Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 42 (31.10.1862)
- Date
- 1862-10-31
- Page
- Seite 355 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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355 Arme soll mit dir , nicht von dir (פלפלך^ leben. Außerdem dürfte eine größere Vorsicht in der Ertheilnng von Bettelbriefen zn empfehlen sein, mit denen manche Rabbinen eine sehr schädliche Freigebigkeit üben. Die gründliche, radikale und möglichst schnelle Heilung des tief wurzelnden Nebels wird aber am sichersten durch den Kultnrverein bewirkt werden können. Wir kommen auf die Gründung desselben wiederholt zurück, weil ein solcher Verein eine dringliche Forderung der Gegenwart ist. Wchichle bet 3ui)cn in flfiiaßtiiil Unter Berücksichtigung gleichartiger Verhältnisse der Inden in anderen deutsehen Städten geschildert von Dr. M. Wiener in Hannover. (Schluß.) Die nächste Kunde, die wir alsdann von den Juden in Osn. erhalten, ist ans d. I. 1408. Am 27. Febr. dieseS Jahres nämlich bewilligte König Ruprecht seiner Schwester Anna, Herzogin von Baiern und von Berg und Gräfin von Navenöberg, zu der schon früher ihr überlassenen Erhebung des goldenen Opferpfennigö von den Inden im Erzstifte Köln auch noch die von den Inden in den Landen Geldern, Jülich, Stadt und Stift Osnabrück, Grafschaft Ravensberg ״nämlich" zu Spberg auf Lebzeiten?) Unterdessen hatte aber d. Zahl d. Juden in Osn. immer mehr abgenommen; 1413 finden sich daselbst nur fünf Judensamilien, die 7 Goldgulden, 8 Mark und 7 Schilling Zins zahlten und 1416 betrug ihr Zins nur 39 Mark; 1417 sind nur noch vier Juden vorhanden, 1419 nur drei und 1423 gar nur zwei, Leßman und Isaak, die auch noch 1426 da waren und 10 Mark 10 Schilling bis 11 Mark 10 Schilling zahlten, wie aus den Stadtrechnungen jener Jahre zu ersehen ist. a) In d. I. 1424 aber mußte Bischof Diepholz versprechen, die Stadt mit den Juden ferner zu verschonen. Schon geraume Zeit vorher scheint bei d. Bürgern eine Abneigung gegen die von den Bischöfen beschützten Juden vorhanden gewesen zu sein und dieselben warteten nur auf eine günstige Gelegenheit, dieser einen Ausdruck geben zu können. Eine solche Gelegenheit bot sich ihnen in der am 18. Oktober 1424 vom Kapitel ohne Vorwiffen und Beirath des Stadtratheö vollzogenen Bischofswahl. Da nämlich nach einem alten Vertrage keine solche, ohne den Stadtrath vorher davon in Kenntniß gesetzt zu haben, stattfinden sollte, so erhob sich, nachdem das Kapitel diesen Vertrag eigemächtig gebrochen hatte, ein gewaltiger Streit; die Kirche, in welcher der neugewählte Bischof Johann von Diepholz sich befand, wurde versperrt, die Häuser der Geistlichen zerstört und nachdem die Stadt vollends nach Beistand von Onakenbrück und der übrigen Stiftsmannschaft empfangen hatte, mußten die Geistlichen ans alle von den Bürgern gestellten Bedingungen eingehen, unter denen eine dahin gieng, daß der Bischof für sich und seine Nachkommen versprechen sollte, die Stadt mit den! Inden ferner nnbeladen zn lassen, so daß innerhalb der! Stadt und der Feldmark von Osnabrück von seiner Macht! und seines Gebotes wegen nimmermehr Juden wohnen solli ten. Dieses Versprechen mußte der Bischof am 20. Okt. j 1424 ertheilen ׳*) und somit hatte sich die Bürgerschaft völ-! lig gegen den Aufenthalt der Juden in ihrem Gebiete und! namentlich gegen die Aufnahme fremder Juden für die Zu-! fünft sicher gestellt. Daö Bedürsniß, welches die Juden j als Vermittler des Handels und die immer bereiten Vor- | strecker von Kapitalien in die Stadt gerufen und für Hohe j und Niedrige fast unentbehrlich gemacht halte, war für jetzt nicht mehr vorhanden, da das Kapital der Bürger sich bcdeutend vermehrt hatte und das Darlehensgeschäft auch in ihren Händen war; aus d. beiden damals in Osn. wohnenden u. mit Privilegien versehenen Judenfamilien scheint indessen dieser Vertrag noch ohne Einfluß geblieben zu sein, da, wie wir oben gesehen haben, noch 2 Jahre später die beiden Juden Leßmann und Isaak dort ansäßig waren und man sich außerdem veranlaßt sah, den zwischen dem Bischöfe und den Bürgern abgeschlossenen Vergleich in Rücksicht auf die Juden noch später mehrmals, wie z. B. in den Jahren 1425, 1431 und 1441 zn wiederholen/) was wol kaum geschehen wäre, wenn auch die noch privilegirten Juden sofort Stadt und Feldmark hätten verlassen müssen. Mehrere Jahrhunderte hindurch haben hierauf keine Juden in Osnabrück wohnen dürfen und noch bis auf den heutigen Tag zeichnet sich dieselbe durch ihre Abneigung gegen jene aus, so daß auch jetzt nur etwa fünf jüd. Familien daselbst wohnen. Wann wiederum sich Juden dort aufs Nene ansiedelten, habe ich nicht ermitteln können, und eS ist frag« lieh, ob das an die Aemter erlassene Reskript der Kanzlei vom 20. Mürz 1694/) das den Juden das Umhertragen und Ausstehen mit Kramwaaren außer der gewöhnlichen Marktzeit untersagt, sich auf einheimischen oder auswärtige Juden bezieht. Nach später erlassenen Verordnungen läßt sich das Letztere vermuthen, da Herzog Ernst August II., der zugleich Bischof von Osnabrück war, noch in dem Eoncvrdate, welches er am 29. Mai 1716 mit der Stadt abschloß, bestimmte, daß kein Jude wider des Rathes Willen Handel in der Stadt zu treiben zugelassen und geduldet werden sollte und in einer Verordnung von 3. Mai 1717 erklärte, daß er auf Ersuchen sämmtlicher zn Markte ziehender Krämer in seinem Fürstenthume und Hochstifte daö bereits von seinem Vater erlassene Verbot, nach welchem den Juden nicht auf offenen freien Märkten gleich den