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Ben Chananja · 1862-06-06 · 23 (6.6.1862) · p. Seite 198

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Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
23 (6.6.1862)
Date
1862-06-06
Page
Seite 198 (sequence 4)
Language
German
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198; ■1 ין! ־ג ו: [־ Forsetzung triftigere und stichhaltigere Argumente bringen werde. Ich erlaube mir nun meine Ansicht in Betreff der Eidesleistung auszusprechen. So eS sich handeln würde um einen ׳דין חורה es würden Parteien ihre Streitsache nach dem Choschen Mischpat anstragen wollen; so hat der Rabbiner sich auch strikt an die festgestellte Meinung im CH. Mischpat zu halten und dürfte als Richter dem Ucbertreter eines Ceremonialgesehes keinen Eid zuweisen; er hat ja nur auf dem Boden des CH. Mischpat sich zu bewegen, und dieser erklärt einen Gesetzübertreter für eideöunfähig, selbst wenn die Gegenpartei ihm Glauben schenken will. Wenn also die von der betreff senden Partei gemachte Conzession unbeachtet bleiben muß, so steht eö dem Richter gewiß nicht zu, solche Conzession wider den Wortlaut des Gesetzes und wider den Willen der Gegenpartei zu machen. Anders aber ist es, wenn von den Staatsbehörden Jemanden der Eid aufgetragen wird; das Nrtheil wird nicht anS dem CH. Mischpat geschöpft, und wenn der Nabbiner vorgeladen wird, um bei der Eidesleistung gegenwartig zu sein, so geschieht es nicht, um ein Gutachten von ihm zu hören, ob d. Urtheil richtig sei, u. ob d. Betreffende gesetzlich schwören darf; der Rabbiner wird nur einfach berufen, um eine Meineidserinncrung zu halten. Eö wäre daher eine Arroganz, ein Verkennen seiner Stellung, ein Mißverstehen seiner Vorladung, ein Eingreifen in das richterliche Erkenntniß und dieses durch die Unsähigkcits-Erklarnng alteriren. Nach dem CH. Mischpat dürste wohl derselbe nicht schwören, aber nach dem CH. Mischpat käme auch demselben vielleicht der Eid gar nicht zu, und hier tritt das ״Dina de-Malekhuta Dina" in volle Kraft, dieses macht die Conzession, das Staatsgesetz kümmert es wenig, ob der Jude sein Ceremonialgesetz hält, oder nicht, wenn er nur als Mensch, als Bürger des Staates unbescholten in seinem Handel und Wandel dasteht. Ich stehe schon 25 Jahre im Amte und bin also schon oft zur Meineids-Erinnerung vorgeladen worden, und so oft ich mich auch vor Gericht ausgesprochen über das Verletzende, daß nur bei der Eideöablegung eines Juden dessen Seelsorger dazu geladen wird, wurde mir gewöhnlich die Antwort: ״ES ist auch nicht unumgänglich nothwendig, nur wenn die Partei es verlangt und wo eö thunlich ist; würde der H. Rabb. gerade verhindert sein zu kommen, so würde ich ohne weiters den Eid ablegen lassen." Beweis genug, daß der Rabbiner bei einer Eidesleistung keine audere Ausgabe hat, als aus d e Wichtigkeit des Eides aufmerksam zu machen, darüber hinaus — ist eine anmaßende Ausschreitung. (Schluß folgt.) Korrespondenz. I'. Pest, 1. Juni. Die Beschlüsse der Konferenz werden von dem Präsidenten des ung. Vereins an die ung. Gem. versendet, und dieselben anfgefordert werden, ihr Gutachten darüber abzugeben. Die Protototle d. Kons, sind diese Tage der k. Statthalterei unterbreitet worden. Die Kommission für Redaktion der Schulbücher iss vom Ausschliffe d. ung. Vereins mit folg. Mitgl. vermehrt worden: Bauer L. M., Deutsch H., Grvßmann I., Hsuik M., Kohäuyi, Reumann I., Rözsäsy Zos. Am 22. d. M. wird der ung. Verein eine Generalversammlung abhalten; der Präses. t. Sekretär und d. Kassier werden im Sinne der Statuten Bericht erstatten. Bei den