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Ben Chananja · 1862-12-12 · 48 (12.12.1862) · p. Seite 408

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
48 (12.12.1862)
Date
1862-12-12
Page
Seite 408 (sequence 2)
Language
German
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408 schenken, ohne jedoch das Volks- und Literaturgeschichtliche Moment aus den Augen zu verlieren. Einem vielfach ausgesprochenen Wunsche entgegenkommend, wird er der streng gelehrten, nur Fachmänner intereffirenden Forschung in der Folge viel weniger Raum gönnen, dagegen das gemtimiiihige, praktische, populäre Element mehr hervortreten lassen. Die gelehrten u. verehrten Bundesgenossen Ben Chananja's werden ihrer freundlichen Zusage gemäß sowohl in Betreff der Wahl ihrer Themata, als auch in Betreff ihrer Darstellung hierauf Rücksicht nehmen. Seinem wesentlichen Inhalte nach erfährt B. CH. dadurch kaum eine erhebliche Modifikation. Er wird daher auch in Zukunft bringen: 1. Besprechungen der bürgelichen Stellung der Inden und der Fortschritte der Emanzipation in den verschiedenen Ländern; 2. Abhandlungen, die theologische, filosofische und geschichtliche Erkenntnis; des Iudenthnms betreffend; 3. Schilderungen aus der jüd. Bolksgcschichte, und wichtige die jüd. Spezialgeschichte betreffende Urkunden; 4. Biografien hervorragender verstorbener Israeliten; 5. Authentische, objektiv gehaltene Berichte über Genreinde-Rabbinats- und Schnlangelegenheiten; 6. Eingehende und unpartheiische Benrtheilungen der einschlägigen literarischen Erzeugnisse; 7. Mittheilungen von allgemeinerem jüd. Interesse aus ungarischen Werken und Journalen. 8. Besonders gelungene Neben und Gedichte jüdisch-religiösen Inhalts. Ben Chananja lebt iu dem unerschütterlichen Glaubeu an die innere, unüberwindliche Kraft des Wahren und Guten, und iu der Ueber.zeugung, daß der Segen Gottes, — die unsichtbare Hilfe des Ewigen, der die Welt so geordnet hat und lenkt, daß das Wahre und Gute triumfiren muß, — denen zu Theil wird, die iu lauterer Absicht nach Wahrem und Gutem streben. Ben Chananja hegt ein unerschütterliches Vertrauen aus die jüdischen Männer und Gemeinden, ans ihren gesunden Sinn, ihr klares Urlheil, ihren lebendigen Eifer für Jsrael'ö Lehre und Ehre. Sie werden innerhalb ihres KreiseS nicht eine Richtung begünstigen wollen, welche ihnen außerhalb ihres KreiseS so verderblich geworden ist Ben Chananja weiß endlich aus der Geschichte und aus der täglichen Erfahrung, daß ein redliches Streben auch dann nicht vergeblich ist, wenn es scheinbar ohne unmittelbaren Erfolg bleibt. Das Pflänzlein, daß im Vertrauen auf Gott gesetzt wurde, ist noch niemals verdorrt! ״Wer Gerechtigkeit säet, erwirbt wahrhaften Lohn (Spr. 11, 18)." Die Pränumerations - Bedingnisse bleiben dieselben Man pränumerirt bei allen Postämtern und bei allen soliden Buchhandlungen (in Leipzig bei Franz Wagner) : Ganzjährig mit . . 7 fl. — kr. ö. W. Halbjährig ״ ״ ״ 50 ״ 3 . . ״ Vierteljährig ״ ״ ״ — ״ 2 . . ״ Die Pränumerationsgelder werden Franko eingesendet. Wer bei Zeiten ganzähria pränumerirt, erhält nach eigner Wahl den 1. oder 2. Jahrgang d. Bl. gratis. Sammler erhalten auf sechs Eremplare ein Freierempkar. Briefe und Paquete wolle man gefälligst adressiren an die Redaktion -es ״Len Chananja" in Szeged in. Eherechtsiche Stubien. 11. Die Mischehe.!Schluß. ) G. Mischehtliche Fragen der neuern Zeit. c) Christliche Stimmen. Civilehel iche Gesetze. Schluß betrach tung. Die christliche Ehegesetzgebung bekennet sich im Wesentlichen zu den Grundsätzen der alten Kirchensammluugen. 2) Walter: ״Da die Ehe iu ihrer Vollständigkeit gedacht eine Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse sein soll: so muß sie gewiß auch den edelsten Theil derselben, die Religiou, umfassen.... Daher wurden die Heiraten zwischen Christen und Ungläubigen von den ersten Zeiten vielfach getadelt, dann insbesondere die Ehen zwischen den Provinzialen und den aufgenommenen Barbaren so wie die zwischen Christen und Juden durch die bürgerlichen Gesetze verpönt, letztere auch bei christlichen Germanen nicht geduldet, endlich überhaupt die Ehen zwischen Christen und Ungläubigen durch eine allgemeine Observanz für nichtig erklärt. Dieses hat auch bisher das protestantische Kirchenrecht anerkannt. In der neuern Zeit sind jedoch in einigen protestantischen Ländein Deutschland's die Ehen mit Juden unter der Bedingung, daß die Kinder christlich würden, gestattet worden. Die katholische Kirche beharrl aber auch in diesem Fall^

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