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Ben Chananja · 1862-11-28 · 46 (28.11.1862) · p. Seite 396

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
46 (28.11.1862)
Date
1862-11-28
Page
Seite 396 (sequence 6)
Language
German
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396 me nicht, diejenigen, welche sich um die Logik nicht kümmern, haben von der Tochterstimme erfahren, was andern von der Logik bekannt ist. Wenn man diesen Satz in die gewöhnliche Sprache übersetzt, so hat man bloß daS logische Ariom, daß im Gesetz, wie in allen andern Dingen, obwohl daS Pr inzip eins und dasselbe ist, doch über Einzelnheiten verschiedener Meinungen sein können. Die Richtigkeit des Prinzips selbst aber hat die tiefere Forschung zu bestimmen. Daß eS überhaupt eine Geschichte der Wissenschaften giebt, beruhet ja nur auf der Verschiedenheit der Ansichten über gewisse Einzelnheiten. Wenn die Tochterstimme eine Klugheitsregel mittheilte, oder ein Urtheil über eine bestimmte Person abgab, (vergl. daS vorhergehende) so darf man sich auch nicht wundern, daß dieselbe ein allgemein logisches Urtheil ausgesprochen hat. (Fortsetzung folgt.) Anmerkungen. ׳ ) Vergl. auch unsere Blumenlesc S. 153 Nro 255. ") JsocrateS nahm von athenischen Bürgern keine Bezahlung für die Redekunst. ") Im Mibchar Peninim (Cap. 1) die Worte: מי שאינו נוטל שכר על חכמתו. 1ד) Jbn Challican (II. 13) hat manche hiehergehörige Verse aufbewahrt. ") 3er uscha lmi Jcbam. Ende des ersten Abschnitts חללו אוסרין והללו מחירין אלו ואלו דברי אלחים חיים והלכה כ״בח Die letzten 2 hebräischen Worte haben wir nicht übersetzt, sie gehören in eine andere Gedankenreihe. Manche hiehergehörige Andeutung haben wir in diesen Blättern (v. I. S. 331 ff.) gegeben. Zn Bezug aus d. Worte des מוסרי הפילוסופים, welche wir (oben S. 370) als am Unrechten Orte bezeichneten wollen wir hier noch ergänzend hinzufügen daß in einer Orforder Handschrift ist die Ueberschrift dieses richtig gesetzt. Sie lautet nämlich: וזה מוסר פיתגרש לתלמידיו וערת המתוסרים מכל בני אדם וגו• Das ועדת המתוסרים gehört also zur Ueberschrift, während in den gedruckten Ausgaben diese Worte als Ueberschrift des CapitelS stehen. *Korrespondenz. Ausland. B. Augsburg, 20. 9101'. Der geistreiche und gelehrte Fünfkirchner Rabbiner, Dr. Hirsch seld, ist von der hiesigen Gemeinde einhellig zum Rabbiner gewählt worden. Wir sehen seiner Jnstallation mit innigem Verlangen entgegen. 6. Berlin, 20. Nov. Die Vorlesungen an der Veitel-Hei. ne'schen Stiftung haben Ende Oktober begonnen. Lebrccht liest Einleitung in d. Thalmnd und d. Chald. Parafrase d. Kcthubim. Steinschneidcr liest Geschichte d. jüd. filosofischen Literatur und Auswahl jüd. Filosofen. Haarbrückcr liest über Koran und Pcschilo. Die Anstatt wird in diesem Jahre von 30 Hörern besucht. LI. Paris, 17. Nov. Eine Rede, welche der rühmlichst bekannte ErzichungSinstitukS-Ztthaber Hr. Julius Rosenfeld am 14. Aug. d. Z. bei Gelegenheit der Preisvertheilung erhalten hat, ist so eben gedruckt erschienen. Sie ist ein sprechendes Zcugniß von den tiefen pädagogischen und didaktischen Einsichten, von der tüchtigen Gefinnung und dem gesunden Humor d. Hrn. Rosen seid. Die Rede ist bei 21. Apporte, Passage du Caire. 