Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1863-01-28 · 5 (28.1.1863) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
5 (28.1.1863)
Date
1863-01-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2542917-2542918-2542924--2957-2546791
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

73 74 L Zweitens: WaS ist hinsichtlich der Derbeffernng des israelitischen CultuS in den kaiserlichen königlichen Staaten sowohl von Seite deS Staates als auch der Israeliten geschehen? und welcher Geist herrscht bei beiden Theilen? Höheren Aufträgen gemäß, soll ich das Gutachten über diese beiden Fragen von Euer Hochwürden verlangen, und ich freue mich dieses Auftrages um so mehr, als er mir eine Gelegenheit darbietet, Ihnen meinen tiefgefühlten Dank für das, was Sie unfern Glaubensgenossen geleistet haben uud noch leisten werden, und meine Hochachtung auszudrücken')." Chorin übertrug die Beantwortung der zweiten Frage seinem Freunde Harzfeld in Wien, welcher die Correspondenz zwischen ihm und Haber vermittelte. Die Beantwortung der zweiten Frage beendete er am 10. März 1821; dieselbe wurde in dem 1826 bei M. I. Landau in Prag erschie« neuen Jggrreth Elassaf abgedruckt (28—46). Ihr Jdecngang ist folgender: Die Thora enthält NcligionSwahrheiten und Religionö ge setze. Letztere haben theilö ausschließlich Palästina im Ange, theilö haben sic allenthalben verbindende Kraft. Aber selbst letztere können durch eine competente ReligionSbchörde (Synode) zeitweilig suSpendirt, jedoch nicht gänzlich außer Kraft gesetzt werden. Letzteres kann nur in Bezug auf Verordnungen nnd VorbannngSgesetze geschehen, welche menschlichen Ursprungs sind, indem eö den späteren Religionöbrhördcn unbenommen bleibt, in Berücksichtigung ihrer Zeitverhältnisse die Einrichtungen früherer Neligionobehörden zu annulliren. Die ״bloßen Gebräuche" (Minkaginn endlich können ״ohne WeiterS" abgeschafft werken, nnd auch der Staat kann dieselben der Veränderung nnd Abolirung unterziehen, sobald sie ihm von jüdischen Sachkundigen nnd Schriftgelchrten als nicht zeitgemäße Minkagim bezeichnet werden. Weiter darf der Staat nicht gehen; denn ״keine weltliche Obrigkeit darf in daS Heiligthum der Religion ihre Macht erstrecken, oder sich anmaßen, von religiösen Pflichten zu diöpensiren (S. 34) " Soll der Staat weiter gehen wollen, so muß er die beabsichtigten Neuer»«- gen von einer Synode prüfen, und erst nach erfolgter synodalcr Gutheißung in'ö Leben treten lassen. Die großherzogliche Negierung in Karlsruhe fand den ihr gewordenen Aufschluß wohl schwerlich befriedigend, da die von ihr gestellte Frage nichts weniger als präzis beantwertet wurde. Die Präzision vcö Bescheides hätte ohne Zweifel viel weniger zu wünsche» übrig gelassen, wenn die Fragepunkte genau präzisin, und die von der Regierung beabsichtigtcn Verfügungen speziell angegeben worden wären. Der Allgemeinheit gegenüber, in welcher die Frage gestellt war, konnte auch nur im Allgemeinen erwidert werden, daß daS Verhalten einer freisinnigen nnd wohlwollenden Negierung den jüdischen Gemeinden gegenüber vorzüglich von den bestehenden jüdischen Institutionen bestimmt werden müsse. Sind letztere in einem normalen Zuflaude, wird die Regienmg wohlthun, rücksichtlich der jüdischen Gemeinden dieselben Prinzipien zu befolgen, welche sie nach Maßgabe der bezüglichen LandeSgcsetze rücksichtlich anderer religiöser Körperschaften beobachtet. Treten aber — etwa in Folge bürgcrlichen Druckes, den die Juden zu erdulden hatten — in den jüdischen Institutionen, besonders in Ansehung deS SchulwesenS, Anomalien hervor, zn deren Beseitigung die Gemeinden nicht die Hand bieten; dann wissen eS die einsichtigeren Juden der Regierung nur Dank, wenn dieselbe bei möglichster Schonung der bestehende» Verhältnisse dennoch ihren EinfluS gebraucht, um der Gründung eineö geordneten jüdischen Schulwesens, sowie der Heranbildung eines tüchtigen Rabbiner- und Lehrcrstandcö wirksamen Vorschub zu leisten, und eine der guten Ordnung entsprechende Organisation der jüd. Gemeinden zn begünstigen, ohne sich in die wahrhaft widerwärtigen pädagogischen Emanzipation-- maßregeln zu verlieren. Chorin's Vorschlag, daß die weltliche Obrigkeit auf Grundlage eineö ihr von Vertrauensmännern unterbreiteten Registers jüdische Gebräuche oder Minhagim ab'chaffe, würde heutzutage gerade von den reformistisch gesinnten Juden am entschiedensten zurückgewiesen werden. Dieser Wechsel der > Gesinnung einer und derselben Partei ist aber nicht schwer I zu erklären. Vor 40 Jahren bildeten die Progressisten ein! kleines Häuflein, dem überdies alle Erfahrung abging. Der lebendige Eifer für ihre Tendenzen und Bestrebungen machte ' sie ungeduldig. Sic warfen sich gerne der Regierung in die ' Arme, um die ihnen zeitgemäß scheinenden Maßregeln durch I Befehle von oben in'ö Leben rufen zu lassen. weil sie nicht 1 zu hoffen wagten, daß dieselben auö dem Boden freier Ent-! schlüsse von unten hervorgehen würden. Eine verwandle Er-! scheinnng trat bei den deutschen Juden sogar ans dem Ge-! biete der Einanzipationöbestrel'ungen hervor. Die Einanzij pation der Inden hatte in Deutschland um so größere Schwie-; rigkeilen zu überwinden, als sich selbst hervorragende deutsche I Staatsmänner und Filososcn von dem primitiven Racenj hasse der Germanen gegen die Semiten nicht zu emanzipiren I vermochten. Deutsche Schriftsteller ersten Ranges bekannten! frei ihre Jdiosvnkrasie gegen die Inden. In deutschen Kain- I meru ließen sich die leidenschaftlichsten Kundgebungen deS! Judenhasses vernehmen. So kam eS, daß selbst gebildete ן deutsche Inden dem aufgeklärten Absolutismus den Vor-! zug gaben, nm zur Emanzipat ion zu gelangen, ohne auf den parlamentarischen Pranger gestellt zu werden. Heutzutage läßt sich die absolutistische Reform eben so wenig vernehmen, wie die absolutistische Emanzipationölust. Beide haben der Einsicht Platz gemacht, daß der ehrliche und offene Kampf um höhere LebeuSgüter selbst zu den höheren LebenSgütern

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.