Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 26 (27.6.1862)
- Date
- 1862-06-27
- Page
- Seite 221 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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221 Gesetz bedient, indem eS die Mischehe untersagt, beweist jedenfalls, daß eö den ehelichen Charakter einer solchen Ehe nicht in Abrede stellt. In diesem Sinne werden z. B. anch die fremden Frauen des Königs Salomo ״seine Weiber" genannt. Nachdem man jedoch die Eheschließung an gewisse gesetzliche Normen um Formen geknüpft, und die Theorie der Ehe doktrinell auSgebildet hatte, lag es in der Natur der erklusiven Anschauungen des thalmudischen Eherechts, den Rechtsbestand der Mischehe nicht anzuerkennen. Die Ungiltigkeitserklarung findet sich schon in der Mischna, welche auch folgerichtig die Kinder eines jüdischen VaterS und einer nichtjüdischen Mutter in Rücksicht auf Religion und Nationalität der Mutter folgen läßt. Daher ließ auch Panlus, welcher nur gegen die Beschneidung der Heidenchristen eiferte, die Pflichtmäßigkeit derselben bei den Indenchristen hingegen anerkannte, d. Timotheus als d. Sohn einer jüdischen Mutter und eines heidnischen Vaters, im Sinne des ihm ohne Zweifel bekannten Gesetzes beschneiden. Dem Verfasser der Apostelgeschichte scheint dies nicht klar gewesen zu sein, und auch die neueren Kirchengeschichtschreiber erklären die Beschneidnng des Timotheus nicht sachgemäß.''^) Den faktischen Charakter der Mischehe läßt aber die Mischna ebenso unangetastet, wie das Verbot der Verschwägerung. In den Persischen Schulen, wo man sich auch die vergebliche Mühe gab, die Nullität der Mischehe aus der Schrift zu deduziren, blieb man dabei nicht stehen. Raba b. Josef, Richter und Schulhaupt zu Machusa (gest. um 350), stellte die Doktrin von der Ungiltigkeit der Mischehe so sehr aus die Spitze, daß er es unstatthaft fand, das Verbot der Verschwägerung auf die Ehe mit gebornen Nichtjuden zu beziehen. Verschwägerungen, — so räsonnirte er, seine frühere Anschauung widerrufend, — setzen Ehen voraus; wo keine Ehe möglich ist, dort ist auch keine Verschwägerung denkbar. Mithin kann sich das Verbot der Verschwägerung mit den sieben kanaanitischen Völkerschaften nicht auf ethnische sondern auf bekehrte Kanaanitische Familien beziehen. Die Kanaaniten bleiben auch nach der Annahme des Jndenthnmö von der Epigamie ausgeschlossen, was bei Nichtkanaaniten nicht der Fall ist.'^) In der nachthalmndischen Legislatur sind in Bezug auf dieses Raisonnement drei Meinungen vertreten. Die Mehrzahl der Kasuisten erkennet dasselbe sannnt seinen Konsequenzen unbedingt an, und lehrt demzufolge, daß wohl die Ehe mit einer kanaanitischen Proselitin, nicht aber die mit einer nicht kanaanitischen Heidin von der Thora verdammt wird. R. Jakob Tam bekennet sich zwar ebenfalls zu dem Raisonnement, er sucht aber durch eine willkürliche Emendation in der Gemara nachznhelfen, und ein penlateuchisches Verbot für die eigentliche Mischehe herauszubringen. MaimonideS verwirft im Widerspruche mit einem thalmudischen Kanon (הלכה כבתראי) das Raisonnement Raba'S ganz und gar, und bleibt auf dem Standpunkte der Mischna stehen: den Rechtsbeftand der Mischehe nicht anerkennend, geht er doch nicht so weit, derselben den ehelichen Charakter abzusprechen. Er verwirft die Meinung Raba'S in Bezug auf die Kanaanitischen Proseliten, und räumt denselben unbedingt die Epigamie ein; das Verbot der Verschwägerung bezieht er dagegen auch auf Nichtkanaaniten. Gleicher Meinung ist R. Serachja Ha-Levi, der sich auch sonst selbstständig zu bewegen pflegt. Daß eine gesunde Eregese sich für letztere Auffassung erklären muß, braucht wol nicht erst bemerkt zu werden. (Fortsetzung folgt.) Anmerkungen. ') S. vor. Nummer. '') 5 M. 23, 4-8. a) 2 Chron. 24, 6. 4) Das. 12. 13, 14. Ncbec d. B. Ruth wird weiter unten ausführlich die Rede sein. ג) M. Jebam. 8. 3. und die beiden Gemarcn das. Sisre 249, 253. 4 M. 25. 1—3. ’) Sisre 252. ") Mibchar zu 5 M. 23, b. 2 (״ M. 34, 15. 1U. 5 M. 7 , 3. 4. '״) Kiddusch. 68; b.; s. Schaar Ha-Melech Iss. Bia 12, 1. ") S. RGA. d. R. David b. Zimra cd. Livorno 1652. Nr. 225. ") Kidd. 3, 12., d. Gcm. das. und jer. Jebam. 3, 7. Bau, r. 19. Koh. 104. Ward. 2, 6. Jebam. 39. Apostelgesch. 16, 1—3. Neander, Gesch. d. Pflanz. 1, 236. 13) Jebam. 76, a. Brgl. Kidd. 21, b. Sota 36, b. Raschi. Sanh. 52., b. 57 . b. 71 . b. ") S. S. Mizm. Gad. Derb. Nr. 112. und B- Chad. zu Eben Ha-Ezer es: איל בשאר האומות אין בהם אסור כלל מן ההורה ואפי׳ בא עליהן דרך אישות אלא גזרה דרבנן• Tos. Jebam 70, a. Kidd. 68, b. IJ) Jssure Bia 12, 1. vrgl. Melach. 8, 2. 9, 7. Ha-Maor. Jebam. Abschn. 8 Ende. B. Sam. 4. 1. Vrgl. Ab. Zara 30. b. אישות דרך החנות: Die .frage über die Sdjöpfnng ans Nichts in den arabisch-jüdischen Zchnlen. Eine religionsfilosofische Studie. Bon Dr. A. Sch mir dl. Rabbiner zu Proßnitz. (Fortsetzung.) Maimuni wendet sich sodann an die Widerlegung der zweiten Art von Beweisen, nämlich der ontologischen. Wir