Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1862-12-12 · 48 (12.12.1862) · p. Seite 411

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
48 (12.12.1862)
Date
1862-12-12
Page
Seite 411 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2542917-2542971-2543020--2879-2546705
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

41 1 nachfnchni, fallt für ticicnijrn ti'c.t . mc uor c:r Ol'n^fcn erklären, zu keiner der liier im Lande anerkannten NeligionSgeincinde» zu gehnre», oder die zu zwei verschiedenen GlanbenSbekeiintniffcn gehören. Wer sich nun über die Zulässigkeit der Mischehe ein wissenschaftlich begründetes Urlheil bilden will, wird den legislativen, sozialen und religiösen Standpunkt sorgfältig auseinander zu halten haben. In legislativer Beziehung hängt die Freigeb ung der Epigamie zwischen Christen und Juden mit der Weltanschauung zusammen, welche nicht in Einer Religion oder Einer Kirche des Lebenselement des Staates erblickt. Von dieser Weltanschauung ist die Forderung der vollständigen Judenemanzipation unzertrennlich; es ist daher natürlich, daß die Juden mit derselben simpathisiren. Es ist allerdings möglich, daß die Juden in einem Staate emanzipirt werden, wo weder die Zivilehe eingeführt, noch die Mischehe gestattet ist. In manchen deutschen Ländern ist dies wirklich der Fall. Andererseits ist es aber nicht leicht denkbar, daß in einem Staate Zivil- und Mischehe, aber nicht die Emanzipation der Juden einheimisch sei. Einsichtsvolle Juden werden daher eine liberale Ehegesetzgebung nicht perhorresziren, sondern willkommen heißen. Betrachtet man die Frage der Mischehe von praktischein Gesichtspunkte, so tritt zuvörderst die soziale Stellung der Juden als maßgebend hervor. Die Epigamie kann nur unter denjenigen Volksklassen Eingang finden, welche sich in sozialer Beziehung in einem gewissen Maße amalgamirt haben. Der Hochadel verschwägert sich nur ausnahmsweise mit bürgerlichen Familien; öfter kommt es noch vor, daß sich hochadelige Familien, welche verschiedenen Nationen angehören, mit einander verschwägern. Gleichheit der Erziehung und Bildung, der Sitten und Gewohnheiten, der Manieren und Passionen, wozu sich nicht selten die Gleichheit der Konversationssprache gesellt, — alles dies laßt die Ungleichheit der Nationalität in den Hintergrund treten und ruft jene soziale Verschwelzung hervor, welche der Epigamie förderlich ist. Die bürgerliche und politische Gleichheit allein ist nicht hinreichend, jene Verschmelzung zu bewerkstelligen; ohne diese Gleichheit aber wird dieselbe niemals zu Stande kommen. Die bevorrechtete Klasse sieht auf die hintangesetzte so vornehm herab, und hegt so viele Vorurtheile gegen dieselbe, und letzterer ist häufig eine so leicht erregbare Empfindlichkeit eigen, daß unter Ehegenossen, welche diesen verschiedenen Volksklassen angehören, nicht leicht Störungen des ehel. Friedens vermieden werden können. Daher kommt es, daß die judenchristl. Fa« Milieu in Ungarn sich in der Regel untereinander verschwägern, wie die Nachkommen der Sabbathianer in Warschau. Die Erfahrung hat gelehrt, daß der christliche Theil dem jüdischen Theile nur selten dessen Abstannnung verzeiht. Diese Erfahrung ist besonders der Beachtung derer zu empfehlen, welche die Gestattung der Mischehe als die eonäitio sine qua non der Emanzipation in Ungarn bezeichnen, und so oft ans das Separationsgelüfte der Juden zurückkommen. Eitles Gerede! Wir berufen uns nicht einmal daraus, daß auch daS ung. Gesetz seit ungefähr acht Hundert Jahren die Mischehe zwischen Christen und Juden verbietet. Wir geben vielmehr zu, daß so lange die vollstäudige Emanzipation nicht erfolgt ist, selbst diejenigen Juden, bei denen kein religiöser Skrupel obwaltet, der christlichen Epigamie, wäre dieselbe auch bürgerlich gestattet, nicht eben nachstreben werden. Streben derselben ja auch die getauften Juden nicht nach, weil auch sie die Folgen der aus der politischen Unterdrückung hervorgegangenen sozialen Zurücksetznng ihres Stammes dort zu fürchten haben, wo sie mit ihren neuen Glaubensgenossen nicht in flüchtige Berührung, sondern in eine dauernde Lebensgemeinschaft treten. Was endlich den religiösen Standpunkt betrifft, so wird es vielleicht auch in der Folge nicht an jüdischen Theologen fehlen, welche vom Pariser Synedrium, oder vom Ger Toschab, oder von der Karäer-Epigamie die Kon- Zession zur christlich-jüdischen Mischehe holen werden. Wir haben zwar gesehen, daß mit all diesen Deduktionen nur leeres Stroh gedroschen wird; wir wissen aber auch, wie langsam die geschichtliche Wahrheit auf jüdisch-theologischem Gebiete die ihr gebührende Anerkennung erlangt. Möglich wird sogar ein Akkomodations-Reformer auf den Gedanken kommen, einen Ausspruch im Thalmud") mit Kemmerich'ö Vermuthung zu kombiniren, nach welcher die Europäer nichts Anderes sind als Juden, und zwar Abkömmlinge der zehn Stämme, woraus dann das gewünschte Resultat von selbst folgt, wenn nicht etwa Skrupel wegen des MamzerthumeS inzwischen treten. Die objektive Forschung legt auf solche Träumereien nicht das geringste Gewicht, und erkennet vielmehr an, daß in dem jüd. Eherechte kein Anhaltspunkt für die Gestattung der Mischehe zu finden ist. Wer aber die einschlägige christliche Literatur kennet, weiß, daß das alte biblische כי יסיר auch bei katholischen und protestantischen Theologen nachklingt. Der jüd. Theolog ist es der Wahrheit schuldig, die Grundsätze des jüd. Eherechts nicht zu vertuschen, und er ist es der Weisheit schuldig, der bürgerlichen Gesetzgebung gegenüber Milde und Mäßigung vorwalten zu lassen, wie dies sämmtliche französische Rabbinen thun. Anmerkungen. ') S. oben Nr. 47. '־) Oben Nro 45. 3) Kirchenrecht §. 30k. 4) Anhang zum allg. bürg. Gesetzb. Nro 27. 5) Das. Nro 29. Kirchenr. §. 261. ‘) Christi. Sitten!. III. §. 474. י) Das. 446. S. 98. ף Christ!. Moral S. 502 ff. 10) Kethub. 28, b : ״Was heißt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.