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Ben Chananja · 1862-09-12 · 37 (12.9.1862) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
37 (12.9.1862)
Date
1862-09-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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L) egcdi», den 12. Zeptember 11162. Nr. 37. MmwnjN. Jfünftcr InllWtlng. Öeruusflcßer uut) Redakteur: L. Löw, llkerraßkiaer za Szegedia. Jeden Frcitacz erscheint ein ganzer Bogen. Nränilmcrationsprcig: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., viercljährig 2 fl. östcrr. Währ. Man abonnirt bei allen Postäintern »nd Buchhanblnngen des In- und Auslandes. Mmiuslrripie sind an die Redaktion zu!ende:!. •Jlifcriifr und an die Redaktion in Szcgcdin oder an Hrn. Franz Wagner in Leipzig zil senden. Die zweispaltige Pctitzeile wird mit 10 Oikr. — 2 Sgr. berechnet. Inhalt. Sammlungen und Spenden s. d. verunglückten Belgrader. — Eherechtliche Stndicn. — Die Wichtigkeit der arab. Terle in der jndischeu Literatur. Von A. Neubauer. — Kulturgeschichtliche Aforismen. Von L. Dukes. — Das Aderlässen und Schröpfen in der talmudischcii Zeit. V. Herauög. — Li trrärischc Älizrlgt»: Wissenschaftliche Blätter. Angezeigt v. Hcrm. Grünselv. — Miszellen. Bon L. DnkcS. — Berichtigungen. 311 ilngcfegcnOcU der.Betgraftet lTcrungfüditen. xv. Neuerdings spendeten: Die Gemeinde in Prag 725 fl., die Gemeinde in Kecskem<$t 40 fl., die Gemeinde in Eisenstadt 22 fl. lkherechttiche Stu&ien. 11. Die Mischehe. (Fortsetzttiig.) E. Lrinnernttgen aus der thalmndischcu Zeit, a. Reinblütig keil der Familien. Zum gründlichen Verständnisse der mischehelichen Bestimlnnngen und Verhandlungen der thalmudischen und nachrhalmndtschen Zeit ist unumgänglich nöthig, sich mit dem thalmudischen Mamserthume vertrant zu machen. DaS hierauf bezügliche Verbot der Thora lautet: ״Es soll kein Mamser in die Gemeinde des Ewigen kommen, au.b im zehnten Gliede komme er nicht in die Gemeinde des Ewigen.') Von den filologischen Vcrsuchen, dieses Verbot zu erklären, sehen wir hier ab, da dieselben auf die praktische Entwickelung des Gesetzes, welche uns hier beschäftiget, durchaus keinen Einfluß auöübten. Unter den Mischnalehrern zieht R. Akiba b. Josef die Grenzen des Mamserthums am weitesten: nach ihm ist fast jedes aus einer verbotenen Ehe hervorgehende Kind ein > Mamser, der in die Gemeinde des Ewigen nicht kommen 1 darf?) R. Josna b. Ehananja zieht die Grenzen am engsten: er brandmarkt mit dem Mamserlhnm nur diejenigen! Kinder, welche in einem, nach dem Gesetze mit dem Tode i ju bestrafenden, Inzeste erzeugt worden sind, den Sproßliugen anderer verbotener Ehen steht der Eintritt in die l Gemeinde, d. h. die Eheschließung offen. Für die wissenschaftlichen Freunde der vulgären Tra-; ditionsdoklrin enthält diese Differenz zwischen den zwei groß-! ten rabbinischen Autoritäten des zweiten Jahrhunderts eine! nicht leicht zu losende Aufgabe, indem eS kaum begreiflich! ist. wie über ein so wichtiges, in das Familienleben so tief eingreifendes Gesetz eilt Zweifel obwalten konnte. Merkwürdigerweise war nicht einmal die Paradosiö von R. Akiba abwärts im Stande, die bezügliche Meinung des großen Lehrers mit unzweifelhafter Sicherheit wiederzugeben! Noch merkwürdiger ist'S, daß sowol die Theorie R. Akiba'S, als auch die R. Jvslia'ö verworfen, und dafür der Ausspruch eines ziemlich obskuren Lehrers, des nicht einmal ordinirten Simon des Themaniten, sanktionirt wurde, dem zufolge des Mamserlhnm der Kinder nicht von der Todeösondern von der Karetstrafe der Ellern beding! ist 3)! Allein trotz dieser halachischen Bestimmung war man im dritten Jahrhundert dennoch nicht einig darüber, ob ein ans der fleischlichen Vermischung eines Nichtjnden rnit einer Jüdin hervorgegangenes Kind als Mamser anzusehen sei. Nicht nur die entschiedene Rein- und Unreinerklärung, sondern auch die Ansicht hatte ihre Vertreter, nach welcher ein solcher Mischling, wiewol er kein Mamser ist, doch keineöwegeö zur Schließung einer jüd. Ehe empfohlen werden könne?)

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