5b. erschienen. f Frankfurt a. M., 23. Nov. Die von Wien hier eingelaufene Nachricht, daß der dortige Dajan Spitzer sich geweigert habe, in einer Vorstadtsinagoge eure Trauung zu vollziehen, weil, wie er öffentlich erklärte, d. keine glaubwürdigen Zeugen (עדים כשרים) anwesend seien, hat bei d. hiesigen Orthodoxen ein Mißbehagen hervorgerufen. Unser Hirsch meint, es sei leider nicht zu leugnen, daß die meisten jüd. Korisäen der Wissenschaft und Kunst פסולים לעדות ולשבועה sind; nach seiner Meinung muß man sich aber hüten. dieseS Verhältuiß hcrvortrcten zu lassen, weil dies die besten und edelsten Kräfte Jsracl'S gegen den Thalmnd, der sie so schmählich brandmarkt, ein nehmen würde. Dem Vernehmen nach ist in dieser Richtung von hier aus eine Vorstellung bei dem Wiener Rabbiner Horowitz versucht worden. Berlin, November. Die Trauerkundc vom Hiutritle der fei. Lady Montcsiore kehrte auch in unsere Mauern ein. Wessen Gemüth wird nicht ergriffen, wenn er so einen unerwarteten Verlust vernimmt? Wenige Wochen sind nur verflossen, als die Selige ihre goldene Hochzeit feierte und schon ist sie in die Heimath des liebenden Vaters eingegangen. Nicht einen Nekrolog werde ich geben י' מעשיהן הן זכרן ich will nur des Nachrufes erwähnrn, den Her: Pred. Dr. Sachs am letzten Schemini 2lzereth vor der Seelengedächtnißfeier hielt. Redner verglich sie mit der Profe tin Debora, entwarf ein Bild ihres HeldenmuthS, schilderte ihre Vorzüge, anlehnend an den Tert לבי לחק^י ישראל Prachtvoll und mit begeisterter Stimme führte er daS Bild von Debora durch nnd schloß seine Rede mit den Worten: וגילו ברעדה nach dem Thalmnd: במקום גילה שם תהא רעדה (Ber. 30, 6), indem nach ihrer unlängst stattgefundenen goldenen Hochzeit die Trauerkunde ihres Hintrittes vernommen wurde. Die Worte wurden mit inniger Theilnahme aufgenommen. Berliner Briefe. II. 3ch will also heute die wichtigsten Punkte der Statuten unserer Gemeinde mittheilen, und dann im Ginzelnen auch die wichtigsten Slnstalten, die hier seit Jahren bestehen, näher beschreiben. Ich beginne mit der Mittheilung einer der wichtigsten Paragraphe der Gemeinde-Statuten. Die Gemeinde ist verpflichtet, Slnstalten für den öffentlichen Gottesdienst, den Religionsunterricht der Jugend, sowie für die Bestattung der Todten, je nach dem Bcdürfniß zu unterhalten; in gleicher Weise ist sic zur Unterhaltung derjenigen Slnstalten verpflichtet, welche für anderweitige durch religiöse Vorschristeil angeordncte Zwecke gegenwärtig bestehen. Die Vertretung der Gemeiude, und die Verwaltung ihrer Slilgelegenheiten ist den Repräsenkanten und dem Vorstände übertragen; die Versammlung der Repräsenkanten ist aus 15 festgesetzt; dieselben werden aus 3 Jahre gewählt. Ferner bestehen hier zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftszweige Verwaltungskomuliffionell und es steht dem Gemeindcvorstaude sowohl, als auch der Repräsentantcnversammlung frei, aus ihrer Mitte Kommiffionell zur Vorberatilng der dem Plenum vorzulegenden Angelegenheiten zu wählen. In folgenden Fällen, wie bei den d. öffentlichen Gottesdienst betreffenden Anordnungen, bei Anstellung von Vorbetern u. Schochetim muß das schriftliche Gutachten der Rabbiner eiugeholt werden. Bis jetzt bestand das hiesige Rabbinercollcgium aus 3 Personen, gegenwärtig führt die amtlichen religiösen Handlungen Rabbiner E. Roscnstein in Gemeinschaft mit Dr. Sachs, der zugleich als Prediger fungirk. Diese beiden Rabbinen habe» nur die Leitung

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