Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 37 (12.9.1862)
- Date
- 1862-09-12
- Page
- Seite 310 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- Joshua 1× ep/1005472
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:310 Abba Arekka gehörte zu den Autoritäten, welche der iu Rede stehenden Kategorie die Epigamie gestatteten; er ließ sich jedoch nicht bewegen, diese Theorie an seiner eigenen Tochter zur Anwendung kommen zu lassen, worauf ihm ein Freund, dem es mißfiel, daß A. A. seinem eigenen Urtheilc nicht traute, bemerkte: ״Nicht umsonst sagt das Sprichwort: ״In Medien tanzt ein Kamel in einem Scheffel; hier ist Scheffel, Kamel und Medien aber kein Tanz (IIi<־ Uhotlus hie saltu)!" A. A. antwortete gereizt, er gäbe dem Bewerber seine Tochter nicht, wenn derselbe auch ein Josua Sohn Nun's wäre. Der Sachwalter des zurückgewiesenen Brautwerbers hatte nicht Einsicht genug, den V ater vom Gesctzeölehrer zu unterscheiden, und sprach sarkastisch: ״Einen Josua Sohn Nun's werden Andere zum Schwiegersöhne wählen wollen; diesem gibt Niemand seine Tochter, wenn du ihiu die Deinige verweigerst!" — Die Zumuthnng, daß A. A. seine Tochter von dem Sohne eines Nichtjuden heimführen lasse, machte so viel Aufsehen, daß die Sage den Schutzredner, — nach Anderen gar den Braut- Werber,—in Folge eines vernichtenden Blickes von A. A. eines plötzlichen Todes sterben ließ."') Halachisch festgesetzt wurde jedoch, daß die Abstammung von einer jüdischen Mutter und einem nichtjüdischen Vater kein gesetzliches Ehehinderniß begründe. Die ausgeschlossenen Mamserim zerfallen in drei Kategorien, iu pentateuchijch ausgeschlossene, rabbinisch anSgeschlossene und dubiose. Die beiden ersten Kategorieeu dürfen sich unter einander ehelichen, die dritte muß diese Begünftigung entbehren. DaS Mamserthum bildet ein Ehehinderniß sowohl für den weiblichen, als für den männlicheu Theil. Der Mamser erfuhr aber auch sonst manche Zurücksetzung: er durfte nicht Kriminalrichter sein, und mußte in Betreff der von der Gemeinde ausgehenden Alimentation und anderweitigen Hilfeleistung bei sonst gleichen Qualifikationen dem legitim Gebornen nachstehen; nur als Schriftgelehrter erhielt er iu letzterer Rücksicht vor dem Unwissenden den Vorzug. Diese Begünstigung konnte jedoch nicht erhindern, daß eS für eine Beschimpfung galt, Mamser gescholten zu werden: eine Beschimpfung, welche über die Lippen streitender Männer viel öfter ging, als über die zankender Weiber. Streitsüchtige standen im Verdachte illegitimer Abkunft; gleicher Verdacht siel ans denjenigen zurück, der Anderen ihre ungesetzliche Abkunft vorwarf.") Man sprach es aber nicht als leidenschaftliche Schmähung, sondern als erfahrungsmäßige Thatsache aus, daß in Betreff der Reinheit des Blutes Palästina das Mittelglied zwischen Persien (Babilon) und den übrigen Ländern bilde, indem die Judenschaft der letzteren sich dieser Reinheit am wenigsten, die Persische hingegen am meisten rühmen könne. Aber selbst in Persien galten nicht alle Gegenden für gleich rein; über manche wurde sogar unbedingt der Stab gebrochen. Abba Arekka setzte hierüber folgende Bestimmung fest: ״Babel ist gesund, Mcsenc ist todt, Medien ist krank, Elymais und Gabiane sind in Agonie." Selig Cassel meint, A. A. erkläre ״nur Babel in religiöser Beziehung für das wahrhafte Eril, und zu gleichem Anspruch mit Palästina berechtigt, während Mesene, unterhalb der Vereinigung des Eufrath und Tigris, ganz, Medien zum Theil, Persien zum großen Theile davon ausgeschlossen werden müsset)" Hierin liegt aber ein doppelter Jrrthum. Glicht von dem ״wahrhaften Eril in religiöser Beziehung," sondern einzig und allein von der Reinheit der Familien ist die Rede. Hierin wurde aber Babel über Palästina gestellt, so daß an einen ״gleichen Anspruch mit Palästina" nicht gedarbt werden kann. Es verdient übrigens bemerkt zu werden, daß der mehr oder minder scharfe Tadel, weleher gewisse Gegenden traf, sicherlich nicht darin seinen Grund hatte, daß man in den bezüglichen Gegenden den Inzest für einheimisch hielt, sondern theilö darin, daß man die vorhandenen und nicht immer kenntlichen fremden Ele> mente perhorreszirte, theils in dem Mißtrauen gegen die Gepflogenheiten bei Ehescheidungen, welche ein adulterineö Mamserthum in ihrem Gefolge haben mußten. Der Scheidewand, welche durch die Ausschließung ganzer Gemeinden von der Epigamie zwischen Inden und Juden aufgeführt wurde, ist eS wol mit zuzuschreiben, daß das Sektemvesen in den ersten Jahrhunderten des Islams unter den Persisehen Juden so raschen Eingang finden konnte. Die Sorgfalt, mit welcher man die Reinheit des Blutes zu erhalten beflissen war, ging so weit, daß man aus manchen Gegenden keine Proseliten aufuahm. Wäre der ethnische Ursprung der betreffenden Bevölkerungen konstatirt gewesen, so hätte gegen die Ausnahme von Prosclitni auS den Reihen derselben nicht daö geringste Bedenken auskommen können. Der ethnische Ursprung galt aber nicht für konstatirt. Vielmehr hielt man dafür, daß die Einwohner jener Gegenden stark mit israelitischen Geschlechtern vermischt wären; und da sie sich andererseits nicht an daö jüd. Eherecht hielten, so glaubte man die mamserischen Elemente derselben fürchten zu müssen. Gegen die Gefahr einer Ver- Mischung kannte man kein sichereres Mittel, als die Zurück- Weisung der Proseliten, wodurch jede Eheschließung mit einem Genossen der verdächtigten Stämme unmöglich gemacht wurde. Höchst seltsam klingt es nun allerdings, daß mancher Proselite zurückgewiesen wurde, weil dessen nichtisraelitische Abkunft nicht erwiesen war! Die thalmudische Kasuistik findet daran keinen Anstoß; ihr ist die Maßregel eine heilsame Abwehr des Mamserthumes. Bedenken erregten besonders die Kurdeu (□קח״ויי) und Palmirenser (חרניודים), über welche zu verschiede-