Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 24 (13.6.1862)
- Date
- 1862-06-13
- Page
- Seite 204 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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:204 Abraham'S. Die Cmpfehlnng der eigenen, götzendienerischeu Familie geschieht in Geiste dcö Sprichwortes: ״Heimischen Weizen, ob Kolch er auch ist, wolle zur Aussaat benutzen!" ') Der Bericht von der Gattenwahl Esau'S wird mit folgender Anekdote begleitet: ״In der Zeit R. Chijja'S deS Altern erschienen zuerst Staare im h. Lande. Um über deren Reinheit entscheiden m können, liest R. CH. beobachten, welche Vögel sich zu ihnen gesellen. Als man nun bemerkte, daß dies ägiptische Raaben thnn, erklärte er die Staare für unrein: Gleich und gleich gesellt sich gern— Jsak'S und Rebekka'S Gram hat seinen Grund in den götzendienerischen Ausschreitungen Csan'S und seiner Weiber. ׳־׳) Die Sorgfalt sür die Reinheit deS Blutes tritt bier in den Hintergrund, um der Sorgfalt für die Neinheit deS Glaubens Platz zu machen: eine Wendung, welche uns schon innerhalb der Grenzen der biblischen Zeit entgegengetreten wird. Daß Juda eine Kanaaniterin gehcirathet habe, erschien viel zu anstößig; sein Schwiegervater Schua wurde daher nicht als Kanaaniter, sondern — nach einer andern Bedeutung deS hebräischen כנעני — als Kaufmann hingcstellt. ''׳) Ans gleichem Grunde wird die Che Simon'ö mit einer Kanaaniterin wegiutcrpretirt.') Hagar, die weder Kanaaniterin, noch Abraham'S legitimes Weib war, gab keinen Anstoß; sie wurde daher auch keiner apologetischen Metamorphose unterzogen. Gleiche Toleranz erfuhr Oßnatli, Josef'S legitimes Weib: nur faudeu es tuanche mittelalterliche Ausleger angemessen, den priesterlichen Schwiegervater Josef'S in einen Staatödiener zu verwandeln. L. Dir Znssprücht des (stesehes. Das biblische Chegesetz räumt keinem fremden Volksstamme ausdrücklich die Epigamie ein; eS entzieht aber dieselbe mehreren Völkern theilS in bedingter, theils in unbedingter Weise. Beide Arten der Ausschließung haden wir naher in'S Auge zu fassen. Anmerkungen. ') S. (Meuv'i'i' Urschr. S. ol» 1 , wo manche»« Hiehergcl'öri.ze znchmmengestelit ist. -) l. M. ll, Ti. 20. 2«>, 12. 21. 3. 4. 20. 31. 35. T, 40. 28, 8. 34. 14. 38 , 2. 29. 30. 41, 45. 40, 10. 2. M- 0, J5. Ltzuchc-liliith, hellenische Älteethnmee 1, 170. d. 2.?lnsg. ') Ber. r. 50. Vlucr und t? sch tot werden wol nur sicleqentlich flCliaiuU•. s. das. 42. Code. '׳) Ber. r. 05. Citjitt. 05, a. ") Ber. r. 85. Pcß. 50, a. und die Thaigniniui. die Scptugimta bleibt bei dem einfachen Wortsinne. Der Karacr Isak b. Salomo: ^ית X? ^^בל עצרי הי׳ מאומה ^הרת :י בנית כ5י שיקהו ב״י כי אסור החתון בהם נבר קבלו מאברהם אע״ה ומיצחק אבותיהם. י׳) Ber. r. 8u. Nasch! zu l. M. 4ti, 10 und Mizrachi dal. Ad perpetuam memoriam. Bitv Ehristeiibtttt-Grschichte. Bon einem Unparteiischen. Angeregt burch den Artikel ״Zur Abwehr" von einem katholischen Geistlichen, fand ich mich veranlaßt, den ganzen vor kurzem wieder angeregten Streit etwas genauer zu verfolgen und namentlich in den Schriftdenkmalen der ersten christlichen Jahrhunderte ein wenig zu blättern, um mich zu überzeugen ob denn jene den ersten Christen angedicbteteil haarsträubenden Verbrechen nur ganz sporadisch ihneu zum Vorwurf gemacht lvurden, so daß sie kaum der Widerlegung bedürften, oder ob sie am Cnde gar jenen! den jüdischen Glaubensgenossen so häufig vorgeworfeuen unmenschlichen Gebrauche gauz gleich zu stellen sind, so daß dieser angenommen, auch jene nicht geläugnet werden könneu. Vor allem mußte mich des berühmten Apologeten Justin deS Märtvrers Zwiegespräch mit dem Juden Trypho iuteressircu, um zu sehen, ob denn die damaligen Juden in ihrer oppositionellen Stellung gegen das Christenthuiu sich so weil vergessen, daß auch sie gegen die Bekenner der Tochterreligiou jeueu in der damaligen Zeit gang und gäbe getveseneu Vorwurf von Verbreche» schleuderten, vor denen die Menschennaknr zurückschauderi. Und da fand ich denn, daß selbst der geschworene Feind deS Christenthums an eine sonst geläufige Beschuldigung nicht glauben will, und zwar bloS darum, weil sie aller Vien sch licht eit widerstreite. Als nämlich Justin den Trvpho fragt, ob denn auch die Juden von den Christen glaubten, daß sie Menscheufleisch essen, erwidert dieser, daö was viele behaupten, sei nicht glaubwürdig; denn es widerstreite stark der Menschennatur. Und in der That die Verbrechen, die den Bekennern deS Christenthnms von seinen giftigen Hassern angedichtet wurden, sind von der Art, daß der gesunde Menschenvcrstand, wenn er nur an die Menschlichkeit des Menscheu glaubt, sie zurückweneu muß. Mit einfachen aber schlagenden Worten tritt AtheuagoraS jeuen Vortvürfen entgegen, indem er sagt: ״Drei Verbrechen dichten sie unS an: Gottlosigkeit, Meuscheufleischgennß, fleischliche Vermischung mit Blutsverwandten. Wenn dies wahr ist, so verschont kein Geschlecht; straft für diese Frevel; rottet unS von der Wttrzel anS mit Weib urtd Kind, wenn jemand nach Art der Bestien lebt. Zwar sogar die Bestien rühren ihre eigene Gattung nicht an, ferner begatten sie sich nach einem gewissen Naturgesetze nur zur Zeit der Brunst, aber nicht nach Willkühr und erkennen auch die an, von denen ihnen Guteö zu theil wird. Wenn also jemand noch grausamer als die Bestien ist, welche Strafe soll denn ein solcher für so ungeheuere Frevel erleiden, oder wie soll er nach Verdienst