Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1862-11-07 · 43 (7.11.1862) · p. Seite 364

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
43 (7.11.1862)
Date
1862-11-07
Page
Seite 364 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2542917-2542971-2543015--2827-2546648
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

erklärt: ״Ich b;n nicht gesandt, denn nur zu den verlornen Schafen von dem Hanse Israel;")" während er den Zwölfen etuschärft: ״Gehet nicht auf der Heiden Straße, und ziehet nicht in der S a m a r i e r Städte; s o n d e r n g e h e t hi n zu de ll verlornen Schafen Jsrael'ö:׳) erklärt Paulus in dem Briefe an d.ie Galater, daß das Christenthum den Unterschied der Nationalitäten nicht kenne, indem ״hier kein Jude und kein Grieche i fl.*)" Von deu NationalitätSkämpfen der christlichen Völker des neunzehnten Jahr- Hunderts konnte er natürlich keine Ahnung haben! Im jüdischen Alterthume hingegen war nicht das Dogma, sondern die N a ti o u a l i tä t das vorherrschende Element. Und da Farisäer und Saddnzäer einander in nationeller Beziehung nichts vorzuwerfen hatten, so konnte natürlich von einer Aufhebung der gegenseitigen Epigamie nicht die Rede sein. Daß aber die Ehe zwischen Farisäeru und Sadduzäern wirklich nicht verboten war, beweist hinlänglich der Umstand, daß die talmndischen Quellen ein solches Verbot nicht kennen. DieS muß um so nachdrücklicher hervorgehobeu werden, als im Mittelalter, bei der später zu erörternden Frage über die Mischehe zwischen Nabbaniten und Karäern, selbst milder gesinnte Nabbinen dafür hielten, daß die Mischehe zwischen Farisäeru und Sadduzäern verboten war.״) Die thalmudischen Quellen wissen davon nichts; in dem ältesten talmudisch-epigamiseben Kanon ist von den Sadduzäer» keine Rede. Dieser Kanon rührt von Hillel dem Aeltern her, und lautet: ״Zehn Geschlechtskategvrieen zogen von Babel hinauf (n. d. h. Lande): Priester, Leviten, Israeliten ,prvf. Prister, Proseliten Freigelassene, Mamzerim, Nethinäer, Schweiglinge u. Findlinge. Die Epigamie ist erlaubt: zwischen Priestern Leviten, Israeliten; profan. Pustern Proseliten u. Freigelassenen; zwischen Proseliten u. allen nachfolgenden Kategorien. '")" Hillel wollte offenbar einen alle Schichten der jüdischen Bevölkerung umfassenden Kanon aufstellen. Wären die Sadduzäer von der Epigamie ausgeschlossen gewesen, so durften sie in dem Kanon nicht fehlen. Von Babilon sind sie allerdings nicht hinaufgezogen; allein Hillels Kanon hätte eine andere Fassung erhalten müssen, um die Bestimmung über die Sadduzäer mit eiuzuschließen, vorausgesetzt, daß diese wirklich Gegenstand epigamischer Prohibition geworden wären. Daß sie dies; nicht geworden sind, ist in religionsgeschichtlicher Rücksicht bedeutsam genug. Da sich farisäische und sadduzäische Familien mit einander verschwägert haben, so muß das häusliche Leben in seinem Verhältnisse zum Ritualgesetze bei Farisäern und Sadduzäern ziemlich gleichförmig gewesen sein. Dogmatische Differenzen, wie die in Betreff der Attferstehungölehre, konnten um so weniger zu einem Ehe- Hindernisse Veranlassung geben, als das weibliche Geschlecht in dieselben sicherlich nicht eingeweiht wurde, so daß zu der Besorgnis;, daß der eine oder andre Ehegenosse in seinein Glauben beirrt werden könnte, nicht der geringste Grund vorhanden war. Die konseguente Entwickelung des Nitnalgesetzes in den sarisäischen Schulen rief namentlich in der nachhillelischen Zeit Bestimmungen hervor, welche auch im täglichen Leben leicht eine Scheidewand zwischen den beiden Partheien hätten aufführen können, indem sie theils levitische Neinigkeitsgesetze, theils die Sabbatfeier betrafen. Diesem Boden hätte leicht auch die Ausschließung der Sadduzäer entstammen können. Allein einerseits waren die sadduzäischen Frauen durchaus nicht geneigt, sich von den sarisäischen Observanzen zu emauzipiren, ") andererseits scbmolzen die Anhänger des SadduzäisuS auf einen so engen Kreis zusammen, daß an anlisadduzäische Maßregeln nicht mehr gedacht werden konnte. Die in neuester Zeit von Geiger statuirte Differenz zwischen Far. und Sadd. in Betreff der Leviratsehe ist ganz aus der Luft gegriffen; davon müßte in den thalmudischen Quellen eine Spur zu finden sein. c. S a m a r i t a n i s ch - j ü d i s ch e M i s ch e h e. Die Samaritaner waren ursprünglich nicht von der Epigamie ausgeschlossen; nur durste ein Aronide keine Samaritanerin ehelichen, indem die Samaritaner für Proseliten galten, und die Aroniden nur mit Israelitinnen von Geburt Ehen schließen durften. '") Daher herrschte in Jerusalem allgemeine Aufregung, als Menasse, der Bruder des Hohenpriesterö Jaddrra, Nikosa, die Tochter des Samaritaners Sanballat, zum Weibe nahm. Man stellte ihm die Alternative, entweder die Samaratinarerin zu entlassen, oder aus den Altardienst zu verzichten /׳'*) was mit der Halacha im Wesentlichen übercinftimmt.") Die Heiligkeit der Aroniden wurde auch nach der Zerstörung des Jerusalemischen Tempels aufrecht erhalten, und sie mußten sich daher auch den auf sie bezüglichen Eheverboten fügen. R. Nitronai Gao»,—ob der frühere oder spatere dieses Namens, ist ungewiß, — ertheilte einer Gemeinde, die sich an ihn gewendet hatte, den Rath, einem Aroniden, der in verböte- »er Ehe lebte, die Fingerspitzen abzuhauen, sobald derselbe zu dem Verdachte Anlaß gibt, daß er an einem Orte, wo man seine häuslichen Antezedentien nicht kennt, wagen werde, seine Hände zum Priestersegen zu erheben.'׳') Derselbe Gaon Nitronai scheint es auch gewesen zu sein, der bas Benetzen der Augen mit dem Kidduschweine als augenstärkendes Mittel empfahl. "'׳) Gegen die verbotenen Eben der Aroniden ist jedoch auch Maimonides mit rücksichtöloser Strenge in die Schranken getreten.'?) Nach der Darstellung des Josefus, welcher die Verebelichung Menasse'S mit der Tochter des Samaritaners

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.