Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 35 (29.8.1862)
- Date
- 1862-08-29
- Page
- Seite 295 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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■tat Ccii)cns(|cfrfji(lj|p i)es Enlrnui). Ans dem Lateinischen von Dr. Alois Müller. (Fortsetzung.*) Er (Pabst Gregor) richtete sein Schreiben auch an den König von Portugals und zwar in folgender Fassung: Der Bischof Gregor, der Knecht der Knechte Gottes, seinem überaus geliebten Sohne in Christo, dem ruhmvollen Könige von Portugall, Heil und apostolischen Segen. Wenn das wahr ist, was über die im Reiche Portugall und den anderen Provinzen weilenden Juden behauptet wird und s. w. Gegeben im Lateran, am 20. Juni im 13-ten Jahre unseres PontificateS. In ebenderselben Fassung schrieb er an die Könige von Frankreich, England, Arragonien, Castilien, Leon und Navarra. Auch an den Bischof von Paris erließ der bezeichnete Pabst folgendes Mandat: Der Bischof Gregor, der Knecht der Knechte Gottes, seinem ehrwürdigen Bruder, dem Bischof von Paris, Heil und apostolischen Segen. Kraft vorliegenden Schreibens beauftragen wir Euch lieber Bruder unser Mandat, betreffend die Euch und Eueren Amtsbrüdern von Uns übertragene Angelegenheit wegen der Judenbücher, welches Euch von unserer Seite durch unfern lieben Sohn Nikolaus, einen ehemaligen Juden überreicht werden soll, mit gehöriger Devotion in Empfang zu nehmen und dasselbe unseren ehrwürdigen Brüder», den Erzbischöfen, und unseren überaus geliebten Söhnen, den rühmvollen Königen von Frankreich, England, Arragonien, Navarra und s. w., all von uns für sie bestimmt mitzutheilen, wann Ihr es für gut befindet. Gegeben im Lateran, am 9. Juni im 13. Jahre unseres Pontifikates. Ebenso beauftragt er den Bischof und den Prior des Predigerordens und den Minister der Minderbrüder in Paris wie folgt: Der Bischof Gregor, der Knecht der Knechte Gottes, dem ehrwürdigen Bruder Bischof und den geliebten Söhnen, dem Prior der Prediger und dem Minister der Minderbrüder in Paris, Heil und apostolischen Segen. Wenn das wahr ist u. s. w. Kraft des Gebotes unseres apostolischen Schreibens übertragen wir Euerer Diskretion, indem wir alle Juden in Frankreich, England, Arragonien, Navarra, Castilien und s. w. durch den weltlichen Arm zur Auslieferung aller ihrer Bücher zwingen lassen, jene, von denen Ihr findet, daß sie solche Jrrthümer enthalten, dem Feuertode zu weihen, die Widerspenstigen durch Kirchenstrafen Kraft der apostolischen Gewalt einznschüchtern und überhaupt alles, was Ihr in dieser Sache thut, uns 295 > getreulich zu berichten. Gegeben im Lateran am 20. Juni - im 13. Jahre unseres Pontifikates. Alles aber (so schreibt Odo, des apostolischen Stuhles tzegatns, an den Pabst Innozenz IV.), welches als in der Bulle enthalten übermittelt wurde, ward einzeln, ja eS wurde noch viel mehr gefunden in den obenbe zeichneten Büchern (dem Talmud) in Gegenwart des Erzbischofeö von S. Galterus, guten Andenkens, ferner der ehrwürdigen Vater, der Bischöfe von P. u. S., und des Bruders G. v. B. Eures Capellanö, der damals in Paris residirte, und in Gegenwart anderer Magister der Gottesgelehrtheit und auch mancher Judenlehrer J) (Rabbi- 11er), welche vor den bezeichneten gestanden, das oben angegebene (nämlich alle möglichen dem Talmud angedichteten Scheußlichkeiten) sei in ihren Büchern enthalten. Nachdem sogar nachher eine genaue Prüfung angestellt worden war ‘2) fand man, daß die bezeichneten Bücher von Irrthümern strotzten; und es ist über ihren Sinn ein solcher Schleier gezogen, daß sie die Juden nicht blos vom geistigen Verständnis!, sondern sogar von dem des Buchstaben abhalten und sie zu Fabeln und gewissen Lügengeweben hindrangen. Daraus erklärt sich ganz gut der Umstand, daß die Lehrer der Juden dem Könige von Frankreich, neulich erst Euerer Heiligkeit und den ehrwürdigen Vätern, den Herren Cardinälen, Falsches aufgebunden, indem sie behaupteten, daß sie ohne jene Bücher, welche hebräisch Talmud genannt werden, die Bibel und andere Bestimmungen ihres Gesetzes nicht so verstehen können, wie es ihr Glaube erheischt; nach besagter Prüfung aber wurden damals gemäß einer gepflogenen Berathnng aller Magister der Gvttesgelehrtheit und des Kirchenrechtes und vieler Anderer Kraft des apostolischen Mandates alle obbenannten Bücher, deren man damals habhaft werden konnte, verbrannt. Anmerkungen. ') Gestanden diese gezwungen oder vielmehr dem Drang ihres Herzens folgend wegen der so liebevollen Behandlung, die man ihnen während des Verhöres gleich jenem jüdischen Barbier (Ben Chananja Jhrg. 862, S. 205) zu Theil werden ließ? 3) Bon wem? Ob denn die prüfenden Herren Gottesgelehrten hebräisch lesen konnten? Wenn es wahr ist, daß sie gar den Talmud geprüft, dann ist die Kenntniß des Hebräischen in jenen finsteren Zeiten doch vielleicht als nothwendigcs Erforderniß theologischer Gelehrtheit angesehen worden. I'owporn wutantur! M)ft der Mische Prediger, wenn er griechische Whologie und Heroologie für ' Zwecke lienübet? I Von Rabb. M. Fein. j Es ist schon oft bemerkt worden, daß trotz der Abge- | schiedenbeit und Verschiedenheit unserer Altvorderen von ') S. v. Z. ©.384., d. 3 102, 206. 021283