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Ben Chananja · 1862-11-21 · 45 (21.11.1862) · p. Seite 385

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
45 (21.11.1862)
Date
1862-11-21
Page
Seite 385 (sequence 5)
Language
German
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385 Historische Kolizeir. Von Dr. G. Wolf. VI. Religionsbücher und Seminar. Herr Prof. Della Torre gedachte jüngst im B. CH. Nro 32 des 1-ten jüd. Religionsbuches in Oesterr. betitelt: ״Esame ad un giovane ebreo" 1c. Seit jener Zeit ist dieser Zweig der Literatur in u. außerhalb Oesterreich häufig bebaut worden, und es gibt jetzt ein owbarrus36 äs riobeasv. Freilich find die Goldbarren nicht massenhaft vor- Händen, wir haben bloS Ucberfluß an Scheidemünze. Wir betrachten es jedoch immerhin als einen Fortschritt, wenn es jedem gestattet ist, seine Kraft zu erproben, obschon wir überhaupt für den jüdischen ReligionS« unterricht aus Katechismen, Leitfaden rc. nicht sehr begeistert sind. Der ZmpulS zur Abfassung jüdischer Religionsbücher in Oesterreich ging damals, als das genannte Buch erschien, von der Regierung aus; zu jener Zeit und noch lange nachher bis in die vierziger Jahre dieses Jahrhunderts betrachtete man in Regierungskreisen den Talmud als die Quelle alles Unheiles und trug darauf an den Talmud zu verbieten. So schreibt der böhm. Gubernialrath Graf Kollowrath im Jahre 1790 als die Judenordnung für Böhmen entworfen wurde: ״Will man die Juden noch künftighin, als eine Waare, die sich verzollen muß, oder als eine bloße Finanzquclle und Domäne betrachten, so zwingt man sie, die lästige Contribution wieder durch Wucher-Schleichwege und alle Arten von Betrug einzubringen; man beschränkt ihnen den Weg zur Moralität und löscht nicht den Haß des Haufens gegen die Juden. Der Jude ist Mensch, und jeder Mensch der nach wohlthätigen Gesetzen regiert wird, wird der Regel nach gut. Die Juden hatten Helden, Gelehrte u. s. w. Sie würden sie wieder haben, wenn die Gesetze günstiger wären." Gr schlägt daher vor: Verbesserung des Jugendunterrichtes, Erweiterung der Nahrungsquellen, Aufhebung der GhettiS, Aufhebung der festgesetzten Familienzahl (״entweder die Juden sind schlecht, dann treibt man sie aus; oder sie sind es nicht, dann greife man nicht in die Rechte der Natur ein,") Verleihung von Ehrenstellen, gleiche Rechte, gleiche Lasten. Der Staat verbiete Talmud, Mischna und Gemara wegen ihre Albernheit und Unwissenheit und weil sie der Philosophie und Geschichte Hohn sprechen." Noch schärfer drücken sich die anderen Gubernialräthe gegen den Talmud aus. Die Religionsbücher sollten, so hasste man, den Talmud verdrängen. Eigenthümlich genug, ein Mittelsrath des Guberniums zu Prag, Herr v. Rieger, faßte einen Leitfaden für den isr. Religionsunterricht ab, den ich in Abschrift besitze, der zumeist dem Lekachtob entnommen ist. Wahrscheinlich find ihm Juden bei der Abfassung zur Seite gestanden, und im I. 1820 wurde in der Hofkanzlei in allem Ernste die Frage ventilirt, ob es nicht angemessen wäre, daß katholische Geistliche den jüdischen Religionsunterricht ertheilen sollten. Ohne daß die Behörden besondere Anstrengung gegen den Tal« mud direkt zu machen genöthigt waren, nahm das Studium des Talmudö in letzterer Zeit bedeutend ab. In neuester Zeit, unter dem ge» falleuen Regime, suchte man sogar das Studium des Talmuds zu fördern, und die Preßburger Rabbinatsschule wurde für eine öffentliche erklärt. Wir wollen auf die Verhältnisse dieser Schule und auf ihre Entstehung nicht wieder eingehen; wir bedauern es jedoch, daß sich in Ungarn, wie die Zeitungen berichteten, 20 Rabbinen gefunden haben, welche um das Entstehen der Preßburger Rabbinatsschule zu fördern geradezu Denunzianten wurden, und das Collegium rabbinikum zu Padua anklagten. daß es ein neologisches