Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 45 (21.11.1862)
- Date
- 1862-11-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage zum ״Ben Chananja" Ne. 4L. gekommen; vielmehr wurde in einer vor Kurzem abgehaltenen Gemeindcvorstandsfitzung beschlossen, nachstehende Rabbinen zu befragen, ob und miter welchen Bedingungen dieselben geneigt wären, d. hies. Rabb. zu übernehmen: Schmiedel, Steinhardt, Weiße, Pollat (Leipnik). Eine günstige Rückantwort ist, wie ich höre, bis zu diesem Augenblicke nur von Arad (Steinhardt) angelangt, aber in sehr reservirter Fassung. Zu den ersten Aufgaben v. fünft. Rabb. wird vor Allem פדיון שבוים gehören: Die vor einigen Jahren angeschaffte Synagogeneinrichtung wird nämlich gefangen gehalten, weil die hiesigen Lamdanim sich durchaus nicht von den ״Ständern" tren» nen wollen: der Ständer, sagen sie, ist unser perpstuum mobile! Literarische Anzeigen. ם' שערי בינה über die Grundsätze der rituellen Prariö nach Mischna, Maimonidcs, Jos. Karo und Sabbathai Kohcn und über einige Gebräuche und Ein» richtungcn. Von Isaak Toneles Hondel, Thalmndlehrer in Wien, (hebräisch). Wien, 1862. bei Bend ine r. 4. 14. Bl. Die vorliegenden Blätter find eine Kritik des WerkchenS Mispat Ha-Hora'a, welches Hirsch ChajeS 1841 in Zolkiew herauögab. Hr. T. ist seinem Gegenstände vollkommen gewachsen, nnd dem Brf. des kritisirten Büchleins in so fern überlegen, als Cbajeö mehr in die Breite geht, er aber mehr in die Tiefe hinabsteigt. Hr. T. ist ein solider Pilpulist, wie er sich denn auch auf d. Lehrerschaft der sel. Mähr. Landesrabb, MarkuS Benedikt, welchem er die Anleitung zur solidern Behandlung des Thalmuds verdanke, nicht wenig zu gute thut (Vorr. und Schlußwort). Wir lassen dem Hrn T. gerne alle Gerechtigkeit widerfahren, aber die wissenschaftliche Methode des Thalmudstudiums hat bereits solche Fortschritte gemacht, daß auch die Ergebnisse des solidern Pilpuls mit Vorsicht ausgenommen werden müssen. Die ersten acht Pforten der vorl. Schrift haben im Wesentlichen die Ausgabe, die Frage zu lösen, woher es komme, daß seit der ältesten thalmndischen Zeit viele Differenzpunkte unter den Gesetzeslehrern unentschieden geblieben, und nicht durch Abstimmung endgiltig erledigt worden sind. Die von EhajeS versuchte Lösung ist der Vers, unzulänglich; dafür stellt er folgende Hipothcsc auf: Die entgegengesetzten Meinungen wurden von verschiedenen Gerichtshöfen vertreten; daher konnte nach Stimmenmehrheit nicht entschieden werden. Nach der vom Brf. in der Mischna Eduj. 1, 5. gefundenen Anschaaung werden bei Differeuzpunkten zwischen zwei Gerichtshöfen die Stimmen n icht gez ählt, sondern nach Maßgabe der Gelehrsamkeit ihrer Urheber gewogen. Da nun im frühesten thalm. Altcrtbume kein Gerichtshof dem andern an Gelehrsamkeit überlegen war, konnte keine Entscheidung gewagt werden (7. b). Leider hat Hr. T. den Kernpunkt der v. ihm besprochenen Frage nicht gehörig in's Auge gefaßt, sonst wäre eö ihm klar geworden, daß seine Lösung den Gegenstand, den sie betrifft, viel mehr kompromittire, als die Frage. Dieselbe betrifft nämlich den vulgären Traditionsbcgriff. Die Vertheidigcr des letztern haben seit Saadiaö großes Gewicht darauf gelegt, daß die religiönSgesetzliche PrariS durch das geschriebene Wort der Thora allein nicht durchgängig normirt werde, und daß daher die mündliche Ueberlieserung nothwendig sei, um alle, die Auslegung und Anwendung des geschriebenen Gesetzes betreffenden, Zweifel zu heben. Nun vermochte man aber nicht in Abrede zu stellen, daß auch durch die Tradition nicht alle Zweifel gehoben werden; man substitnirte daher die Lebre von