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Ben Chananja · 1863-02-11 · 7 (11.2.1863) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
7 (11.2.1863)
Date
1863-02-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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107 108 militonk, R. Papa, war"). Nicht eine einzige, von R. Josna allein vertretene, Entscheidung konnte sich zur aner« kannten Norm und Regel erheben. Wie eS gleichwol kam, daß sein Beispiel in der unS beschästigendeu Frage maßgebend wurde, wird ihnen klar werden, weun Sie meinen historischen Mittheilnngen aus der nachthalmudischen Zeit, welche jetzt an die Reihe kommen, Ihre freundliche Aufmerksamkeit schenken. (Fortsetzung folgt.) Änmerkuugrr» '1 S. 2. I. Nr. 49 l>. 3. 2. 3. 4- 5. 6. ') Archäol. d. Hebr. S. 22 ff. ף Irrem. 14, 3. Esther ü. (2. 1 Sam. IG. 39. Ezech. 8. 3. 2 .Ron, 223 ׳. Jona 4, 8. Hohrs«. 5, 3. ') So faßt Reggio die Worte dcr Thora 3 M. 10, 6 mit der Septuaginta auf. Derselben Auffassung folgt Luzzetto in seiner Pentatruch-Uebersetzung. s) ha-Thora j wc ha Filosofia L. 139. ') Hrrm. Altrrtd. 2. 168. 171. Auch die Aus- ׳labliiri, find daselbst aiigemerkt. י) Uhlemann, Acgipt. AltcrthumSk. 2, 288. *) Joma 25, a. S. Mach. Ha-Schckel 289, 8. Pea 5, 8. Stt* lim 27. 9. Sabb. 120, a. '°) מעסרת Kelim 22, 1. Sabb. 120, a. jcr. Sabd. 6, 4. Thrg. zu 1 Kon. 20. 39. uud Kimchi das. ES beiß, aber auch Tuch übcrhanpt. Sabb. 9. d. T. 3- T. Kelim I. o. Fenier scheint י כיסה■ Aruch 8. v. fern. Ursprungzu sein. ") Netar. 30, 1». Vrgl. M. Katan 24, a. ") Der. v. Kay. 17. Ialk Nr. 23. n) M. Katam 24, a. vrgl. 3cr. bas. 3. 5. ,־־:JOr’l. woraus heroorgebt, daß die Verhüllung nicht von oben, sonder» von unten geschah. S. Ariich :10 (י., wo eine in unseren Editionen nicht vorlammende Stelle angeführt wirv. Tann. 2. 1. "1 S. Taan. 14, b. והן התעטשין, was erst später geschah, wenn hier übcrhanpt auch an ein Verhüllen dcS Hauptes gedacht werden soll. ״) Berach CO, b vrgl. Bcth. Nathan z. St. eine andere Ordnung. '') Berach 5. a. ") Wajjiia r. 27. 3auch. das. '*) 1. Kor. 11. 4. 5. 7. ,0) Wajjilra r. K. 19.. wo 0ראובלכ1יקו zu lesen ist. ")Nedar. 30. 6. Kidd. 29. b- Vgl Sabb. 79. b. B. Eha». 2, 106. ״) Kidd. 91, a. ףן Sabb. 106, b ") Sabb. b. ") Kidd. 31, a. ") Berach. 57, a. Mer Die an unnuinöigcn Ouöcn&inöctn wider Öen UHflen ihrer Mem oorgciioiuincne (Taufe. Von Dr. Alois Mütter. Kaum daß die berüchtigte Moriara-Affaire in Vergessenheit geratheo war. berichlclen dir Zeitungen vor ganz kurzem vou einem gleichen Faltum ebenso ungerechter als wichtiger Natur. Io Verona nämlich, so hieß es. sei eine jütische Witwe gezwungen gewesen, ihrem Kinde im Piemontrsischen eine Zuflucht zu suchen, da eine Magd bei Berichte die Erklärung abzegebeu, sie habe vor so uud so viel Jahren lene» Kiud getauft, und demnach sei da- Eiuschreilen de« mit dem Arme der Polizei bewaffuelen Elrru« entweder geschehen oder demnächst zu ewar« ten gewesen. Die Sache wurde zwar zuerst dabin berichtigt, daß die Polizei sich durchaus nicht eingemischt; dann aber ward da» Faktum jener ertheilten Taufe gänzlich al« erdichtet hingcstellt. Mag nun der vorliegende Fall wahr oder blo» ersonnen sein, untere Absicht ist. da wir schon eiumat aus da« Thema gebracht sind, diese Ar« von Taufe etwa« yäher io» Auge zu fasse». Bekanntlich ist die Taufe nach katholischem Dogma ein Sakrament, da« giltig auSgrspendrl. ein unauslöschliche» Merkmal eiudrückt. Zur giltigen An-spendung aber ist nichtweiter erforderlich, alnatüe« licheS Wasser unter Anwendung der Taufformel: ״Ich lause dich i« Namen de- Vater-, dr« Sohne« uud deheil. Geiste«.