Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 4 (21.1.1863)
- Date
- 1863-01-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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SzegMil. Heil 21. Jänner 1863. Sechster 3ahrgang. M 4. Jkd»a Mittwoch rrschtivt n» prSaomeraltoarpret»: Ganzjährig 7 fl.» balbj.3 fl. S0 kr., virrlrlj. 2 fl. öst. W. Man abovnir» bri allen Post, ämtern u. Buchhandlungen de« Io« »nd Auslandes. en Gum!m)!r. IVochenklalt für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: Oberrabbiner zu Szegedin. find an d. Redaktion in Szegedin oder an Hrn. /ranz Mgittt in tn'ziji'g zu senden. Die Lspaltigr Peliljtile wird mit 10 Rkr. —2 Sgr. berechnet. Stiaklht: 3 Kronen.Gaffe. Politzcr'schrS Inhalt. Aron Chorin. Von Dr. Weil. — Geschichtliche Notizen von Landes. — Korrespondenz. Borland: Frankfurt am Main (Geiger« Berufung). — Inland. Pest (Derbefferung der Lage der Lehrer). Oedenburg (OrthodoreS KundschaslSamt). SikloS (Spenden für die Hamdala). — Literarische Anzeige. Stein's Knabeiiraub zu Karpenlra«. Deschr. v. Wald. Ein Brief an Geiger von Heß. Aron Chorin. Eine biographische Skizze von Dr. W e i l. (Fortsetzung.') 6. Die norddeutsche Reform und der ungarische Reformator. DaS nunmehr zu betrachtende Auftreten Ehorin'S hatte reformatorische Tendenz. Die Veranlassung dazu kam a»S dem nördlichen Deutschlaud. Bei der deutschen Nation ist bekanntlich wahrend der Herrschaft der Franzosen eine religiöse Stimmung herrschend geworden, welche in Deutschland unmittelbar vorher nicht einheimisch gewesen war: Noth lehrt beten! Die deutschen Juden haben diese Noth nicht mitempfunden, da eS eben die Fremden waren, von denen sie in den Genuß bürgerlicher Rechte eingesetzt wurden. Während die Noth die deutschen Christen beten lehrte, lehrte die bürgerliche Ehre die deutschen Juden anständig beten. Der erste hierauf bezügliche Reformversuch wurde im König, reiche Westphalen gemacht, wo Hieronymus Napoleon am 27. Jänner 1808 ein königliches Dekret erließ, dessen ersterer Artikel lautete: ״Unsere Unterthauen, welche der Mosaischen Religion zugethan sind, sollen in Unfern Staaten dieselben Rechte und Freiheiten genießen, wie unsere übrigen Untcrthanen." Ein k. Dekret vom 30. März 1808 führte die Consistorialverfassung ein, und der erste und zugleich letzte Präsident des westphälischen ConsistoriumS, der Finanz, rath Israel Jakobson, machte den ersten Versuch, europäischcn Anstand in den synagogalen Gottesdienst zu bringe». Am 17. Juli 1810 wurde der von I. gegründete Tempel zu Seesen eingeweiht. AIS Hieronymus Napoleon den Thron verlor, verlor auch Jakobson seine Stellung als Finanzrath und Consistorialpräsident. Er behielt aber seinen redlich erworbenen Ncichthuin, und seine Vorliebe für litur, gische Reformen. Er glaubte für letztere in Berlin einen em, pfänglichen Boden zu finden. Auch fand die Reform in Hamburg eine Freistätte; am 18. Oktober 1818 wurde da»! selbst der neue Tempel eröffnet. DaS dortige RabbinatS, j kolleginm, bestehend aus Baruch Oserö, MoseS Jakob Jafe 1 und Michael Speier, erließ nicht nur ein Interdikt gegen; den Tempel, sondern eS war bemüht, die Schließung de-, j selben durch die Obrigkeit zu erwirken. Gleiche Versuche wurden in Berlin gemacht. Hier bedienten sich die Reformer eines gewissen Licbermann, um unter der Aegide rabbinischer Gutachten die angcstrebte Reform plausibel zu machen. Licbermann wendete sich auch an den Rabdiner MoseS Münz | in Altofen. Ohne Zweifel war ihm bekannt, daß R. MoseS 1811 den jütischen Soldaten erlaubt hatte, am Peßach Hil, senfrüchte zu genießen; er glaubte daher, bei dem demselben eine freisinnigere Richtung vorauSsetzen zu dürfen. R. MoseS ließ Ehorin hiervon in einem anonymen Briefe in Kenntniß setzen. Die Mittheilung wurde mit entschiedener Mißbilltgung der Neuerungen begleitet. Chorin hatte inbeß nichts Eiligerezu thnn, als zu Gunsten der Reformen ein Gut» achten zu schreiben, worin der deutschen Gebetsprache, dem Gebrauche der Orgel und anderen Modificationen der Li» turgie daS Wort geredet wird (7. April 1818). DaS Gut« achten enthält im Wesentlichen Alles, was seitdem in Jour, nalen, Streitschriften, Gemeinde, und Rabbinerversammlungen sowohl auö den religionsgesetzlichen Quellen, als aus den Zeitverhältnissen zur Empfehlung und Vertheidigung der fraglichen Reformen vorgebracht wurde. Dabei ist eS sehr mäßig und behutsam gehalten. Wiewohl eS den Gebrauch einer lebendigen Sprache beim Gebete im Sinne der Quellen gutheißt, sagt der Verfasser dennoch ausdrücklich: ״Bei den achtzehn Enlogicen, dem Schema mit seinen Vor- und Nach, eulogiecn, sollen wir unS nach meiner Meinung jedenfalls der hebräischen Sprache bedienen. Den Sinn dieser Gebet« stücke kann sich Jedermann leicht aneignen. Indem wir aber bei denselben die heiligt hebräische Sprache, in welcher sich Gott unseren Vätern offenbarte, beibehalten, manisestiren wir un, fern Glauben an die Wiederversammlung deS zerstreuten Jsrael'S, und an die Restauration seines Reiche-, wo wir in dem neuerbauten Heiligthume unsere Gebete hebräisch