Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 30 (25.7.1862)
- Date
- 1862-07-25
- Page
- Seite 255 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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255 Weissagungen der Profeten, welche den Anschluß von Fremden verheißen, geben nämlich deutlich genug zu verkennen, daß ein solcher Anschluß schon in der Zeit, als sie gehalten wurden, durchaus keine fremde Erscheinung war. Bei der Sprachverwandschaft zwischen Juden und Ostaramäern sind die Eroberungen des JudenthumS in den Kreisen der leztereit nicht schwer zn erklären. Die Ostaramäer verhielten sich tchrigenö zum Judcnthume nicht rein rezeptiv; der Einfluß deö babilonischen ErilS ans die Welt- und LebenSanschauuug der jüdischen Emigration ist auch bisher erkannt und vielfach besprochen worden. In Palästina nahm das Proselitcnthum erst während dcS haSmonäifchen Freiheitskrieges und nach demselben größere Dimensionen an, und die Anffafsung der Hagada, nach welcher unter den ״Gottesfurchtigen ('׳(יראי רה" die der Psalmist neben dem Hanse Jsrael'ö und dem Hause Aaron'S nennt, ,5) Proseliten zn verstehen sind, empfiehlt sich hier merkwürdiger Weise auch der geschichtlichen SchriftauSlegnug. Die ״Gottesfürchtige»," welche JosefnS neben den Inden als Kontribuenten für den Tempel zu Jerusalem bezeichnet,'") sind, wenn Joscfus über- Haupt Proseliten im Sinne hatte, ebenfalls vollkommene Proseliten (גרי צדק), nicht aber, wie Witter meinte, Gere Toschab,'') da diese nicht zur Tempelftener verpflichtet waren. 1S) Im Sinne des Gesetzes kann mithin von einer Bekehrnng der Kriegsgefangenen nicht die Rede sein. Da aber dieselbe von der Gemeittschaft, zu der sie gehörte, getrennt war, und die Simbole ihres Kultus gewiß nicht mit sich führen durfte, so wurde daö Verbot der Mischehe nicht auf dieselbe ausgedehnt. Von der faktischen Anwendung deö Gesetzes kommt in der Bibel nichts vor. Die Haggada erzählt von vier Hundert Kindern David'ö, welche von Kriegsgefangenen geboren wurden, und durch ihr auöländisches martialisches Aussehen Schrecken verbreiteten.''-') Hierin gibt sich das auch sonst hervortretende Bestreben kund, die aus Mischehen hervorgegangenen Kinder als ungerathen zu schildern, wie denn überhaupt das die KriegSgefangene betreffende Gesetz als eine der bösen Begierde gemachte Konzession bezeichnet wird,'^") wovon derjenige, der diese Begierde zu beherrschen versteht, keinen Gebrauch zu machen wünscht; ein Gedanke, welcher auf einen andern Punkt des Eherechtes, auf die Ehescheidung nämlich, angewendet, auch in den christlichen Bekenntnißschriften accentuirt wird.'-") Die jüngere Haggada hat die nachtheiligen Folgen der Mischehe mit dent kriegsgefangenen fremden Weibe noch weiter ausgemalt, indem sie die Reihefolge der Gesetze, — des Gesetzes über die Kriegsgefangene, über den erstgebornen Sohn des verhaßten Weibes und über den ungeratheneu Sohn,22)— zugleich als natürliche Reihefolge der sich ablüsenden Geschehnisse darzustellen versuchte.^) Schließlich verdient noch erwähnt zn werden, daß die christlich-orthodoren Schriftausleger zu der Ehe mit dem nicht bekehrten kriegsgefangenen Weibe eben so wenig ihre Einwilligung geben, als die thalmndische Halacha. Baumgarten sagt: ״Daß die Liebe, welche die Schönheit der gefangenen Heidin in dem Gemüthe des Israeliten eutzündet, Etwas gilt in den Augen Moses des Knechtes Gotttcs ist ein Beweis, daß daö Verhältniß zwischen Israel nnd den Heiden nicht völlig in den Gegensatz aufgeht, sottder» in den Heiden ein natürlicher Grund übrig bleibt, der eine Anschließung für Israel znläßt. Dieser natürliche Grund tritt in dem schönen Angesicht der Heidin ans Licht. Allein nur dann soll derselbe einen Anschließungspunkt für Israel abgeben, wenn daö heidnische Wesen, welches die Natur und Schöpfung Gottes verhüllt und die Göttlichkeit in die Widergöttlichkeit verkehrt hat, zuvor abgethan ist. Daher genügt eS noch nicht, daß die Heidin in Israel gefangen und damit in der That von dem Boden ihres HeidenthumeS entnommen ist, sondern dieses Thatsächliche, das ihr angetha» worden ist, soll auch ins Bewußtsein aufgenommen und dadurch persönlich von ihr vollzogen werden (vgl. Ps. 45, 11). Erst nachdem dieses geschehen, ist eine Ehe zwischen dem Israeliten u. der Heidin möglich!" —Daran schließt sich die typische Betrachtung: ״Es wird also damit dieses in Aussicht gestellt, daß wenn die Heiden durch Leiden und Buße hindurchgegangcn sind und damit das Widergöttliche ihres Wesens aufgehoben haben; eine reine Empfänglichkeit für die Gemeinschaft mit dem heiligen Volke als das ursprünglich Göttliche in ihnen zur Wirklichkeit kommen werde. So lange aber die Natur noch nicht völlig überwunden ist und sieb noch nicht zu reiner Empfanglichkeit des Geistes, dem Glauben, verkläret hat und andererseitö in Israel die männliche Kraft noch nicht die reine Zeugungökraft Gottes und seines heil. Geistes geworden ist, wird diese Zusammenschließung auch eine unvollkommene bleiben müssen!!" Anmerkungen. ') S. Nro 23. 24, 25, 26. 5 (־ M. 2t, 10-14. ־'*) Jcsaj. 15, 2. Irr. 7, 29. 16, 6. 42, 5. Amos 8, 10. Miche 1. 16. Ezech. 7, 18. 27, 31. Job. 1, 20. Jahns Archäol׳ 2, 558. Winer, Nealwrtrb. Art. Trauer. 4) Daß die alten Versionen und die alten Gesetzeslehrer über d. ועשתה את צפרניה geteilter Meinung sind ist hinlänglich bekaunt. Die Vergleichung mit 2 Sam. 19, 25. spricht für die Auffaffung der Scptuaginia (^m^iowxt^eiv), der Vulgata (praecidere uitgues) und d. R. Eliezer b. Hyrkanos; passend wird facere barbam, faire Ia barbe verglichen. Daraus kann man aber nicht mit Gesenius schließen, daß von der Ablegung der Trauer die Rede sei. Der nächstfolgende Vers beweist im Gegentheile, daß es sich gerade um eine observanzmäßige Trauer handelt.