der Unfehlbarkeit des großen Synedrion, dem das Recht zustehe, das Gesetz authentisch anSzulcgen, dessen Bestimmungen anzuwcnden, und überhaupt alle ihm zur Erhaltung und Beobachtung des Gesetzes erforderlichen Maßregeln und Einrichtungen zu treffen. Maimonidcs sagt. Der große Gerichtshof in Jerusalem ist die Wurzel der mündlichen Lehre.... wer an Mose und dessen Lehre glaubt, muß in der Ucbung der Religion diesem Gerichtshöfe folgen (Mamrim 1, 1. f. auch Knsari 3, 41). Dadurch wird das normative Ansehen der Tradition und ihrer Depositäre mindestens für die Zeit des Bestandes der nationellen Institutionen gerettet. Aber auch dagegen spricht der Thalmnd, indem er aus der Zeit der Blüthe des Synedrion Streitigkeilen über Spezialitäten des ReligionSgesetzes berichtet. Frage: Warum ließ das Synedrion die Streitigkeiten in der Schwebe, warum stimmte es nicht ab, um durch seine infallible Entscheidung jedem Streite und allem Zweifel ein Ende zu machen? Toneles: weil jedem der disputirendcn Gesetzcölehrer dessen eigener Gerichtshof zur Seite stand, und kein Gerichtshof sich dem andern unterordncn wollte. Wo blieb nun aber das Plenum des großen Synedrion? Hr. T. muß hierauf antworten נ auch die Kompetenz des Plenums wurde nicht allgemein anerkannt. Mit diesem Ansspruche hat er aber der vulgären Traditionsdoktrin den Lebensnerv abgeschnitten! Ncbrigens irrt er sehr, wenn er glaubt, die größere Gelehrsamkeit sei bei der Abstimmung maßgebend gewesen, nnd daß den 18 Beschränkungen (י״ה דבר־) deshalb eine so gewaltige Kraft inwohne, weil dieselben von den Schammaiten ausgingen, die wegen ihres Scharfsinnes berühmt waren (7, b. Ende). Dem ist nicht so: Bei der Abstimmung über die 18 Beschränkungen blieben die Schammaiten Sieger, weil sie die Hilleliten durch Waffengewalt abhieltcn, sich an die Abstimmung zu betheiligen (jcr. Sabb. 1. 5)! Fast reicht diese einzige geschichtliche Notiz hin, das ganze Sistcm des Hrn. T. zu widerlegen. — Hr. T. ist aber auch in der Erklärung thalm. Einzelnheiten nicht immer vorsichtig genug. Die Mischna crzbählt v. Eliezer b. Chanoch, שפקפק בנטילת ידים (Eduj. 5, 6), d. h.: d. er die Pflichtmäßigkeit d. Händereinigung bczweifelte nach Maimonideö, oder ge ring schätzte nach Raschi. Etimologisch können beide Nebersätzungen gerechtfertigt werden; der Sinn bleibt jedenfalls: E. b. CH. hat gegen das rituelle Händewaschen Op- Position gemacht, was umsoweniger auffallen kann, als der Gebrauch des Händewaschens vor der Tafel bei den Griechen ältern Ursprungs ist, als bei den Juden (he-Chaluz 3, 175 in nt. Aufs. המהלכים והעומדים)• Was Hr. T. hierüber sagt (S. 2.) ist ganz aus der Luft gegriffen, und würde, wäre s. Erkl. richtig, die Notiz nicht in den Tr. Edujot ausgenommen worven sein. — Die kommenden Pforten (10—12) sind einigen Synagogengebräuchcn gewidmet, und wird die Orthodorie wol schwerlich geneigt sein, Alles zu unterschreiben, was hier Hr. T. vorträgt. Mit der Abschaffung des Hamauklopsens, worauf er sehr nachdrücklich dringt, (S. 8), könnte es noch gute Wege haben. Wir machen den Hrn Vr. Brf. nur darauf aufmerksam, daß die Sadduzäer nachd. Zerstörung d. Tempels nicht an Macht zugcnommen haben; vielmehr war zu jener Zeit ihre Macht ganz gebrochen. Die humanistische Simbolisirung der כפרות wird ohne Zweifel im Frankfurter Jeschnrnn in deutscher Nebers. erscheinen. Dagegen wird das Votum gegen die Pijjutiut (S. 9) wol einen Sturm gegen Hrn T. hervorrnsen. Hier wird unumwunden ausgesprochen, daß die belehrende und erbauende Predigt an die Stelle der Pijutim treten müsse. Diese Aeußerung ist wirklich eines gründlichen Lamdanö würdig. Da-