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Ben Chananja · 1863-02-18 · 8 (18.2.1863) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
8 (18.2.1863)
Date
1863-02-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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L 125 ihnen zunächst als Eigenthümlichkeit ihrer Feinde erscheinen mußte. Daher nahmen deutsche Juden, wie die Breökaner Anfrage bei R. Jsserlein zeigte, schon im fünfzehnten Jahr- Hunderte Anstoß au der Entblößung M Hauptes bei der EideSablegnng; Einzelne meinten sogar, man muffe hier ein Martyrium der Nachgiebigkeit vorzieben. Man gewöhnte sich immer mehr daran, die Entblößung des Hauptes als christliche und dessen Bedeckung als jüdische Sitte anzusehen 19). Einzelne Thalmudisteu ftudirten allerdings noch im sechzehnten Jahrhundert entbl. Hauptes, und der berühmte R. S a l o m o L oria polemisirte gegen die hoffärtigen Reichen, welche ohngeachtet der tyalmudischen Warnung hochgestreckten HalscS einherstolziren, dabei aber die chaßidäische Manier der Kopfbedeckung ängstlich beobachten, weil sie dieselbe für eine spezifische jüdische Sitte halten! R. Salomo selbst sieht aber ein, sein Raisonnement werde die Volkssitte nicht zu ändern» vermögen. Im siebzehnten Jahrhundert erklärte der Lemberger Rabbiner David Ha-Levi, — derselbe, der an Sabbathai Zevi eine Deputation schickte, — die Barhäuptigkeit für Nachahmung eines christlichen CultnSbraucheS ,8), da er nicht wußte, daß die kath. und orientalisch-orthodorenPriester bei gewissen CultnShandlungen daö Haupt bedecken. Andererseits berichtet der gelehrte Josef Sa lom o del Medigo, daß die Juden in Italien, auf Kandia und an vielen Orten, die unter der Herrschaft deS Kaisers und der Chursürsten stehen, ohne Bedenken ihr Haupt entblößenBeim Beginn deS achtzehnten Jahrhunderts konnte eS keiner Behörde mehr in den Sinn kommen, Juden zur EideSablegnng capite aperto zu nöthigen; die Verlegenheiten hatten aber damit noch immer nicht ihr Endziel erreicht. Wenn cö früher die Unduldsamkeit war, die mit der jüdischen Sitte in Collision kam, so war eö jetzt die Duldsamkeit. Ein Fürst will seiner jüdischen Gemeinde die Aufmerksamkeit erweisen und ihre Synagoge besuchen. Die Gemciude freut sich natürlich auf den hohen Besuch, aber wie soll es mit der Kopfbedeckung gehalten werden? daö ist die schwere Frage! Die Gemeinde wendet sich an R. Jakob Reisch er. Dieser läßt zwar nicht unerwähnt, daß die Entblößung deS Hauptes im Sinne der alten Quellen gar nicht verboten sei; kommt aber dennoch zu dem Resultate, daß die Gemeinde, wenn dies thuulich ist, die hohe Person capite aperto empfange, und sich mit der herrschenden jüdischen Sitte entschuldige 2״). Eine solche Perhorreöcenz empfand man gegen die Entblößung deS Hauptes in der Synagoge! Drei Umstände trugen vornehmlich dazu bei, diese PerhoreScenz zu befestigen. Zuvöderst die Aengstlichkeit der Mütter, welche angeleitet wurden, dem Beispiele der Mutter R. Nachmann b. JsakS zu folgen. Ferner wurde vom Volke Kaluth Nosch d. i. Leichtsinn, mit G illu j No sch oder Kopscntblößung verwechselt. Und da erstereö im Sündenbekenntnisse teö Versöhnungötageö einen Platz fand, so wurde ' 126 die Entblößung deS HanpteS für eine gewaltige Sünde gehalten. Manche von Ihnen, M.H., erinnern sich wohl noch aus Ihrer Jugend der Disputationen, die hierüber stattznfinden pflegten. Endlich hatte die dominant gewordene Gewohnheit seit dem fünfzehnten Jahrhundert kasuistische Fragen provozirt, als: AuS welchen Stoffen muß die Kopfbe« deckung verfertigt sein, um in rituellcr Beziehung für eine solche zu gelten? Reicht eS hin, den Kopf mit der Hand zu bedecken, um eine Eulogie sprechen zu dürfen? Ist eS uur unter freiem Himmel verboten, daS Haupt zn entblößen, oder auch unter dem Dache? Wie soll man sich im Bade verhalten 2,)? Diese und ähnliche Fragen können allerdings aus dem Schoße einer wahrhaft religiösen Gesinnung und Bildung nicht hervorgehen; in der rabbinischen Kasuistik mußten sie sich entwickeln, und die Barhäuptigkeit in einem immer sündhafteren Lichte erscheinen lassen. ES ist Ihnen, m. H., aus Mendelssohns Briefen vielleicht erinnerlich, daß der Filosof auS Dessau eine Perücke trug. Er schreibt hierüber seiner Braut: ״Man ist mit seinem eigenen Haar am Sabbath und an andern Feiertagen gar zu sehr geschoren, uud kann sich kaum vor honetten Leuten zeigen 2V' Wahrscheinlich wollte sich Mendelssohn, indem er eine Perrücke trug, bei seiner mannisaltigen Berührung mit Christen auch vor den Vorwürfen der Orthodoric bewahren, der sein entblößteS Haupt ein Aergrrniß gewesen wäre. Die neueste Zeit hat auch hierin bedeutende Veränderungen herbcigefübrt. Aber die Sitzungen der meisten jüdischen Gemeindevorstände und die Sitzungen aller Cbevra Kadischa'S in Ungarn werden bis auf den heutigen Tag bedeckten HaupteS gehalten. Dasselbe geschieht bei Beschncidnngömahlen und den meisten Hochzeitsfesten. Der Oberrabbiner Dr. Meisel in Pest forderte 1859, daß die Schüler der Musterhauptschule bei der Religionöprüfung die Häupter bedecken sollen. Chorin mußte also in den Wind reden, als er 1826 die Hauptentblößung beim Kultus empfahl, und seine Unterscheidung zwischeu asiatischer und europäischer Sitte konnte keine Beach« tnng finden. Jonathan Altar, Rabbiner in Jenikau in Böhmen, trat ihm mit einer für jene Zeit mit vieler Sach« kenntniß geschriebenen Streitschrift entgegen22). Der geschichtliche Verlaus blieb natürlich auch ihm unbekannt. Der Bemerkung Chorin'S, daß man bei entblößtem Haupte die Filakterien bequemer an'S Haupt legen könne, setzt er die! Bemerkung entgegen, daß der Zweck ebenso gut erreicht werde, wenn man unter der gewöhnlichen Kopfbedeckung nach Art der polnischen Juden ein Käppchen trägt. Er beruft sich ferner mit Recht auf die Sitte der Juden im Umgange mit einander; er dachte wohl nicht, daß in der Znkunft sich auch diese Sitte ändern würde. So allgemein hat sich aber dieselbe selbst in unseren Tagen nicht geändert, ' baß ein Vorschlag wie Chorinö Anklaug finken sollte. Auch kann

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