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Ben Chananja · 1862-07-25 · 30 (25.7.1862) · p. Seite 259

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
30 (25.7.1862)
Date
1862-07-25
Page
Seite 259 (sequence 7)
Language
German
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250 tischen Sprachen. 7) Das Hope Lied. 8) Ein neues System biblischer Eregese. Dies sind Artikel, welche im Journal des Dcbats über MunkS und RenanS Werke von Franck veröffentlicht wurden. Literiirische Anzeigen. Rom und Jerusalem, die letzte Nationalltätö-Frage. Briefe und Noten. Non M. Heß. korrcsp. Mitgl. d. Berliner ßlos. Gesellsch., Rcdakt. d. ehemal. Rhein. Ztg. Leipzig, 1862. 8. XVI. 239. (Schluß.) .3. Die schriftliche und die mündliche Lehre. Gegen die deutschen Reformer polemisircnd macht ihnen der Vrf. den Vorwurf, daß sie, ״die christlichen Reformatoren einer frühern Zeit nachäffend, d. Bibel, im Gegensätze zum Talmud, ansgesteklt, und durch diesen Anachronismus, der obendrein ein Plagiat fremder GeisteSbestrcbnngcn ist. mit welchen das Jndenthnm nichts anznfangcn weiß, sich lächerlich gemacht haben (S. 53)." Wir überlassen eS billig den Angegriffenen, sich in Bezug aus die etwaige Anwendung, die sic von der angeführten Distinktion gemacht haben, gegen die Vorwürfe des Hrn Vrf. zu rechtfertigen. Wir beschränken uns bloß ans die Frage, ob die llnterscheidnng zwischen Biblischem und Talmndischcm wirklich eine Nachäfferei und ein Plagiat fremder GeisteSbcstrcbnngcn sei. Diese Untersuchung scheint uns um so gebotener, als selbst Znnz ״den Ungrnnd einer Unterscheidung zwischen dem schriftlichen und mündlichen in Bezug ans Autorität und innere Nothwendigkcit" gezeigt zu haben glaubt.') Befragen wir die Quellen, so ergibt sich ans die unzweifelhasteste Weise, daß die in Rede stehende Unterscheidung gerade in Bezug auf Autorität und innere Nothwcndigkeit im thalmudischen Alterthnme klar und deutlich ausgesprochen wurde, ja daß sie, wie ein rothcr Faden, durch die ganze rabbinische Legislatur läuft. Wir erinnern zuvorderst an den unbestrittenen Kanon, welcher der Praris in denjenigen Fällen zur Richtschnur dienen soll, wo in Bezug ans ein Religionsgesetz eine rigorosere Meinung einer indulgentcrn gegcnübcrstcht. Der Kanon lautet: ״Betrisst die Divergenz einen Ausspruch d. Thora folge der rigorosen, betrifft sic einen Ausspruch d. Soferini, folge d. indulgenten A n sicht?)" Dieser Kanon geht offenbar von der VoranSsetzung aus, daß den Gesetzen d. Thora ein höherer Grad innerer Nothwcndigkeit inwohuc , als den Gesetzen der Sofcrim, woraus natürlich folgt, daß d. Beobachtung letzterer einen mindern Grad von Skrupulosität fordert, als die Beobachtung crsterer. Die Unterscheidung zwischen dem pciitateuchischen Gesetze und der soferischen Satzung ist hier nicht als unfruchtbarer Lehrsatz, sondern als Anleitung für die religionögesetzliche Prariö ausgesprochen. Als Urheber des Kanons. — nicht der als bekannt vorausgcsetzten Unterscheidung, —wird N. Josna b. Korcha, ein älterer Zeitgenosse N. Jehnda'S 1., genannt. Da nach der Katastrose von Bethar ruhigere Zeiten eingetretcu waren, und unter den Fittigcn des Friedens die Studien, mit diesen aber auch die MeinnngSdifferenzcn der Schulen und Lehrer einen immer weitern Umfang gewounen hatten, so stellte sich immer mehr die Nothwendigkeit heraus, für die Praris normative Grundsätze aufznstellen. Einer der bedeutungsvollsten Grundsätze ist nun der R. Josna b. Korcha'S, welcher auch in der Folge maßgebend blieb. Verwandt damit ist der für dubiose Fälle aufgestellte Kanon, welcher folgendermaßen lautet: ״Betrifft der Zweifel ein Mosaisches Verbot, verfahre prohibitiv; betrifft er ein sof c r i s ch c S oder r