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Ben Chananja · 1862-06-06 · 23 (6.6.1862) · p. Seite 201

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Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
23 (6.6.1862)
Date
1862-06-06
Page
Seite 201 (sequence 7)
Language
German
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201 gemerncS Urtlu'ü oarüber ist wie ein Schiff ohne Ruder. Die Kenntuiß des Allgemeinen ohne die des Einzelnen ist wie ein Ruder obne Schiff. Die Kcnntniß solcher Marimen kann wenigstens so nützlich sein als die Kenntniß abgerissener Stellen aus Elassikern oder einiger Anekdoten. Solche Stellen aus Elassikern, die mündlich und schriftlich ott zitirt werden. verbreiten oft eine Art gelehrten Nimbus um den Eitator und haben in Büchern als Motto'ö geglänzt. 2) Daß übrigens solche Sammlungen von juristischen Marimen zu verschiedenen Zeiten gedruckt wurden, beweist, daß man denselben einen allgemeinen Nutzen zugcschriebcn hat. Mancher Spruch ist ganz allgemeiner Natur: ein menschlicher Gedanke. Unter Umständen kann er medizinisch gebraucht werden, untcr Umständen juristisch. Die Logik ist der Jnrispudenz lauge vorhergegangen. Wir wollen einige solcher Sprüche oder Marimen dem Leser vorsühren. Wenn unser Gcdächtniß nicht trügt, so ist kein bestimmtes Wort im Talmud für daS, was jetzt juristische Marime genannt Der talmudische Ausdruck מלאך המות מה לי הכא מה לי התם ') kann, obwohl er im Talmud eine juristische Farbe hat, in!einer größten Allgemeinheit genommen, den Gedanken anözudrückcn, daß sich allenthalben ein Unglück ereignen kann, und daß unter gegebene« Umständen kein Einzelner dafür verantwortlich gemacht werde» kann. In diesem Sinne ist der talmudische Satz ein ZwillingSbruder des lateinischen ״allenthalben ist Schiffbruch" ') d. h. man kann allenthalben Verluste erleiden und so zu sagen auch zu Land Schiffbruch leiden. Rach einer Richtung hin darf auch der talmudische Satz שלוהו של אדם כמותו angeführt werden. Es heißt ״der Stellvertreter eines Menschen ist wie er selbst zu betrachten." Es ist dieser Satz ganz allgemeiner Natur, welcher auch in der Jurisprudenz gebraucht wird. Dieser Satz in seiner großen Allgemeinheit kann der Stammvater von juristischen Sätzen werden. Der lalmndische Satz אין שליה לדבר עבירה ist eine logisch-coiiseqncnte Folge des Vorigen. Wenn der Delegat eines Menschen als der Dclcgator zu betrachten ist, so folgt: wenn jemand einen andern delegirt ein Verbrechen für ihn zu begehen, jo ist der Delegator verantwortlich*), er kann daher feinen Stellvertreter zum Begehen eines Verbrechens machen. Da doch der Delegirtc auch dieses Verbrechen nicht begehen darf, so ist dieses auch in den Worten אין שליה לדבר עבירה enthalten. Viele Leser erinnern sich der talmndischen Diskussionen über diesen Gegenstand. Vielleicht, daß dieselben auch die Worte eines alten römischen Juristen darüber zu vernehmen wünschen. Die folgende Stelle des AnlnS Gell ins giebt darüber Ansknnst,-י) eine Stelle welche außer ihrem juristischen Gehalt noch einen höher» moralischen hat. ״Sa bin ns sagte — so spricht AnlnS Gell ins — daß man auch ohne Hände bloß durch den Willen stehlen kann. Derselbe zweifelte auch nicht, daß wenn ein Herr seinem Sclaven zu stehlen bcfahl, der Herr strafbar ist." Wir hätten hier das אין שליה לדבר עבירה klar ausgesprochen. Die Idee, daß man durch den Willen stehlen kan, darf als Seitenstück zu einer ähnlichen Stelle des neuen Testaments betrachtet werden, wozu