Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 6 (4.2.1863)
- Date
- 1863-02-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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87 88 gewissen speziellen Fall zu suöpendirea, sobald ihnen eia solches Vorgehen im Interesse der Religion geboten scheint. Eine weitere Besugniß wird man bei Befolgung einer gesunden Hermeneutik wohl schwerlich aus den Worten deS MaimonideS herznleiten vermögen. Diese Begrenzung der Maimonidisches Marime auf einen bloß akuten, nicht kontinuirlichen Eingriff in daS Gesetz macht der TemeSvärer Rabbiner Hirsch Oppenheimer gegen Choriu geltend, ohne sich jedoch auf eine quellengemäße Begründung elnzu׳ lassen 6). Choriu replizirt dagegen, daß die Maimonidische Vergleichung, nach welcher die Reform, die die NeligionSbehörde vornimmt, der vom Arzte vorgenommenea Ainputation analog sei, auf eine kontinuirliche Reform hiodeutet, indem ja daS amputirte Glied für alle Folgezeit amputirt bleibt D, ohne zu bedenken, daß daö Gleichniß auch nach seiner Theorie hinkt! Denn auch nach letzterer ist nur von einer provisorischen Suspension religionsgesetzlicher Destimmungen die Rede, nicht aber von einer Suspension für alle Folgezeit s). Merkwürdiger Weise wurde indeß in den persischen Schulen auch die Frage diSkutirt, ob eine Religionöbehörde berechtigt sei, eine in der Thora enthaltene religionSgcsetzliche Bestimmung definitiv und für alle Folgezeit zu suöpeudiren: Dafür erklärte sich R. Chasda, Schul- Haupt zu Sura von 292 bis 302, dagegen Rabba bar Nach meni, Schulhanpt zu Pumbaditha von 297 bis 302; doch räumt auch letzterer rin, daß eine Rrligionöbehördc die Beobachtung jussiver Gesetze der Thora suSpendire» dürfe. Welche Tragweite diese Diskussion im Laufe der Zeit gewinnen könne, haben die Schulen zu Sura und Pumbaditha gegen Ende deS dritten Jahrhunderts wohl schwerlich vorhersehen können. Merkwürdig bleibt aber immerhin die Unbefangenheit, mit welcher eine Frage, wie die io Rede stehende, im Thalmud behandelt wird. Der Schluß der Per- Handlung zeigt, daß man schon in der thalmudischen Zeit den Unterschied zwischen akuter und kontinuirlicher SuSpendirnng nicht immer vor Augen gehalten habe"). MaimonideS adoptirte die Meinung der Pumbabitaner Schule'"). Wenn nun auch Chorin zu weit ging, indem er die von ihm so sehr urgirte Marime deS MaimonideS zur Legitimirung der in unserer Zeit angestrebten Reformen benützen zu können glaubte, so ist doch andererseits nicht zu leugnen, daß sich schon in dem Begriff ״Hora'ath Scha'ah" eine freiere Kundgebung deö Geistes erkennen lasse. Um den Nachweis solcher Kundgebungen auS der thalmudischen Zeit ist eS Chorin besonders zu thun, weil er darin nicht nur Antezedenrien für die Zektbestrebungen, sondem auch eine Chreurettung deS ThalmudS findet. Wie eS in seiner vorresormatorischen Epoche sein LiebllugSgedanke war, die thalmudische Hag gada mit Anwendung der allegorischen Auölegung zu glorifizlrea, so glaubte er in seiner reformatorischen Epoche die Halacha zu verherrlichen, indem er dem StabiliSmnS gegenüber die resormatorischen Elemente sprechen ließ, die er anS dem Thalmud zusammentrug. Seine Citate lassen natürlich eine Nachlese zu; aber man kann ihm dennoch die Anerkennung nicht versagen, daß er, wiewohl auch hier Bahn brechend, Manches an'S Tageslicht zog, daS früher kaum beachtet wurde. So machte er schon 1820 die Rabbinen auf folgende bis auf den heutigen Tag beachtenSwerthe MeinungSdivergenz zwischen zwei gefeierten Lehrern des zweiten Jahrhunderts aufmerksam. Ueber die achtzehn Beschränkungcn, welche die Schammaiten kurz vor der Zerstörung dcS zweiten Tempels durchzusetzen wußten, äußerte nämlich R. Eleazar b. HyrkanoS: ״An jenem Tage haben die Schammaiten daS Maß der Beschränkungen vollgemacht: in eine mit Nüssen gefüllte Kufe findet sich für Sesamkörnchen noch immer Raum genug! Dagegen R. Josua b. Chananja: An jenem Tage haben die Schammaiten daS rechte Maß der Beschränkungen überschritten: Gieße Wasser in eine mit Oel gefüllte Kufe, und du verlierstanOelfoviel, alöduanWassergewinnst ")!" In diesen Worten R. Josua'S ist wirklich mehr psichologische Wahrheit und mehr religiöse Weisheit, als in allen überschwenglichen Deuteleien der neuorthodoren Romantik, deren Wortführer, die zu den nicht ganz auSgestorbenen Alchimisten gehören, sich die vergebliche Mühe geben, Wasser in Oel zu verwandeln! Chorin beschränkte sich nicht darauf, reformistische oder reformistisch klingende Marime»! und Aussprüche auS dem Alterthume anznsühren; er berief sich auch auf angeblich reformistische Antezedentien: so auf daö Vorgehen R. JosuaS deS Galliläers, der in seinem Orte den Genuß beS Federviehes mit Milch freigab. Genau genommen ist aber hier nicht von einer Reform, sondern einem im Werden begriffenen Gesetze die Rede, worüber sich die Meinungen der Gesetzeslehrer noch nicht geeiuiget hatten. Viel treffender ist im Sinne deS ThalmudS die Erinnerung an die auf reformatorischem Wege eiugeführte Conzeffion, die Bestimmungen deö mündlichen Gesetzes niederzuschreiben '*); man braucht aber daS hierauf bezügliche Prinzip nur näher zu betrachten, um zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß die Conzeffion der Förderung deS GesetzeöstudiumS galt, »velchem alle übrigen Rücksichten uutergeordnet wurden '*). Choriu blieb seiner Synodaltheorie auch später treu. Auf eine 1830 an ihn gerichtete Anfrage erklärt er die Verlegung der Sabbathseier auf den Sonntag für unzulässig, meint aber, daß die Strenge der Sabbathgesetze, — er hebt besonders daS Reisen und das Schreiben nichlhebräischer Buchstaben hervor, — in Rücksicht auf die Zeitverhältnisse durch Synoden gemildert werden könnte. Die hierauf bezügliche Abhandlung erschien 1831 unter dem Titel ״der treue Bote" bet M. I. Landau in Prag. Diese