Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 28 (11.7.1862)
- Date
- 1862-07-11
- Page
- Seite 238 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2542917-2542971-2543000--2682-2546487- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
238 men, auch nicht industriöS genug, um Berichte über ihre Wirksamkeit zu schreiben oder zn veranlassen. So muß sich denn ein Fremder, der lange genug hier verweilte, um mit den hiesigen Zuständen vertraut zu werden, dazu entschließen, Ihrem Wunsche nachzukommen und Verhältnisse zu besprechen, welche für das Judenthum von großer Tragweite, aber in jüdischen Journalen noch wenig berücksichtigt warden sind. Seitdem das Breslauer Seminar seine ersten Schüler zu Predigern ausgebildet hat, welche im Betsaale des Fränkel'schen Instituts vor einem gewählten Publikum ihre homiletischen Proben öffentlich ablegen dürfen, ist dieser ziemlich geräumige Betsaal an den zu solchen Predigten bestimmten Sabbathen und Feiertagen stets überfüllt von Zuhörern sowohl der Tikti«'scheu (alt orthodoeen) wie Geiger'schen (Reform) Synagoge; und der Wunsch nach einer großen gemeinsamen Synagoge für die bisher gctrennteil zwei Richtungen wird täglich lebhafter ausgesprochen. — Die int Seminär auögebildeten jüdischen Prediger unterscheiden sich in der That wesentlich und zu ihrem Vortheile von den älter«, die in Ermangelung einer jüdische Rabbinenschule nur die christliche Kauzelberedtsamkeit zum Muster nehmen konnten, aus welcher sie nicht nur die Form, sonder« auch den von der Form unzertrennlichen Geist entlehnen, und in das Judcnthum mit hinüber nehmen mußten. Die jüdischen Prediger konnten cs daher früher in der Regel, wenn sie nicht ausnahmsweise begabt waren, höchstens zu einer christlichen, aber zu keinen jüdischen Kanzelberedtsamkeit bringen; während uns aus den Predigten der Seminärschüler ein acht jüdischer Geist anweht, der den Anhängern der Reform nicht minder zusagt, als jenen der Orthodorie. Hieraus erklärt sich der Zndrang zu den Predigten der Seminaristen und besonders zu jenen ihres Lehrers, Dr. Joel, dessen tiefer Geist jede künstlerische Ausschmückuug der Rede verschmäht, aber für seinen Gedankenreichthum und seine Gefühlsinnigkeit stets den allein entsprechenden, gemeinverständlichen Ausdruck findet. — Hieraus erklärt sich auch der Ruf, den das Seminär, bevor es noch seine ersten Rabbinen in die Welt ausgesendet, erlangt hatte, obgleich die verbereitetsten jüdischen Zeitschriften bis jetzt wenig oder keine Notiz nahmen von der stillen, aber entscheidenden Wirksamkeit einer Lehranstalt, deren kaum entlassenen ersten drei Caudidaten sofort in drei großen Gemeinden eine Anstellung als Rabbiner fanden. Magdeburg hat sich, nachdem Dr. Güdemann seine Probepredigt abgehalten hatte, über detl Verlust, den eS durch die Dentission des Dr. Philippsott erlitten, schnell getröstet und den Breslauer Seminaristen eittstimmig und mit freudiger Begeisterung zum Rabbiner ernannt. Ebenso haben die Gemeinden in Posen und Thorn die Seminäristen Perles und Ra hm er einstimmig gewählt. Auswärts mögen freilich auch vie gelehrten Arbeiten der Professoren Graetz, Joel, BernayS und des Direktors Frankel zu dem verdienten Rufe beigetragen haben, den daö Sentinar auch ohne Unterstützung der periodischen Presse erlangt hat. Von der praktischen Wirksamkeit dieses Instituts und ihren glänzenden Erfolgen kann man sich jedoch nur am Orte