Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 40 (13.10.1862)
- Date
- 1862-10-13
- Page
- Seite 341 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Endlich schließt das letzte Kapitel V. 18—23 (der letzte V. [24| wird von vielen Erklärern als ein nachträglicher Zusatz, der nicht mehr znr Rede selbst gehört, erklärt; vgl. PhilippsonS Bibel II. S. 922) mit einer meffianischen Verheißung, daß alle Völker einst Gott suchen und in Zion anbeten werden. Dieselbe Verheißung zu Anfang des 2. Kap., V. 2—5. Wenn auch die 9 ersten Verse des ersten Kapitels dem Inhalte nach sich nicht im letzte» Kapitel wieberfinden, so findet sich doch im Eingänge zu beiden eine gleiche Hinweisung auf Himmel und Erde: שמעו שמים והאזיני ארץ השמים כסאי והארץ הדום רגלי. Daß diese Wicdcrspicgclung des ersten Kapitels im letzten nicht zufällig sein kann, ist klar. Sie scheint mir mit ein entscheidendes Moment in der Frage über die Identität des Verfassers der Kapitel 40—66 mit dem Jesajas der ersten 39 Kapitel abzugeben. Denn nur von einem andern Verfasser läßt sich annehmen, daß er eine ältere Rede nachgebildet, während die Sammler dieses Buches mit Absicht diese nachgcbildetc Rede zn Ende des BncheS gesetzt, um so das Ende mit dem Anfänge in Uebereinstimmung zu bringen. Bei dieser Gelegenheit sei mir liier noch die Bemerkung gestattct, daß sich vielleicht schon in einer talmudischen Stelle ein, wenn auch nicht deutlich ausgesprochenes Bewußtsein einer Zweitheiligkcit des Buches Jesajas Nachweisen ließe. Ich meine nämlich die bekannte Stelle in Maceoth Fol. 24, wo Rabbi Simlai die 613 Gebote der Thora durch den König David und die Propheten auf ein Minimum reduzireu läßt. Dort heißt es: ׳בא ישעיה והעמידן על שש wobei auf Kapitel 33, V. 15 hingewicscn wird. Sodann kommt der Prophet Micha, der sie aus 3 Gebote reduzirt, und nun wird abermals aus Jesajas Kap. 56, V. 1 eine fernere Reduktion auf 2 Gebote nachgewiesen. Ist es nicht höchst auffallend, daß hier 2 Stellen, die eine aus dem ächten Jesajas und die andre aus dem Pseudo-Jesajas angeführt werden, und daß zwischen beide ein andrer Prophet, nämlich Micha, eiugeschoben wird? Allerdings wird die 2-te Stelle mit הזר ישעין־ן cingelcitet, allein mit welchem Namen sonst könnte Rabbi Simlai den unbekannten Verfasser der dem Buche Jesajas angefügtcn Reden anführen? Dr. M. Melziner. Korrespondenz. ----Wien, 23. Sept. Endlich wird die hiesige jüd. Gemeinde eine öffentliche Haupt, und Unterrealschule besitzen. Dieselbe wird von zwei sehr tüchtigen Lehrern, Dr. Pick und S. Szäntu, gegründet, und von ihnen geleitet werden. Man kann diesem Institute nur die günstigste Prognosis stellen. Der unerreichte Sulz er soll im Begriffe sein, sein h. Amt, das er so ruhmvoll bekleidete, uiederzulegen. Gr.-Becskerek, Auf. Okt. In Folge der vor zwei Jahren eingctretenen politischen Umstaltung glaubte die hiesige isr. Cttltus-Gemeinde auch ihrerseits die vollständige Autonomie in Schul- und Kirchenangclegenheiten wiedererlangt zu haben. Wie sehr war man aber überrascht, als am 19-ten Mai v. I. Seitens des noch von dem alten Regime eingesetzten katholischen Distriktsschul-Aussehers und Dechanten eine Zuschrift anlangte. worin derselbe sein baldiges Eintreffen behufs Inspektion der Schule anzeigte! Unser Cultus-Vorstand glaubte eS seiner Würde angemessen, die erwähnte Zuschrift dahin zu repliziren, daß sich derselbe, nachdem die k. k. Statthalterei in TemeSvar ansgelöst und insbesondere nachdem die allgemeine politische Schulverfaffung außer Wirksamkeit getreten tst, in die Nothwendigkeit versetzt sehe, zur Wahrung des konstitutionellen PrinzipeS und der konfessionellen Gleichberechtigung gegen