Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 43 (7.11.1862)
- Date
- 1862-11-07
- Page
- Seite 365 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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060 Sanballat in die Zeit deS letzten Darinverlegt, wurde die Aufregung durch die Besorguiß gesteigert, daß Meuasse's Beispiel Nachahmung finden würde. Auch schließt er seinen Bericht mit den Worten: ״Da eS noch viele Inden und auch Priester gab, die solche verbotene Ehen eingegaugen waren, enstand zu Jerusalem keine geringe Unruhe. Alle diese zogen nämlich hinüber zu Menasse und bekamen von Sauballat, der seinem Schwiegersöhne allen möglichen Borschub zu leisten suchte, Geld, Ackerland und Bauplätze.'")" Wir lassen diese vielbesprochene Darstellung auf sich beruhen, da die bezüglichen chronologischen Spezialitäten nicht zum Gegenstände unserer Untersuchung gehören. Gewiß ist, das in der vorhillelischen Zeit die Samaritaner nicht von der jüdischen (nichtaronidischen) Epigamie ausgeschlossen waren. Denn wäre dies der Fall gewesen, so hätte Hillel seinem Kanon eine auch die Samaritaner berührende Fassung geben. Ebenso gewiß ist es aber, daß die Samaritaner in späterer Zeit von der Epigamie gänzlich ausgeschlossen worden, wie dies schon in der Mischna ausgesprochen ist.''-') Die Motive dieser Ausschließung wareu schon in der thalmudischen Zeit nicht genau bekannt.^") Au die Ausschließung von der Epigamie dachte auch der Redakteur des Kuthäer-Traktateö, indem er die Frage aufwirft: ״Warum dürfen die Kuthäer nicht in die Gemeinde Israel's kommen"(לבוא בישראל cmDN מפני מה כותים). Kirchheim, der gelehrte und umsichtige Erklärer dieses Trat׳ tateS, irrt daher, wenn er diese Worte auf die Proseliteuausuahme bezieht, und daraus schließt, SymachuS könne kein Samaritaner gewesen sein, weil er in diesem Falle nicht in die jüdische Gemeinschaft ausgenommen worden wäre. Diese Ausuahme d. Sam. wird nach dem erwähnlen Traktate gestattet, sobald sie sich von dem Gerizim ab, und Jerusalem zuwenden, und die Auferstehung der Todten anerkennen."') ck. Die Nelhiu im. Die in den jüngeren biblischen Büchern öfters genannten Nethinim (die Uebergebeueu) werden im Thalmud — wol nach einer glaubwürdigen Ueberlieferuug — mit den Gibeoniten identifizirt, welche Josua ״zu Holzhauern und Wasserträgern für die Gemeinde und den Altar Gottes bestimmt hatte (Jos. 11, 27)." Ihre Ausschließung von der Epigamie wird aus den König David zurückgeführt: ״Als in David'- Zeiten drei Jahre Hungersuoth herrschte (2. Sam. 2l, l)," — so lautet die bezügliche haggadische Darstellung. - ״sprach David: vier Sünden führen Regeumaugel herbei: Götzendienst, Unzucht, Blutvergießen und das öffentlich gegebene aber uuerfüllt gebliebene Versprechen wohlthätiger Spenden. Bon diesen Sünden war aber das Reick, wie eine gepflogene Untersuchung zeigte, nicht befleckt. Dagegen erklärten die Urim und Thumim, an welche sich David wendete, daß eine doppelte Schuld aus dem Reiche laste, indem Saul nicht würdig zu Grabe bestattet, und die Tödtuug von Gibeonitern an San! nicht geahndet wurde. David bemühte sich, die nach Racke rufenden Gibeouiter zu besänftigen; als aber seine Vorstellungen erfolglos blieben, schloß er sie von der Epigamie aus. Drei gute Gaben, sagte er, hat Israel von Gott erhalten: es ist barmherzig, verschämt und mildthätig; an diesen Gibeouiten ist nicht eine einzige dieser Eigenschaften! Darum entfernte er sic. Aber auch Esra hielt sie fern, und in der Messiaszeil wird sie der Heilige, gelobt sei er, fern halten."")" Der Zusatz, daß Esra sie auch fern gehalten habe, enthält vielleicht die Angabe des wirklichen historischen Ursprungs der Ncthinäer-Ausschließung. Letztere wird in der palästinensischen Gemara auch auf Josua, in der babi Ionischen gar ans Mosen zurückgeführt. Andererseits berichtet jene, daß im ersten Drittel des zweiten Jahrhunderts die Erschließung der Epigamie für die Nethiuäer augestrebt worden sei; die babilonische Gemara verlegt diesen Reformversuch in das Ende des zweiten Jahrhunderts. Der Versuch, ein von David, Josua und Moses hergeleitcres Verbot aufzuheben, ist merkwürdig genug; eben so merkwürdig ist es, daß die Nethinäer anch nach der Zerstörung des Tempels, wo ihre erniedrigende Dienstleistung längst erloschen war, als verachtete Volksklasse gemieden wurden. In der That mag dies zu jener Zeit auch nicht mehr der Fall gewesen sein, so daß die angestrebte Reform keine andere Tendenz hatte, als der vorangeeilten Praris auch theoretisch nachzuhelfen. Die verschiedenen Meinungen über den Ursprung der Nethiuäer-Ausschließuug stimmen natürlich darin überein, daß diese Ausschließung im Gesetze selbst nicke enthalten sei; denn Moses wird nur in so ferne für deren Urheber gehalten, als er die Holzträger und Wasserschöpser als niedrige Volksklasse bezeichuete."׳') Den Gemaristeu entging es jedoch, daß in dem Mischuischeu Krimiualgesetze die Evigamic mit den Nethinäern ausdrücklich als pentaleuche sch verboten dargestellt wird,24) da sie sonst diesen Auöspruch der Mischna mit in die Verhandlung hineiugezogen hätten. Was die Gemaristeu unterließen, thaten an ihrer Stelle, wie sonst bei vielen Gelegenheiten, die Tosasisteu und ihre Nachtereler, deren Erörterungen den Thalmnd mehr fortsetzen, als kommentiren. Die Abschließuug deS Tbalmnds, von der ältere und neuere Geschichtschreiber reden, hat nämlich nur in bibliografischer Beziehung einen Sinn; religionsgeschichtlich betrachtet wird der Thalmud von der pilvulistischeu Schule bis aus den heutigen Tag fortgesetzt, während die historische Schule diesen Standpunkt der Fortsetzuug als überwunden ansieht, und sieb die Aufgabe stellt,