selbst überzeugen, wenn man Gelegenheit hat, dem Unterrichte beizuwohnen, den Gottesdienst zn besuchen und mit den Mitgliedern des Seminärs Umgang zu pflegen. Daö war mir drei Monate lang gegönnt, und ich kann beim Scheiden von diesem Orte kaum würdig genug den Eindruck beschreiben, den diese jüdische Lehranstalt auf jeden Unbefangen machen muß. Lehrer und Schüler wetteifern hier an Gewissenhaftigkeit in der Erfüllung ihrer Pflichten. Der Ernst, mit welchem hier die Studien betrieben werden, der streng kritische Geist, der dabei waltet, ohne int mindesten der Pietät für unsere altehrwürdigeu Traditionen zu nahe zu treten, der gleichmäßige Fleiß, der auf jüdische, talmudische und andere wissenschafftliche Studien verwendet wird, die ächte Frömmigkeit, die hier ohne Ostentantion sowohl außerhalb wie im Innern der Synagoge sich kund gibt, wo die Gemeinde entweder still betet, oder den Vorbeter alö Chor int Gesänge begleitet, wo kein fremdartiges Element, keine Reform, kein Theaterkonp die jüdische Andacht stört, die uns entweder angeboren ist, oder nimmer angelernt wird, kurz, die ganze sittlich-religiöse und wissenschaftlich-filosofische Richtung, welche hier im jüdischen Wesen ihren Schwer- Punkt und ihre Versöhnung findet, alles das zeigt dem unbefangenen Zuschauer, daß er sich hier an der Wiege eines von den Schäden des Mittelalters geheilten, aber sich mit sich selbst noch identisch wissenden JudenthumS befindet, welches eine noch weit größere Zukunft vor sich hat, alö die Vergangenheit ist, die hinter ihm liegt, und seine tiefe Wurzel bildet. — Das fühlt hier Jeder, wenn auch nicht Jeder sich in gleicher Weise davon Rechenschaft gibt. Daher der allseitig gehegte Wunsch, neben den beiden Synagogcn, die beiläufig bemerkt kein Gemeindeigettlhum sind, eine neue ans gemeinschaftliche Kosten zu erbauen, die weder der Tiktin'schen, noch der Geiger'schen Richtung, sottder» jener des SeminärS folgen soll. Etwas über die ״Lex Dei“ oder ״Mosaicanim et Romanaium leg’iim collatio.“ Von Prof. Dr. W c s s c hi. Unter dieser Uebersehrtsl erscheint in den Sammlungen d. lieberteste vorjustiuianischer Jurisprudenz ') eine Schrift, die so gering auch ihre Bedeutung für die Wissenschaft des JudenthninS ist. dennoch auch von dem nicht fachgeiehrten jüdischen Leser schon 11111 ihrer Tendenz willen eine Beachtung verdient, die offenbar dahin geht, die Rechtsaussprüche der bedeutendsten altern römischen Juristen aus der Zeit der tlasstschen Jurisprudenz durch die Autorität der biblischen Rechtssatzungen zu heben und ztt verherrlichen, und sie als ein in ihrem Nrsprnnge göttliches und nur durch die Bemühungen der Rechtölehrer weiter entwickeltes und vervollkomnttes Recht darzustellen. — Sie enthält eine Vergleichung oder vielmehr eine Gegenüberstellung mosaischer und römischer Rechtsbestimmuugen in 16 Titeln, von denen ein jeder mosaische Satzungen an der Spitze hat und mit den Worten: Moyses dicit beginnt und zwar im Ganzen nach der Ordnung der zehn Gebole, soweit sie das Verhältnis des Menschen z. Menschen betreffen. Hieraus folgen römische Rechtssätze, Excerpte anö den Werken des Gajus. Papinianus, Ulpianus, Modestinus, Constitutiones aus dem Codex Gregorinnus, lleriuogonianus und einigen leges novae. Der erste Titel hat die Neberschrift: 1)6 sicariis et homicidis caau vel voluntate und enthält anö dem Pentateuch die Vorschriften Rnmm. Gap. XXXV v. 16. 17. 20 und 21.