die Verhältnisse der Juden im Herzogthume Holstein." Nack den bisher bestehenden Gesetzen konnte» die Juden sich »ur i» Altona, Glückslad«. RenSburg, GImShora »nd Wandsbeck nnd auch da nur unter drückenden Bedingungen nieder» lasse» und waren vo» der Erwerbung von Landeigeiilhum. von einigen NabriingSzwcigrn und gewissen kommuiialcn Gerechtigkeiten ganz oder Ibeilweise ausgeschlossen. Politische Recht, hatten sie durchaus nicht. Durch de» jetzt vcrgclegten Gcsetzvorschlag werten alle diese Beschrän» klingen ansgchobe», doch wesentlich nur in kommunaler Hinsicht, indem es einer Revision der Veriassung Vorbehalten wird, den Juden auflr die noch entbehrten poliiische» Rechte zu gewähren. Judem dieser Gesetz- Vorschlag den Juden gleiche bürgerliche und kommunale Gercchtigieiteu mit den christlichen Unterlhancn einräumt und ihnen da« Recht der freien Niederlassniig nud der Grwerbnng von Grnudrigenlhi»», wie auch das Recht, wissrnschasilichc Erwerbszweige und jede Art bürgerlicher Nahrung zu treiben, gewährt, wird andererseits bestimmt, daß die Juden den allgemkiiir» bürgerlichen Gesetzen Uliltrworfen sei» tolle», und daß namentlich die bisher hier bestandene jüdische Jurisdiktion ansgehoben werden soll. Soweit wurde der Gesetzeiilwnrs von allen Juden hier im Lande uiit Freuden begrüß!. Aber der Gnlwnrs enthält noch manch, Be» sliaimunge», die namentlich bei dem orthodoren Tbeile dieser Geineiudr viel Sensation und Unruhe geweckt baden. Dahin gehört uichl nur §. 17, der eine Ginsührnng einer jüdischen Konfirmation für Knaben und Mädchen vorschreibt. sonder» »och mehr $. 7, welcher bestimmt, daß ״Ghescheid» ngen »ur aus den gewöhnlichen gesetzlichen Gründen zulässig seien, und daß ,S nicht »clhwendig sei. Laß andere al« dir gewöhnliche» gesetzlichen Formen dabei beachtet werden," Diese Bestim» niung »anientlich, welche eine gerichtliche Gbescheidung auch ohne!22 für legal erklärt, hat Veranlassung zu Kew-ssenSskrupel» gegeben. Auf Aufforderung von 120 Mitgliedern' der hiesigen Gemeindr ha« unser Rabbiner, Herr Gtlinger, bei der Ständeversammlung eine Petition um Aufhebung diese« Paragraph,« eingereicht. Diese Petition hat aber torort einen Ginspruch hervorgernsen, indem der hiesige Gemeindevor» stand, Herr M. B. Heymann, seinerseits bei den Ständen eia Gesuch eingereicht bat. daß aus die Petition de« Rabbiner« keine Rücksicht genommen werde» möge. In der That scheinen dir Gewiffe»«skruptl der Orthodoren ganz unbegründet zu sein, denn da« Gesetz erklärt mit jener Bestimmuug seinerseits die Formalitäten de« נ! נט nur für üdrrstüssig, ohne ft, deshalb zu verbieten. Gs steht daher ja Lew Nicht« i« Wege, daß, nachdem ein Ehepaar gerichtlich geschieden worden, der Scheidebrief nach jüdischen Gesetzen gegeben wird. Will «ine der geeichtlich geschi,Leuen Ehehälften ohne jüdischen Schritebrief eine auterwri-

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