Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 32 (8.8.1862)
- Date
- 1862-08-08
- Page
- Seite 273 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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273 Hie Ausweitung Der Men aus Löhmeu im 3a(jre l?N. Urkunde, mitgetheilt von Ernst Wehli, Vorsitzer der isr/ KultuSrepräsentanz in Prag. Demnach aus der unterm 22-ten dieses an Sie, Königle Herren Creyß Hanbtlcuthe Ergangene- und sondcrzweiffel bereits Publicir- Patenten, Besage deren die sämmtliche Judenschaft biß ultimo Januar» des Bevorstehenden Jahres die Präger Städte, und sodann Biß nltimo Jnny, das gantze Königreich räumen sollen der gemeine Pöwel in die Gedanken gerathen möchte, daß Sie Juden Jhro Mayst: allerhöchste Ungnade gefallen scyn, folglich umb desto süglicher Bon denen Cchristlichcn Jnnwolniern bckrenket werden Können. Wan dann aber Jhro Königle Mähst: allerhöchste Resolution dahingehct: daß Sie Jndcnschafft durch die gesetzte Zeit biß ultimo January mit ihren Aufenthalt in der Stadt Prag, dann bis ultimo Jnny ans dem Lande, Jedoch mit Zn- und Abgehen in die Stadt, zu ruhiger Stiftung gäntzlicher Rüstigkeit, mit ihren Sachen, Schulden und Negotijs in der That, Ruhe Schutz, und Sicherheit genössen sollen. und jene, so Sie darinnen zu Verhindern, oder zu Beirren sich gelüsten Lassen sollten, Schnurstracks wieder Jhro Mayst: Allerhöchste Intention sich Verbröchen würden: Folglich mit harter Leibs auch gestalter dingenmach mit Eremplarischen Lebens-Strasse angesehen werden mäßen: Nlß Ergehet an Sie Königl: Herren Kreißhanbtleuthe, die Ernstliche Verodnung hiermit: daß Sie solches in den Ihnen Allergnädigst Vcrtreuten Creyß per Patentes Kundmachen und Jedermänniglich mit allen Ernst, und Nachdruckh vor alle Bekrängung deren Juden, Es seyc nun an ihrer Persohn, Haab, und Vermögen, bcy der unfehlbar darauf erfolgen sollenden Eremplarischenauch gestalter umbständen nach, schweren Leibs- und Lebenö-Straffe, Verwarnungen. Uibrigcns aber denen Sich aufs Lande begebenden Prager Inden, durch die Zeit des gesetzten- Termins Biß zu Ihrer völligen Räumung des Landes, gegen Billigen Zinß, ohne alle-Uibersetzung, das untcrkommen Verschaffen, Sie wieder alle Bekränknng, auch in nothfall mittelst Belangung Militärischer affistenz, in Schutz nehmen, und nicht gestattcn sollen, daß einem oder andern Juden, unter was Vorwandt cs auch immer sehn möge, das mindeste unbild wicdcrfahren möge, gestaltcn solches nicht nur an denen Verbröchern selbsten, sondern auch an denen Städten, an denen Magistraten, und Richtern, die solchen unfug zulassen oder doch nicht Jedermann gcnüglich gewarniget hätten, nachdrücklich geahnthet werden müße. Gegeben Prag den 24-tcn Deeembris Anno 1744. H i (l 0 r i I* dj e Ztvlizeu. Von Dr. G. Wolf. III. In RatiSbonna Monatlnea S. 394. wird folgendes erzählt: die Juden wohnten in Regensburg schon vor Christi Geburt und haben sich große Verdienste um d. Bewohner daselbst eworben, da sie sie vom Heidenthume abwendig machten und sie auf den unsichtbaren Gott hinwiesen, weshalb ihnen die Regensburger sehr gewogen waren. Das Begräbniß der Juden war bei den Dörfchen Saler an dem Flusse Regen, wohin sie jeden Sabbat giengen und ihre Vorväter, welche sie für Profeten hielten, besuchten. Daher war auch ein Sprüchwort: ״Wer auf die steinernen Brücke keinen Juden gesehen ober in der Stadt nicht läuten gehört, war nicht in RegcnSburg." Wir legen dieser Relation wenig historischen Werth bei, sie ist jedoch nicht ganz ohne Interesse. Gelegentlich mag bemerkt sein, daß hier in Wien ein reicher Jude, von einer portugiesischen Familie abstammend, lebt, der in keiner Verbindung mit Juden und Judenthum steht. Dieser reitet allwöchentlich am Sabbat hmauS zum Gottesacker, um das Grab seiner Mutter zu besuchen. Sollte es wirklich irgendwo unter Inden der Gebrauch sein, am Sabbat die Gräber zu besuchen '< IV. Nachdem das bürgerliche Gesetzbuch erfloffen war, wurde die Frage angeregt, da §. 