Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 4 (21.1.1863)
- Date
- 1863-01-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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‘».*.:43 J 55 vortragen werdm." Auch gegen die Beschränkung deS synagogalen Gottesdienstes auf Sabbate und Feiertage erklärt er sich unter Berufung auf den Thalm״d mit aller Entschiedenheit, und dringt darauf, daß der Tempel täglich geöffnet werbe. Trotz dieser reservirten Haltung erregte Chorin'S Urtheil leidenschaftliche Erbitterung unter den orthodoren Rabbinen. DaS Hamburger Rabbinat mochte seinen GcsinnnngSgknoffen mitgetheilt haben, daß Chorin'S Gutachten sein Interdikt schwache. Der mährische LandeSrabbiner, Markus Benedikt, schreibt unterm 31. Dezember 1818 nach Hamburg: ״Von dem Araber Rabbiner darf keine Be« lehrung eingeholt werden, da er vom Thalmud und den Kasuisten gar keine Kcnntniß hat, und sich nur mit Logik beschäftiget." Diesem von Leidenschaftlichkeit diktirten, unge« rechten Urtheile gegenüber wird man um so gespannter, die Enthüllungen deS LandeSrabbinerS zu erfahren, der einer der größten Tbalmmudisten seiner Zeit war. Man findet sich aber sehr getäuscht! —Charakteristisch für die herkömmliche Behandlung rcligionSgcsetzlicher Fragen find fo.gende Deduktionen: ״Die Psalmen müffen hebräisch rezitirt werden, weil der Sinn mancher Verse auf verschiedene Weise aufgesaßt werden kann, während die Uebersetzung nur Einen Sinn zuläßt." Ist aber der hebräisch Betende im Stande, mit einem und demselben Schriftverse einen mehrfachen Sinn zu ver« binden? Ferner: ״Unübersiciglichc Hinderniffe legt dem nichthebräischen Gebete der Gebrauch deS GotlcSnamenS in den Weg, da ״Ewiger" dem hebräischen ״Adonai" nicht ganz entspricht. Wäre eS erlaubt, statt deS hebräischen Adonai daS deutsche Ewiger zu gebrauchen, so wären ja alle Skrupel in Betreff der Eulogieen ebenso vollständig beseitigt, wie die darauf bezügliche Regel: Sprich keine Enlogie anS, so lange du über deren Pfllchtmäßigkcit nicht im Klaren bist, um den Namen Adonai nicht unnöthiger Weise auözusprechen *)! Da nämlich letzteres Bedenken auf den deutschen Gotteönamen ״Ewiger" ficherlich keine Anwendung findet, so könnte ja, wo man au der Pstichtmäßigkeit einer Beracha zweifelt, ״Ewiger" gesagt werden! Folgt hieraus nicht, daß man überhanpl nur hebräisch beten dürfe?" — Sonnenklar! Da sich aber der Araber Rabbiner nach dem Zeugnisse seines Gegners viel mit Logik beschäftigte, so muß man eS ihm nachseheu, daß er nicht so glücklich war. zu denjenigen Entdeckungen zu gelangen, welche in NikolSburg gemacht wurden, wo die Beschäsligung mit der Logik viel weniger beliebt war. Den Gebrauch der Orgel findet R. Markus Benedikt vom Stand, punkte des SabbathgesctzeS ininder bedenklich, als den Gebrauch von Saiteninstrumenten, indem die Nothwendigkeit einer den Sabbath entweihenden Reparatur bei ersterer nicht so leicht eintreten könne, wie bei letzterer. Dagegen findet er den Gebrauch der Musik beim Gottesdienste überhaupt unzulässig, indem dadurch die Andacht gestört werde. Auf 36 die Musik im Tempel zu Jerusalem kauu man sich nach seiner Meinung nicht berufeo, weil daselbst die Vokalmusik Hauptsache war, unddiese, gleich dem üblichen ״Trop*, aus einer bloßen Kantillation bestand. Abgesehen nun davon, daß auch die Anschauung, nach welcher beim TempelkultnS gerade die Instrumentalmusik primäre Bedeutsamkeit hat^), im Talm. vertreten wird, ist ja die Berufung auf den Jerusalemischcn Tempel gerade im Sinne der entgegengesetzten Anschauung um so gegründetcr, indem daselbst die Anwendung der Instrumentalmusik auch am Sabbath nicht nur zngclassen wurde, sondern auch geboten war, wiewohl man derselben nur sekundäre Bedeutung zuschricb. In Ansehung der Beschaffenheit der alteu Tempelmusik gelangte Saal schütz zu dem Resultate, daß dieselbe keine bloße Kantillation, sondern wirklich melodisch war: ״Haben David und Aßaf ihre schönen Lieder selbst komponirt, so gingen beide, das Gedicht sowohl, als die Melodie dazu, aus demselben Gefühle hervor, eine Begeisterung, eine Kraft der Ucbung. ein Wunsch, seinen Empfindungen zu genügen, und sie in ihrer Originalität mit Treue und Wahrheit auszusprechen und dieselben in der Seele deS Zuhörers hervorzunrfen, erzeugte sie beide. Demgemäß müffen die Melodiecn der Hebräer in eben dem Verhältnisse zu denen der Griechen oder anderer Völker deS AlterthumS gestanden haben, als die Lieder, denen diese Melodieen angehvrten, und mit dem Vorzug des hebräischen TcrtcS werden wir auch das Würdevolle ihrer Tempelmclodiecn anerkennen müssen^)." Allein gesetzt, daß der alte Tempclgesang nichts als Kantillation war, so ist ja eben der Gebrauch von Melodieen beim jüdischen Gottesdienste eine Neuerung, welche der Einführung der Orgel als Präzrdenzsall dienen kann. Melodieen sind aber heule in allen Synagogen einheimisch; am einheimischsten in den Synagegen der Chaßidäer! Den Punkt der Nachahmung eines fremden KnltuS berührt das Nikolsburger Gutachten nickt, wohl aber das R. Moses Sofer'S, welcher geneigt ist, die Erfindung der Orgel aus Jubal (1 M. 4, 21) zurückzuführen, und dieselbe als Begleiterin deS alten ethnischen Kultus anznsehen. Ferner detuzirt er daS Verbot der Instrumentalmusik aus dem Vorgänge der Begründer deS Sv« nagogenritus, welche die Musik anSschloßeu, weil seit der Zeit deS Jerusalemischen Tempels jede Aeußerung der Freude und deS Frohsinnes vom jüdischen Kultus ausgeschlossen bleiben müsse. R. MoseS kann wegen der Ungeschichtlichkeit dieser Deduktion um so weniger zur Verantwortung gezogen werden, als eia junger Rabbiner sich noch im vorigen Jahre als Historiker auf die Gründer deS Synagogenkultus berief, indem er auch sonst die Mühe nicht scheute, iu Betr. d. Orgel leereS Stroh zu dreschen. In Wahrheit wurde der Synagogenritus zu einer Zeit gegründet, wo der Tempel noch in seiner Blüte stand. Und eben deshalb blieb der eigentliche Gesang (Schira)