Seminar sei, (״wo Grundsätze ״gelehrt und verbreitet werden, welche den Juden Oesterreichs Verderb- ״lich und dem gemeinsamen S taatSintereffe gewiß nicht minder schädlich werden müssen"). Wahrlich, wäre die Sache nicht sehr ernster Natur, daß Rabbinen an eine weltliche Behörde sich mit Denunziationen wenden, und in solcher Weise doppelt fehlen —man müßte herzlich lache«. Luzzato ein Neologe u. Della Torre irrreligiös u. beide zusammen für den Bestand Oesterreichs sehr gefährlich! Welche Revolutionäre sind doch diese Herren!! Zur Entschuldigung, wollen wir annehmen, daß die Herren selber nicht wußten, was sie thaten, und mögen sie selber getäuscht worden sein. Gesühnt jedoch kann ein solches Vergehen nur dann werden, wenn die Herren, die heimlich gesündigt, offen und vor aller Welt ihren Fehltritt bekennen הלדה ולא בוש heißt es vom hohen Priester. Um nun auf das genannte Lehrbuch zurückzukommen, ist zu bemerken, daß die Tricster Juden sich damals auf dem Gebiete der Schule besonders hervorthaten und Kaiser Josef reskribirt in Folge eines Vortrages der Hofkanzlei am 28. Juli 1786: ״Der jüdischen ״Consulta ist der Dank für die Verbesserung der öffentlichen Lehranstal- ״ten auszusprechen." Herz Homberg wirkte damals als Lehrer in Triest, bevor er nach Galizien kam, und diesem wurde das genannte Buch zur Begutachtung übergeben. Er stimmt im Ganzen mit dem Verfasser überein, bemängelt jedoch sehr vieles. Vor der Schlußfassung kam das Buch zu dem Oberaufseher der deutschen Schule bei S. Anna in Wien, Josef Anton Gall, und dieser ergreift die Gelegenheit, sich über Herz Homberg auszusprechen. Er sagt: ״Die gesunde Philosophie leitet seine Gelehrsamkeit, den Talmud ״und andere jüdischen Lehren so vortheilhaft zu wenden. Von welchem ״Einfluß könnte das für die Aufklärung und die sittliche Ausbildung ״der erbländischen Judenschaft sein, wenn ihre künftigen Rabbinen auch ״den philosophischen CurS machen müßten. Herz Homberg würde den ״vortrefflichsten Lehrer für sie abgeben.') Die Triester israelitisch-deutsche Schule führt heute ein sieches Leben. Den hebräischen Unterricht ertheilt, wie ich mich persönlich überzeugte, in vortrefflicher Weise Herr Gerson ASkenafi, und angehend e Rabbiner in Oesterreich haben im Kaiserstaate mit Ausnahme der Collegium rabb., welches zunächst für Italiener bestimmt ist, keine Anstalt, wo sic nächst dem jüdischen auch den profanen Wissenschaften obliegen könnten. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir einige Notizen über das Collegium rabbinikum zu geben. Dasselbe wurde mit allerhöchster Entschließung vom 8. November 1825 genehmigt. Am 27. Mai 1827 wurde dem Institute der Titel gegeben. Anfänglich war ein zweijähriger LehrkurS, im Jahre 1833 wurde nach allerhöchster Entschließung vom 10. April ein dreijähriger LehrkurS festgesetzt. In Folge eineallerunterthänigsten Vortrages des ehemaligen CultuSministerS, worin es heißt: ״Der reichhaltige jüdisch-theologische Lehrstoff umfaßt, nach der den Akten beiliegenden Regolamento, den Talmud und die logika talmudika über den Tert Jad Malachi u. Sam. Naghid die Ritualtraktate, die Eregesen des alten Testamentes die philologia saera, die Vorträge über Nationalgeschichte, die Analise der Vorschriften in Minian ha- Mizwot d. Rambam^) die Homiletik, die dogmatische Theologie, und die Moral,—und welcher die Erweiterung des Studienkurses von drei Jahrgängen auf vier befürwortet, genehmigte der Kaiser am 20. Okt. 1859 diesen Vorschlag. Im Jahre 1855 bat das Collegium rabbinikum, daß dasselbe als k. k. Staatslehranstalt für die ganze Monarchie zu gelten habe, welches jedoch nicht genehmigt wurde. $. 20 des RekrutirungSgesetze« vom Jahre 1858 befreit die Schüler dieser Rabbinatsschule von der Leistung des Militärpflicht.

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