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Ben Chananja · 1863-02-04 · 6 (4.2.1863) · page 1

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Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
6 (4.2.1863)
Date
1863-02-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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M 6. Sechster Sajjrpng. •Sflcflcöin, Öen 4. .fefimar 1863. 3(t(B Mittwoch trschrin» rin prSnnmrraHon«prtl*: Ganzjährig 7 fl., balbj.3 fl. 50 kr., virrtrtj. 2 fl. öst. SV. Mau abounirt bei allen Post« Lmtrrn n. Buchhandlungen de- Zu« und Auslandes. MM1M. IVochenßtalt für;livische Theotogie. Herausgeber und Redakteur: Oberrabbiner zn Szegrdin. Znserske find an d. Rrtakiioa in Szegrdin oder an Hra. /ranz Mgna in l-kipzig zu senden. D«e Lspaltige Priuzeil, wird mit 10 Nkr. --S Sge. berechnet. Vriakllon: 3 .tkronrn.Gaffe. Politzer'iche« Inhalt. Aron Ehorin. Don Dr. Weil. — Erziehung und Schule. Don Obere, Kahn. — Korrespondenz. Ausland: Pari- (Wirken der Alliance). Frankfurt am Main (Werke des Dr. Carmoly). Frankfurt am Main (Agitation gegen Stein). Bukarest (Replik). Frankfurt (Rad» binerangrlegenheit). — Inland. Pest (Memorandum des Dr. Meisel). Pest (Stiftungen). Pest (Memorandum). Pest (Ungarische Bibtlübersetzung). Böhmen (Schulwesen). Biünn (Gesangverein, Unterstützung isr. Präparaudisten). Eservcnka (Friedenstiftung) — Inserate. Aron Ehorin. Eine biographische Skizze von Dr. Weil. (Fortsetzung.') 12. Die Ouellcn synodaler Machtvollkommenheit. Chorin betrachtet die resormatorische Machtvollkoinmrnheit, welche er den Synoden eingeräumt wissen will, durchauö nicht als Neuerung, vielmehr spricht er eö wiederholt mit allem Nachdrucke aus, daß dieselbe in den thalmudischen und rabbinischen Quellen ihre volle Berechtigung findet. DaS meiste Gewicht legt er auf die bereits angeführte Maimonidische Marime, welche jeder NeligionSbehörde daS Recht zuspricht, zeitweilig religion-gesetzliche Reformen vorzunehmen^). ES entgeht ihm nicht, daß die Marime auf Ne, ligionöbehörden, welche auö ordinirten Mitgliedern (Semu, chim) zusammengesetzt find, beschränkt werden könne; er hebt daher hervor, daß nach dem Thalmud die Ordination (Semicha) nur rücksichtlich der Handhabung deS Strafrechtes und der Polizei Vorrechte verleihe, nicht aber rücksichrlich deS Berufes zu reformiren. In der That hielten sich nicht ' nur nicht ordinirte Lehrer der thalmudischen Zeit, sondern j auch ihre nicht ordinirten nachthalmudischen Nachfolger für; vollkommen berechtigt, die Religionözucht in weitestem Umj fange zu üben, woran die neuorthodoren Romantiker, die! vermessen genug sind, den 234. Abschnitt des Jore Dea! und den 2. Abschnitt deS Ehoschen Mischpat willkürlich zu! streichen, nicht gerne erinnert werben. Solchergestalt würde , die Reform, indem sie sich von dem Mangel an Ordination nicht beirren ließe, nur daS Beispiel deS ConservatiSmuS befolgen, vorausgesetzt, daß daS Recht zn reformiren in den Quellen ebenso begründet ist, wie daS Recht zur Handha- : bung der Zucht und Disziplin. Ist dieaber auch wirklich der Fall? — Die Maimonidische Marime an sich gibt keine! klare und entscheidende Antwort, da ihre Auffassung und daher auch ihre Anwendung von dem Verständnisse der! Quellen abhängt, auS denen sie geflossen ist. Diese- Derhältniß ist von den Glossatoren deS Maimonidcö nicht deleuchtet worden; um so gerechtfertigter dürfte folgender Nachweis sein. Die Mischna meldet zwei auder vorhadrianischea Zeit stammende, daö levitische NeinheitSgcsetz betreffende Entscheidungen de'S Sanhedrin zu Iamnia, von denen sie sagt, sie seien bloße .-הוראת שעי, d. i. erzeptionellc, dem Drange des Augenblickes nachgebende Entscheidungen grwescn, ohne für die Folgezeit maßgebend sein zu wollen'). Dieser Ausdruck ist nun der Gemara vollkommen geläufig, und sic nimmt keinen Anstand, daS erzeptionellc Verfahren in die biblische, ja in die Mosaische Zeit zurückzuverlegen. Wenn auf dem Zuge Israels durch die Wüste der GotteSlästerer ohne vorhergegangene Vorschrift des Gesetzein'S Gcfättgniß gethan (3 M. 24, 12), und der Holzleser, ohne gehörig admonirt worden zu sein, wegen Sabbatschändnng verurtheilt wird (4 M. 15, 35); wenn Manoach auf einem Felsen opfert, ohne vorher einen Altar zu errichten (Nicht. 13, 19), und in Beth-Schemesch nach der Rückkehr der h. GesetzeSlade aus dem Filistäerlande im Widerspruche mit dem Gesetze Kühe als Ganzopfer dargebracht werden (1 Sam. 6, 14); wenn der Prophet EliaS auf dem Berge Karmel, also außerhalb drö in seiner Zeit ausschließlich zum Opferkultus bestimmten CentralheiligthumeS, Opfer bringt (1 Kön. 18. 31—33); wenn die unter Ezra gebrachten Opfer weder der Zahl noch der Beschaffenheit nach den Normen deS Gesetzeentsprechen (Ezra 8, 35): so erblickt die Gemara in allen diesen Spezialitäten, welche die Kritik nach ihrer Weise erklärt, vom Momente gebotene und daher auch nur momentane Suspensionen de- Gesetze-, welche-, so« bald der Moment vorüber ist, wieder in seine Integrität eia tritt*).MaimonideS dehnt nun diese Auffassung nicht nur auch aus andere in der Schrift erzählte Thatsachen au- *), sondern er abstrahirt daraus nach der Methode, welche er in seinem ganze» GesctzcSkoder befolgt, die allgemeine Regel, daß jü» dische NeligionSbehörden berechtiget seien, einzelne Pcsttm״ mungeu des ReligionSgesetzrS momentan und für einen

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