Verhandlungen werden nur diejenigen Stimmrecht besitzen, die mindestens ihren Beitrag für das erste Jahr entrichtet haben. Leider sind noch Viele mit ihrer Zahlung zurück. Die ung. Journalistik spricht mit einstimmigem Beifallc von der Konferenz und dem Geiste, der sich darin kundgethan hat. Nur das ״Pesti Ilirnök״ beobachtet ein charakteristisches Stillschweigen! K. Pest, l. Juni. Bei Winter erscheinen nächstens ung. und deutsche Vorlcgblättcr von Singer, welche von Sachkeunern als sclir zweckmäßig gerühmt werden. Ans der , Ende Mai. Auch in den ttvrdl. Gemeinden unseres Vaterlandes tritt der Erfolg der zivilisatorischen Bestrebungen unserer Zeit immer sichtbarer und erfreulicher hervor. In Pstvrvüsür, einem vom Mütra-Gcbirge kranzförmig umgebenen Städtchen, wohnen nur wenige jüd. Familien, die aber bieder und gcsinnungötüchtig sind. Hier ist ein Rabbinatssitz, in dessen Bezirk bereits zwei Synagogen erbaut sind, wo erbauende Vorträge gelialten werden. Der wackere und edelgesinnte Bczirksrabb. Fabian ift eifrig beflissen, Erziehung und Schulwesen aus eine zeitgemäße Weise zu heben. Selbst in Recsk, wo nur acht jüd. Familien wohnen, besteht bereits eine zweikl. öffentl. Schule, lieber die anderen Gemeinden berichte ich nächstens?) I. Weiß, prall. Arzt. 0. Aus Böhmen. BudweiS. Am 25. Mai fand hier das Leichenbegängnis des aus Mähren gebürtigen und hier stationirt gewes:׳ncn, in seinem 28. Lebensjahre an den Folgen eines organischen Herzfehlers verschiedenen k. k. Lieutenant'S Adolf Beer statt. Er war der Sohn armer israelitischer Eltern und hatte sich iu den letzten ilalicnischcn Feldzügen ausgezeichnet, so daß er zugleich die StabSoffizicrs-Avjutantur bekleidete und einer allgemeinen Beliebtheit und Popnlarität sich erfreute. Das Leichenbegängnis war ein seltenes, außerordentlich imposantes. Mehrere Generäle, hohe Stabs- und andere Offiziere und die vornehmsten Würdenträger der Stadt, so wie mehr als zehntausend andere Thcilnehmer begleiteten den, unter allen militärischcn Ehren stallsindenden Zug. Der mit Lorbcerkränzen und ande« reu Ehren-Jnsignien geschmückte Sarg des Verblichenen wurde uni 3 Uhr Nachmittags im k. k. Militäripitale gehoben. Voran zog die Traneruiärschc spielende SlabSmusik und ein Detachement Soldaten seines Regimentes; an der Seite des Sarges fackeltragende Waffengesährteu; hinter ihm die Religionsfunktionäre; woraus das Offizierkorpö deö Regimentes Erzherzog Sigismund Nro 45 folgte, dessen Mitglied er war; dann die höheren Zivilantoritätcn 11. s. w. Nach einer vollen Stunde, welche der Zug durch die Stadt in Anspruch nahm, wurde außerhalb der Stadt, wo man angekommen war, der Sarg niedergesetzt. Hier erst übernahm der fungireude Prediger und Rabbiner Cohns aus Wodnia» die sterblichen Ueberreste des Verblichenen vom Regiments-Kaplan, worauf die drei üblichen Ehrensalve» gegeben und vom genannten Prediger, der eigens hierzu herberufen ward, die Trauerrede abgehalten wurde. Dann wurde die Leiche auf beu bcreitsteheuden Leichenwagen gehoben und unter Begleitung eines Theileü des Offizierkorpü, mehrer Notabilitäten, der Religionsfnnktionäre, der Culkusu. Vereins-Vorsteher u\ nach Frauenberg, ihrer letzten irdischen Bestimmung — dem Grabe zugeführt. Das hohe Offizierkorpö dieses Regimentü und insbesondere der kommaudirende Oberst Graf D' Ept§e haben sich sehr human benommen. Die Umsicht und Bereitwilligkeit des israelit. Cultus-Vorsteherö, Fürth und die Leistung des Kantor'S, Hrn Horner sind als lobcnSwerth zu erwähnen. *) Ich bitte um die Forts. Ihrer w. Berichte. Red.

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