anch talmndische Parallelen sind, welche ansznsuchen und näher zu betrachten, wir in diesem Augenblicke keine Zeit haben. u) Manche allgemeine Anschauungen unv Begriffe, au und für sich *) Was aber nach d. Talm. nicht der Fall ist. Red. rein menschlich, gränzen an juristische Begriffe. Sie find der Betrachtung um so mehr werth, wenn sie sich ans verschiedenen Seiten finden, wo nicht leicht ein Zusammenhang nachzuwersen ist. GS werden dieselben dadurch wahrhafte Beiträge zur Enlturgeschichte. Wir heben folgendes als Beispiel aus. Zu den Worten 2) בבגדו בה. M. 2l, 8) lesen wir die talmudischen Worte: ״ כיון שפרש ט^יתו ע<4יהSobald er sein Kleid über sie anSgebrcitet hat"') eine Erklärung, welche an und für sich interessant ist.°) In AnlnS Gell ins finden sich die folgenden Worte: ״Es werde auch in Rom als Diebstahl betrachtet, wenn einer über einen flüchtigen Soldaten seinen Mantel auSbreitetc."") Der Unterschied zwischen der Erkeuntuiß, welche der Mensch ans der eigenen Anschauung eines Gegenstandes gewinnt, und derjenigen, welche nur von Hörensagen erworben wird, ist sehr bedeutend, und ist dieses auch der Inhalt vieler Sprüche. Es tritt uns dieser Gedanke in arabischen filosostschcn Versen entgegen. So z. B. in folgendem, der in '") Chai ben Joktan zitirt ist: — אשר תראה לקה ועזוב שמועה למול שמש התדרוש עש וכימה - ״)Was du sichest nehme hin (als Erkenntnißj und lasse das Hörensagen. Willst in der Sonne Gegenwart der Sterncnschaar du Aufmerksamkeit schenken.") Ferner wird die folgende Zeile von A l g a z a l i angeführt: '') - במראה עיניך תאמין ותבין הכי אין השמועה כראיה — ״)Was du sieh est glaube und betrachte, das Hören (von andern) kömt wahrlich dem eignen Sehen nicht gleich.") Ein arabischeS Sprichwort n) sagt cbensalö in einfacher Weise ״Hörensagen ist nicht mit Augen sehen." Im Talmud lesen wir die Worte אינו רומה שומע לרואה wovon das angeführte arab. Sprichwort als Uebersetzung dienen darf. Die Marimen, welche diesen Gedanken enthalten, sind eigentlich allgemeiner Natur. Sic können allenthalben gebraucht werden. So ist in der nun besprochenen Sammlung (S. 225) ״Zeuge vom Hörensagen gilt im Rechte nicht" juristische Anwendung des allgcmeinen Satzes. Talmndische Stellen finden sich ebenfalls in dieser Form. Ein englisches Sprichwort lautet: ״Der Besitz (einer Sache) ist nenn Thcile des Rechts." Das deutsche Sprichwort sagt auch in diesein Sinne: ״Selig ist der Besitzer." Ferner: ״Glücklich wer im Besitze ist" (S. -13 in der vorliegenden Sammlung) Es liegt diese Anschaumig auch dem talmndischen Spruche zu Grunde המוציא מהבירו עליו הראיה, welcher schon in der Mi sch nah vorkömiiit. Wörtlich heißt der Satz ״Wer etwas hcrausziehcn will (von dem alten Besitzer), der muß Beweise bringen." Dh. für den Besitzenden ist der Besitz an und für sich selbst schon Beweis genug. Der. folgende Satz ist ") ganz allgemeinen Inhalts: .מי שאינו נאמן על סודו לן ו על סור זולתו ״)Wer sein eignes Geheimniß nicht bewahren kann, kann's ein fremdes gewiß nicht ") Vergl. auch unsere rabb. Spruchknnde S. 50, Nro 5). Der folgende talmndische Satz hat eine juristische Te»- den;: לי על עצמו אינו נאמן איך יהי נאמן על אהריס• ״)Er ist in Bezug auf sich selbst nicht beglaubt, wie kann er es in Bezug aus andere sein.") Das biblische (2. M. 21, 23) ״Auge für Auge. Zahn für Zahn" hat auch seinen Platz unter den deutschen Sprichwörtern gefunden. (S. 185 des vorliegenden Buches). Die jüdische Tradi«

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