- Mau sieht, wie leicht nach dem katholischen Dogma dir Bedingungen zu erfülle» find, an welche diese» Sakrament — dir Pforte zum Ehriflenthum uud zum ewigen Leben -- geknüpft ist. Nimmt man noch hinzu, daß im Falle der Noth und selbst auch außer dieser jeder Mensch bei Beobach» tilng der obigen Bedingungen giltig lausen kann, so sieht mau, wie sehr es Noth thut, der willkürlichen Taufe Unberufener an unmündigen Judrnkindcrn gegen Wisse« und Willen ihrer Eltern durch strengt Strafen zu begegne». Denn getauft ist getauft »ach dem Dogma der Kirche. Ein unmündiges Iudenkind unter Anwendung der oben angeführten Tansformel mit natürlichem Wasser von einem Christeumädchen. ser r» ans Bosheit oder übel verstandener BckchrungSsucht bclprengt. ist Ehrtft nach dem Dogma dcr Kirche und Liese hat nun folgerichtig Recht und Anspruch ans daihr neu z»ge führte Glied. So nämlich äußert sich über die von Laien ohne Noth ertheilte Taufe der große Kirchenlehrer Augustinus: ״Wenn ohne alle Noth ein Laie tauft, so ist- Anma. ßung eines fremden Amtes, wenn aber die Nothwcndigkeit drängt, so ist« entweder gar keine oder nur eine leichte Sünde. Aber wenn diese« Amt auch ohne irgend eine Nothwcndigkcit angcmaß« und von Jemand Beliebige», die Taufe crlhcilt wird, was einmal gegeben ist, kann nicht ״nicht gegeben" gcnaiii» werden, obwohl cS mit Recht ״unerlaubt ge» geben" genannt werden kann. ״ Vgl. Schweiz theologia dogmatica .catholica vom Jahre 854 III. 197. — Dies die Ansicht der Kirche. Es geht aus dieser Stelle hervor, daß selbst die von einem Jude», Hei« den oder Ketzer unter strenger Beobachtung der oben angesührten Formel ertheilte Tansc nach kirchlichen Gesetzen ganz giltig betrachtet wird. In der PrariS freilich dürste dieser Fall sehr selten eintreten. Zum Schluffe kann ich nicht umhin, die Ansichten eine» der de« rüliuitesten katholischen Theologen, t,S Thomas von Aguino — genannt ״doctor angelicua“ — über die Taufe von Judcnkindcrn selbst gegen den Willen ,hrcr Eltern mitzuthcilen. So nämlich äußert sich der große Doctor in seiner Summa thcologica (pars. III quaeat. LXVIII. art. X. der Leydncr Ausgabe von 1677): ״Es scheint, daß Kinder vou Juden und anderen Nugläubigcn selbst gegen den Wille» threr Eltern zu taufen sind, denn man muß dem Mensche» gegen die Gefahr deewigen (geistigen) Tode» eher zu Hilfe kommen, als gegen die de» zeitlichen (leiblichen). Aber einem Kinde, das sich in der Gefahr de« zeit» lichen Todebesindet, muß man helfen, selbst wenn dir Eller» an» BoSheit sich dagegen sträubten; also muß man um so mehr de» Kindern der Ungläubigen durch die Taufe gegen die Gefahr de« ewigen Todeauch gegen den Willen der Eltern zu Hilfe kommen. — Ueberdie« find Sklavenkinder Sklaven uud in der Macht ihrer Herren. Aber Sklaven der Könige und Fürsten sind ja die Juden und auch alle anderen Un. gläubigen. Also können ohne alles Unrecht Fürsten die Kinder von In« de» oder anderen nngläubigen Sklaven »auseu lassen. — Summa: Jeder Mensch gehört mehr Gott an, vou dem er seine Seele hat. al« dem fleischlichen Vater, dem er seinen Körper verdankt. Also ist nicht ung». recht, wenn d,e Kinder von Unglänbige» den fleischlichen Eltern ent« rissen uud durch die Taufe Gott geweiht werden.- Nach diesen Sophismen entscheidet sich der Dortor Augrliru« wohl allerdings für den Satz: ״Die Kinder vou Ungläubigen, so lange sie vor dem Gebrauche de« freien Willenunter der väterlichen Gewalt stehen, sind zu der Zeit gegen den Willen ihrer Eltern nicht zu taufen: wenn fle aber im Besitze ihrer freie« Vernunft 17nd. da sie bau« in göttlichen Dingen freie Hand haben, könne hier ganz richtig zur Annähme der Taufe ermahnt und bewogen werden.- - Doch wa« nütz, alle« diesegegen den maßgebenden Satz: ״Eine auch außer dem Fall«

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