125 verbietet den Schwager zu heirathen, ob ferner ״die Chaliza noch geduldet werden soll. Kaiser Franz rescribirte, daß diese Angelegenheit vorläufig ans sich zu beruhen habe. Im I. 1829 ereignete sich der Fall, daß u! Mähren ein Mann, der Chaliza geben sollte, die Gelegenheit wahrnahm, um seiner Schwägerin in unverschämter Weise Geld zu erpressen. Da wandte sich das mährische Gnbcrnium an d. Hofkanzlci u. schlng vor, daß d. Zeremonie d. Chaliza, als im Widerspruche mit dem b. Gesetzbuche stehend, aufgehoben werde. Das Gnbernium meint, die in d. h. Schrift vorgcschriebene Leviratöehe sei entstanden, ״weil im Oriente, wo eö an d. Tagesordnung war nur sehr junge Mädchen von 12 und 13 Jahren zu freien, die Wittwe wenig Aussicht hatte sich wieder zu verehelichen. ' Es mußte daher dafür gesorgt werden, daß die Wittwe nicht verlassen bleibe." Dieses ist ein neuer wenn auch nicht stichhaltiger Grund gegen die Chaliza im Occidcnt. Wie mir H. Prof. Dr. Wessely in Prag mittheilte, bekämpft er ebenfalls in einer Schrift die Chaliza vom Standpunkte des östcrr. bürg. Gesetzbuches. JcdcSfallS würde dadurch manuigsachen Erpressungen vorgebeugt werden, und wir glauben לא העשוק ist auch ein לאו in der Thora, der beobachtet werden sollte. V. Ich muß nochmals auf die Ausweisung der Juden ans Böhmen unter der Kaiserin Maria Theresia zurückkommen. Heinrich Marggraf machte jüngst in d. Bl. für literarische Nnterhalung die Bemerkung, daß die Geschichtschreibung in Oesterreich jetzt vorwiegend kritisch sei. Und allerdings ist sie genöthigt diesen Standpunkt einzunehmen, denn es erben sich nicht blos Gesetz und Rechte, wie eine ewige Krankheit fort. Die Bücher der Geschichte erzählen manches, was nie geschehen ist und da gilt es vor allem die Wahrheit in ihr Recht einzusetzen. Schlosser (Gesch. d. 18. und 19. Jahrh. II. Theil S. 74) sagt über jene Ausweisung: ״Im folgenden Frühjahr (1743) war Maria Thercsia in Prag gekrönt und machte manche heilsame Verbesserung, obgleich sie anfangs die böhmischen Juden, die sich d. fremden Herrschaft angeschloffen hatten, hart verfolgte. Es bedurfte der holländischen und englischen Verwendung, bis das harte Gesetz der Verbannung der Indenschast zurückgenommen ward."—In solcher Weise schreibt einer dem andern noch, das Ausweisungsdekret, abgedruckt im Wienerischen Diarium 1745. Nro 4 v. 13. Januar, sagt, daß der Entschluß ״ans mehrerlei bewegenden, höchst triftigen Ursachen" gefaßt wurde. W äre wirklich VaterlandSverrath die Ursache d. Verfolgung gewesen; so hätte man sich nicht gescheut, dieselbe anzugebe». Die Ursache der Verfolgung war aber da wie anderswo, daß man glaubte, d. Juden monopolisiren d. Handel u. ziehen alles Geld an sich; wären d. Juden aus dem Lande gewiesen, meinten einige, so hätte jeder Bürger nicht nur an jeden« Sonntage, sondern auch an jedem Wochentage ein Huhn im Topfe. Hinterher stellte eS sich heraus, daß nach dern Abzüge der Juden die Verhältnisse der Bewohner Prags (die Jlldcn auf d. Lande verließen überhallpt mit Ausnahme weniger nicht ihre Wohnorte) nicht nur nicht .besser, sonder schlimmer wurden und nun hat man die Juden wieder zurückzuberufen. Die im I. 1756 anfgefangene Correspondenz