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Ben Chananja · 1862-05-23 · 21 (23.5.1862) · p. Seite 180

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Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
21 (23.5.1862)
Date
1862-05-23
Page
Seite 180 (sequence 2)
Language
German
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180 der Svnagogengemeinden wird durch einen freigewählten Vorstand besorgt, dessen Mitglieder ihr Amt unentgeltlich versehen, und auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden, von denen der 3. Theil jährlich ausscheidet. Wahlbercchtigt und wahlfähig ist jedes beitragspflichtige Mitglied der Cnltusrespective Synagogengemeinde. Alle jene Ausschließungögründe, welche nach dem allgemeinen Gemeindegesetze die Wahlfähigkeit zur Gemeinde- Vertretung entziehen, gelten anch für diese Wahl; ferner sind Jene ausgenommen, welche ans der EultnS- oder Synagogcngemcinde einen Gehalt beziehen, oder eine Bestallnttg haben. 12. Zur Vertretung der gemeinsamen Interessen sind nur die Vorstände der sämmtlichen Enltnögemeinden Böhmens berufen. Um jedocb den Ausdruck der Wünsche und Bedürfnisse sämmtlicher Gemeinden zu ermöglichen, wird von den sämmtlichen Enltttsgemeindcvertretnngen Böhmens je auf 3 Jahre eine CnltuSgemeinde als Vorort bestimmt, und hat die Gemeindevertretung deö Vorortes alle das gemeinsame Interesse betreffenden Angelegenheiten durch Correspondenz mit den Behörden und Privaten derart zu erledigen, daß über jede wichtigere Angelegenheit das Votum sämmtlicher CnltnSgemeindevertretungcn Böhmens schriftlich oder durch Einberufung einer Versammlung eingeholt und der nach Stimmenmehrheit erfolgende Beschluß ausgeführt wird. Zn dem Zwecke hat jede neu gebildete Gemeinde ihre Contitnirung an den Vorort bekannt zn geben, wo über deren Bestand Evidenz zu führen ist. Zur ״ :.*) Ein kleines ״Vade mecum״ betreffend fcic famose Chrifteiiblutgcschichic für alle Finsterlinge ausgestellt, von einem katholischen Geistlichen. Es stehen irgendwo — wo, werden die Ehoregeu einer gewissen Partei am besten wissen — folgende Beschnldiffungen gegen einer Religionsgenossenschaft. ״Sie (die Auhänger dieser Genossenschaft) erkennen sich an geheimen Merkmalen und Zeichen und lieben sich wechselseitig ehe sie sich noch kennen gelernt haben: hin und wieder trifft sich unter ihnen sogar eine fast auf Sinneslust fußende Gottesverehrnng: ja sie nennen sich ohne Unterschied Brüder und Schwestern, so daß selbst die nicht ungewöhnliche Unzucht, durch die Dazwischenkunft eines heiligen Namens, zur Blutschande wird. So brüstet sich ihr eitler und sinnloser Aberglaube mit *) Gegen die maßlosen Verläumdungen der ״Wiener Kircherzeutnng." Schandthaten. Auch würde nicht von ihnen, wenn nichts Wahres dahinter wäre, der scharfsichtige Leumund im höchsten Grade Abscheuliches und — mit Verlanb zn sagen — ObsceneS reden. Ich höre, daß sie den geweihten Schädel eines sehr häßlichen Viehes, nämlich eines Esels mit, ich weiß nicht, was für läppischen Glauben verehren. Eine würdige Religion und passend für solche Gebräuche! Andere sagen, daß sie das . des Oberpriesters selbst verehren und gleichsam die Natur ihres Erzeugers anbeten. Ich weiß nicht, ob cs ein falscher Verdacht ist; gewiß ist er den geheimen und nächtlichen heiligen Gebräuchen nahe gelegen. Und der erzählt, daß ein mit ungeheuerer Strafe für seiner Unthat bestrafter Mensch und ein magisches Kreuzesholz das Wesen ihrer Ccremonien bilde, der schreibt diesen Verworfenen und Lasterhaften passende Altäre zu, um das zu verehren waö sie verdienen (nämlich das Kreuz). Schon die Erzählung von der Einweihung der Neulinge ist ebenso furchtbar alö bekannt. Ein mit Dinkel überdecktes Kind, um die Laien zu täuschen, wird dem vorgesezt, der ins Heilige eingeweiht werden soll. Dieses K i n d wird von dem Neuling, der durch die oben a u s l i e g ende Di n k e l h ü l l e g l e i ch s a m z u u n s ch u ldigen S ch l ä g e u h e r a u S g e f o r d e r t >v orden i st, d u r cd blinde u n d g e h e i m e Wunden getobte 1. 2) n־| eit Blut pfui! lecken sic mit Durst, dessen G l i e d er z erre i ße n si e u nr di e Wette, durch di eses Opfer beflecken sie sich, durch diese Mitwissenscbaft um ein Verbrechen verpflichten sie sich zu g eg en sei tige m S ch we i g enI *) Sapienti sat. Waö die Berufung auf den famosen Prozeß der Ermordnng des P. Thomas in Damascns aus dem Jahre 1840 betrifft, so sind die dabei gegen die Inden angewenbeten Torturen genügend, zu zeigen, welche Glaubwürdigkeit den Aussagen der Gefolterten beiznlegen ist. Die Juden wurden:!. Gepeitscht. 2. In große Gefäße kalten Wassers getaucht. 3. Mittelst einer Maschiene gepreßt, daß die Augen ans den Höhlen traten. 4. An den Genitalien gezerrt, gezwickt, gedreht, daß sie vor Schmerz fast wahnsinnig wurden. 5. Sie mußten 3 volle Tage aufrecht stehen; nicht einmal an die Mauer sich zu lehnen ward ihnen erlaubt. Fielen sie vor Mattigkeit um, so stachelten sie die Schildwachen lnit den Bajonetten auf. 6. Sie wurden bei den Ohren in einem weiten Hofe herumgezogen, bis das Blut stoß. *) Minucius Felix.

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