jede Visitation der isr. Schule durch die kathol. Geistlichkeit Protest zu erheben, da selbstverständlich kein Schulinspektorat anerkannt werden könne, so lange dasselbe nicht von der gesetzmäßigen konstitutionellen Behörde ausdrücklich hiezu autorisirt wurde. Es muß übrigens hinzugefügt werde», daß der CnltuS-Vorstand im richtigen Verständnisse der Lage und in Berücksichtigung der seltenen Verdienste, welche sich der Hochwürdigc Herr Dechant Carl Christ um das Schulwesen im Allgemeinen erworben hat, schließlich zu erkennen gab, wie erfreulich cs wäre, wenn Sc. Hochwürden die isr. Schule mit Seinem Besuche beehren würde. Seitdem waren mehr als fünfzehn Monate verflossen. Unser verehrter Hr. Rabbiner D. Oppenheim, voll regsamen StrebenS alles Hohe zu fördern, leitete und inspicirte die Schule mit ancrkennungswürdiger Ausdauer und strenger BernfStrene und entfaltete auch in dieser Sphäre eine segensreiche Thätigkeit, wie dies die jüngst abgehaltencn Prüfungen sowohl au der Knabenwie Mädchenschule aufs glänzendste bewies. Da lief vor einige» Tagen, wie ein Deus ex ma- China, nachstehendes Schreiben ein, welches ich seinem ganzen Inhalte nach wörtlich mitthcile: Au die ehrsame isr. Cu ltu S - Ge me i ndc in G r. - B e cS k e r e k. Das hochw. Osanrulcr bischöfliche Ordinariat ersah aus den eingelaufenen Schulberichten, daß die Visitationen der isr. Schulen in Gr.-Bccskerck ansgebliebeu sind, und hat demnach über Rechtfertigung der gefertigten Schuldistriktsaussicht mit dem Schreiben der ehrsamen isr. Cultus-Gemcinde ddto 23. Mai 1861 Nro 307 — laut hoher Csan. bischöfl. Verordnung dvto 19. Sept. 1862. Nro 233 Schol. angeordnet, die ehrsame isr. CultuS-Gemcinde davon zu verständigen, daß obschon es dem Csan. bisch. Ordinariate sehr erwünscht wäre, von der Aufsicht der isr. Schulen enthoben zu sein, so könne doch weder die Schuldistriktsaussicht, noch die ehrsame iör. Cultus-Gemeinde in Gr.- Becskerek von den jetzt noch in Kraft bestehenden diesbezüglichen hohen Verfügungen Umgang nehmen. Die ehrsame isr. Cultuö-Gemeinde wird demnach diensthöflich ersucht, ihre diesfällige Meinung umsomehr hierorts gefälligst mittheileu zu wollen, weil sie sich laut des oben bezogenen Schreibens von der kath. Aufsicht über ihre Schulen verwahrt wissen wollte, und gegen die angeordnete Visitation Protest erhob. Ecska, am 28. September 1862. Carl Christ na, p,, SchuldistriktS-Aufseher. Dieses Schreiben bedarf wohl keines weitern Kommentars. Bei so bewandten Umständen drängt sich uns zuvörderst die Frage auf: ob und in welcher Weise die isr. Schulen allenthalben im Lande von der kathol. Geistlichkeit beeinflußt werden: denn unläugbar schneiden sich hier zwei Kreise, die zwar in ihrem Streben zusammentreffen, welche aber verschiedene Centra haben: denn eine nichtjüdische Beauffich tigung unserer Lehranstalten ist. abgesehen von der Anomalie, ein Gin - griff in die uns, wie allen übrigen Konfessionen, gewährleisteten auto« nomcn Institutionen, der nach ungarischem Rechte jegliche gesetzliche Grundlage mangelt. Erst dann, wenn eine präcise Verordnung von der kompetenten Behörde erfloffeu ist — als welche wir einzig und allein die hohe nng. Statthalterei betrachten — und die der Marim e Cuique suum Rechnung trägt, erst vann wäre diese Frage endgültig gelüst und entschieden. Br. Nachbemerkung der Redaktion. Die ehrsame Gem. zu Gr.-B. scheint sich den Unterschied zwischeu gemeindlicher und staatlicher Beaufsichtigung der Volksschule nicht klar gemacht zu haben, weil sie sonst eingesehen hätte , daß nur jene, nicht aber diese von der Gemeinde ausgehen könne. Ich bin weit entfernt, die Verdienste des Hrn. Rabb. Oppenheim um seine