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Ben Chananja · 1862-11-14 · 44 (14.11.1862) · p. Seite 375

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
44 (14.11.1862)
Date
1862-11-14
Page
Seite 375 (sequence 3)
Language
German
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Moab, Slegipten, (Zoom von der Epigamie ausschließt"'). Ja, das Verbot, ״in die Gemeinde des Ewigen zu kommen", konnte nicht anders, als auf Proseliten der ausgeschlossenen Völkerschaften bezogen werden, da die Ehe mit Nichtbekehrten an sich als unstatthaft galt und dahar nicht verboten zu werden brauchte. Um so merkwürdiger ist die kühne Reform, welche R. Iosna ben Ehananja in dieser Rücksicht einzuführen wagte. Der authentische Bericht, den die Mischna hierüber enthalt, lautet wie folgt: ״An demselben Tage tdcr AmtSentsetznng des erblichen Patriarchen Gamaliel II.) erschien ein Ammonitischer Proselite, Namens Inda, im Lehrhanse, und stellie die Frage ״Darf ich in die Gemeinde kommen (eine Jüdin heiraten)?" R. Gamaliel: ״es ist dir verboten!" R. Iosna: ״es ist dir erlaubt!" R. Gamaliel: ״Es steht geschrieben: die Amoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des Ewigen kommen!" R. Iosna: ״Sind etwa Anim, und Moab. noch an ihrem Orte? Hat ja San« cherib, König von Assyrien, alle Völker vermischt, wie geschrieben steht: Ich habe die Grenzsteine der Völker weggenommen (Jesaj. 10, 13)! R. Gamaliel: ES steht aber auch in der Schrift: Ich werde die gefangenen Ammoniten wieder znrückbringen (Irrem. 49, 6); dieselben sind also zurückgekehrt!" R. Iosna: Es steht auch geschrieben: Ich werde die Gefangenen meines Volkes Israel und Inda zurückbringen (Ier. das.) und dieselben sind nicht znrückgekehrt!" Und man gestattete dem Ammonitischen Proseliten, in die Gemeinde zu kommen"")", wiewol in demselben^des Bewußtsein seiner Ammonitischen Abkunft und NativnaliMt lebte. Solchergestalt wurde in Folge veränderter politischer und nativneller Zustände ein Mosaisches Gesetz suspendirt! Auffallenderweise blieb unbeachtet, daß Ezra und Nehemia in den Zeiten nach Sanherib von Völkerschaft»» reden, die von der Epigamie ausgeschlossen wären. Die Reform R. Josua's wurde auch von R. Akiba ben Josef festgehalten, und auf einen Aegiptischen Proseliten angewendet. Sv berichtet mindestens die Tosefta; in diametralem Widerspruche damit theilt die Palästinensische Gemara mit, daß R. Akiba einen Aegiptischen Proseliten nicht zur Epigamie zugelassen habe: ein Umstand, welcher den französischen Rabbinen unbekannt war"׳'). h. Der Lbm ha-Arez. Ein ausschließlich aus der Verschiedenheit der religiösen Gesinnung und Uebung entspringendes und der Eheschließung auch innerhalb des jüdischen Stammes entgegenstehendes Hinderniß taucht erst im zweiten oder dritten Jahrhundert auf: es ist kein impedimentum dirtmenö, sondern ein imp. impedienS, und betrifft den עם הארץ. Zum Verftändnisse dieser Bezeichnung mögen folgende geschichtliche Nachweise dienen. Die Bibel gebraucht den Ausdruck Am Ha-Arez (Volk des Landes)» bald zur Bezeichnung deö Israel. Volkes (in den ersten vier Büchern der Thora, dann in den Büchern: K önige, Jeremia, Ezechiel, Daniel und Chronik), bald zur Bezeichnung anderer Völker (1 M. 23; 12. 13. 42, 6. 4 M. 14, 9), insonderheit auch der Samaritaner (Ezra 9, 4), bald in allgemeinem Sinne für ״V o l k" überhaupt (Ez. 33, 2. Job 12,' 24). Rücksichtlick der zuerst angeführten Bedeutung erhellt aus 3 M. 4, 27., daß mit Ausnahme deö gesalbten Priestcrs, der Aeltesten und deö Fürsten alle jüdischen Bürger mit dem fraglichen Namen bezeichnet wurden. Andere Stellen, wie 2 Kon. 11, 20. 25, 19., führen auf die Vermuthung, daß man damit die Bevölkerung der Provinz im Gegensätze zu der der Hauptstadt bezeichnet habe. Den Plural עמי האר״ gebrauchen ältere Schriftsteller in allgemeiner Bedeutung; die jüngeren Bücher benennen damit die ethnischen Nachbar- Völker der Palästinensischen Inden, und setzen beide Nomina in den Plural: עמי הארצוה. hieraus entwickelte sich die der Mischrn bereits geläufige Bedeutung dcS Am Ha-Arez, als eines Individuums, welches der Abstammung nach Jude ist, vermöge seines Lebenswandels aber zum EthniziSmus inklinirt. Die Kriterien deö Amhaarezthumes sind sich im Laufe der Zeit nicht gleich geblieben. Während in früherer Zeit nur der zum Am Ha-Arez gestämpelt wurde, der die ReinigkeitSsatzungen, die Ablieferung d. lewitischen Deputate und die Beschränkungen deS Sabbatjahreö hintansetzte, galt später auch der dafür, der das Sch'ma, die Filakterien, den Thoraunterricht seiner männlichen Nachkommen, vernachlässigte oder den Umgang mit Schriftgelehrten mied 24). Die Verschwägerung mit dem Am Ha-Arez wird in den stärksten Ausdrücken gemißbilliget und verboten "׳''). Dieses Verbot hat sich auch die nachthalmudische Zeit angeeignet""). Im 14. Jahrhundert hielt man noch immer die Larheit in der Beobachtung deö ReligionSgesetzeS für ein wesentliches Merkmal des Am Ha-Arez. Die Ausschließung desselben von der Epigamie mag aber den Frommen lästig oder gar nnausführbar geworden sein; man entschloß sich daher zu der Akkomodation, nur den für einen Am Ha-Arez zu erklären, dessen Gesetzesübertretung den Charakter einer oppositionellen Demonstration trägt"'). Als später, besonders seit dem 16. Jahrhundert, die pünktliche Beobachtung der religiösen Satzungen immer allgemeiner wurde, fand man nicht mehr in der laren Uebung, sondern in der Unkunde des Gesetzes das wesentliche Merkmal deS Amhaarezthumes, und man ward, wie in mancher andern, so auch in epigamischer Rücksicht indulgenter gegen den Am Ha-Arez. Dies verhinderte jedoch, wie weiter unten gezeigt werden »vird, d. Orthodorie selbst im 19. Jahrhunderte nicht, sich ans die talmudische Ausschließung des Am Ha-Arez zu berufen.

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