a b b i n i s ch e S Verbot, verfahre p e r m i sfit)!'3׳) Auch hierin ist die Unterscheidung zwischen Pentatenchischem und Thalmudischem in Beztig auf Autorität und innere Nothwcndigkeit nicht schwer zu erkennen. Der erste Thcil des Kanon'» hat überdies eine nicht nnaiisehnliche Literatur hcrvorgcrufc», indem die Frage, ob die Prohibition biblischen oder thalmudischen Charakter habe, seit MaimonidcS mit einem ungeheuren Anfwande von Gelehrsamkeit und Scharfsinn behandelt wurde. Das vorinaimonidische Thalmudstudium hatte an die Frage gar nicht gedacht; MaimonideS, der überhaupt mehr dciiit alle seine Vorgänger die Trennung zwischen dem biblischen und thalmudischen Elemente hervorhebt, legte sich auch diese Frage vor, und entschied sich für den rabbinische» Charakter der fraglichen Prohibition.') Der berühmte Verfasser der ersten thalmudischen Mcthodologic, N. Samuel Ha-Lcvi Jbn Nagdcla, bewegte sich noch so unsicher auf bem Gebiete dcö Thalmnds, daß er cs nnterließ, in dem Kanon über dubiose Fälle den Unterschied zwischen Biblischem und Thalmudischem anznführcn?) Mit den angeführten Grundsätzen hängt auch folgende, das Verfahren in den Schnleu betreffende Regel zusammen: ״Bei Fragen, welche eine Vorschrift der Thora znm Gegenstände h a b c n, g c h t die D i S k n s s i o n d e r Schule voran, d i c E » tscheidnng des Lehrers folgt nach; bei Fragen hingegen, d i e si ch a ll f r a b b i n i sch e Satzungen beziehet!, e n t sch e i d e t das Schnlhanpt, und läßt die Diskussion des Co lieg ii folgen. fi)" Diese Regel wurde allerdings erst im 3. Jahrhundert ansgesprochen; allein 9!. Jochanan b. Zakkai hatte schon im 1. Jhrh. im Geiste derselben gehandelt, indem er d. Bene Bathira, welche d. Znlässigkeit des Schofarblasens am Sabbat einer Erörterung unterzieh eu wollte, damit vertröstete, daß die Erörterung nachträglich folgen würde. Ja, R. Jochanan besann sich sogar nach vollzogener Zeremonie eines Andern und meinte: ״Der Schall des Horn'S ist bereits in Jam nia vernommen worden, und über vollendete Thatsachen gibt es keine Diskussion!" 1 — Nicht die moderne Diplomatie, sondern eine alte rabbinische Autorität erfand also das ״fait aceorapliwelches in dem jüdischen Gemeindeleben keine geringere Rolle spielt, als im neuern enropäischen Staatsrechte. Biele Einrichtungen sind vor Abschluß der geführten Kontroverse als vollendete Thatsachen beliebt worden, und Gleiches wird wol auch in der Folge geschehen. I» diesem Augenblicke ist es die Orgel, gegen welche manche Rabbinen ״gleich dem Schofar" ihre Simme erheben. Allein Gemeiiiden, die das Bedürfniß der Orgelbcgleitung fühlen, werden wol mehr auf das Schofar des N. Jochanan b. Zakkai, als ans das ihrer eigenen Rabbinen achten, indem es sich hier in keinem Falle um ein biblisches, sondern um ein rabbinisches Verbot handelt, und also nach dem Thalmud die Norm gilt: 'בדרבנן עבדינן מעשה 11.11 מ1ח2י חי ובתא!! Die Unterscheidung des Mosaischen und Thalmudischen beschränkt sich aber nicht auf diese Prinzipien; vielmehr gibt es auf dem weiten Felde der thalmudischen Gesetzgebung kaum einen einzigen Gegenstand, bei dessen Behandlung die in Rede stehende Distinktion nicht zur Sprache käme. In allen halachischen Verhandlungen wird die Trennun g dessen, was die Thora verordnet, von dem, was die Rabbinen verordnen, als etwas allgemein Anerkatiiilcs vorausgesetzt. Die dagegen sprechenden Eulogicn. mit welchen auch die Uebung nichtpentateu chischer Gebote begleitet wird, sucht schon die babilonische Gemara zu rechtfertigen; ") geschichtlich betrachtet dürsten dieselben als Ausfl uß der Volkspraris auzusehen sein, welche man später exegetisch zu rechtserti-

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