Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 20 (16.5.1862)
- Date
- 1862-05-16
- Page
- Seite 173 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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173 Apionem lib. II.; TertulianuS, Apologet, cap. 16; Clemens Alerandrinus, Ltomat. lib. 5; Eusebius, Praeparat. evangelic. lib. 13, cap. 7, welche alle von Heilighaltung deö siebenten TageS bei den alten Völkern sprechen. Als ein weiterer Beleg erscheint ihm das dekadischc Zahlensystem, in welchem ebenfalls alle Menschen Übereinkommen. ״Welches Naturgesetz veranlaßt alle Menscheu gerade nach der Zahl zehn zu rechnen, wenn nicht die Tradition vom ersten Erfinder?" — Wir müssen jedoch hier bemerken, daß im Buche Jezira das Problem des dekadischen Zahlensystems viel einfacher gelöst wird: — עשר ספירות בלימה כמספר עשר אצבעות; so hat auch der Frauzosc Eondillac in seiner Schrift Pa languc du caleul die allgemeine Uebereinstimmung des ZählcnS bis 10 durch die zehn Finger, an denen man Anfangs allenthalben zählte, zu definiren gesucht. WaS die Behauptung der Indier betrifft, daß sie Städte und Gebäude hätten (Elefante und Salsette), die Hunderttausende von Jahren alt wären — so findet Knsari durch dieselben seine Argumente durchaus nicht erschüttert, da Behauptungen eines ungebildeten und leichtgläubigen Volkes gewiß nicht schwer in die Wage fallen. — In der Thal lassen sich, mit Kassel, Cicero's Worte über die Kaldäer, auch auf die Indier anwenden: Condemnemus hos aut stultitiae aut vanitatis aut iinprudentiae, qui 470 millia aniiomm, ut ipsi dicunt, monumcntis comprehensa continent. (Fortsetzung folgt.) 1 מ in (r k u n!ן c n. ') Brgl. dagegen More I, 69, wo die filosofische Bezeichnung Gotics als ״Urgrund und erste Ursache" (אלעל״ה אלאולי ואלסבב אלאול) gegen die Behauptung der Mutakallimun; daß hiedurch das unfreie Verhältniß Gottes zur Welt ansgedrückt sei — in Schutz genommen nnd im Gcgcnthcit das Zutreffende und Vielumfaffende jener Beziehung dargelban wird. ׳) Knsari IV, 13. 0 Bereschit Nabba cap. 2: -<-מר רב אבהו מר^מר שהיה בורא עולמות ער שברא את אלו וכר. י) Nach Naschi Sabbat 10 b. war das Todesjahr Pelcg's das 48. Lebensjahr Abrahams. 5) Brgl. hierüber Kercm Chcmed Band VIII. S. 5L. ") נח שראה את ארס הראשון — so« vielleicht heiße»: נח שראה את בני דורו של אדם הראשון, da sonst die Stelle ganz unvcrstäiidltch wäre, indem Adam 930 starb und Noah 1056 geboren ward. ף S. שמים הרשים r׳ag. 34. s) More II. 13. אברהם היד בן נה כשמה נה (״ ganz richtig. De1948 ״״ wurde Abraham geboren und 2006 starb Noah. '") Brgl. Jdeler, Handbuch der Chron. Tli. II. S. 516. itat ßibcsftttjjc. Von Rabb. Längs selb er in WaraSdin. II. Herr Oberrabbiner Fasse! hätte ganz Recht mit seiner Äußerung, daß der Tod des sel. Rabbiners zu Belgrad kein Grund sein darf, die Diskussion über die Eidesfrage abzubrechen, wenn sein erstes veröffentlichtes Gutachten eine Entgegnung erfahren hätte. Aber H. Oberrabbiner F. hat. doch sein Gutachten, hebräisch abgcfaßt, nach Belgrad abgeschickt, dieses Gutachten auch deutsch drucken lassen, und hat von keiner Seite — was wirklich auffallend ist — eine Entgegnung erfahren; so war ja die Diskussion über diesen Gegenstand wirklich zu Ende, selbst wenn der Rabbiner zn Belgrad noch am Leben gewesen wäre: was soll also die Auffrischung dieser Eidesfrage wenn kein Anlaß zu einer Replik gegeben ist, und keine neue Argumentation angeführt wird? Doch H. Oberrabb. F. sagt, er will das Gutachten seinen Amtsbrüdern vorlegen und wählt dazu den ״B. Eh.," das Blatt für jüd. Theologie; das ist aber ein Aufruf an die Rabbinen, entweder beizustimmen oder zu widerlegen: so erlaube ich mir auch in diesem Blatte zu gestehe», daß die Beweisführung des H. Or. F. schon beim Lesen s. ersten Gutachtens mich durchaus nicht befriedigt hat, nnd ich nur deshalb nichts entgegnet habe, weil nur die Begründung mir nicht stichhaltig schien, ohne daß ich dem gewonnenen Resultate, wenn auch ans andern Gründen, entgegeutreten wollte, so daß ich dieser Polemik keine neue praktische Seite abgewinunen konnte. Nun aber das Gutachten gleichsam als ein Aufruf erscheint — den Aufruf des H. Rabb. F. darf ich schon aus Achtung vor seiner Gelehrsamkeit und seiner Freundschaft nicht überhören, und so will ich meine Bedenken gegen seine Beweisführung, so weit selbe im Nr. 16 d. B. abgedruckt ist, aussprechen, um dann meine Ansicht über den in Frage stehenden Gegenstand ebenfalls mei- 11c» Herrn Amtsbrüdern vorznlegen. Vorerst ist es die Berufung auf Maimonideö H. Mamrim Absch. 2., die mich überrascht hat, von einem Gelehrten wie Rabbi Hirsch Fasse! als Stützpunkt angeführi zu sehen. Maimvnides spricht im ganzen Abschnitte nur von Suspendirung der גזירות, תקנוה,מנדנים• Die Unfähigkeit eines Gesetzübertreterö zur Zeugenschaft oder Eidesablegung ist nichts von dem allen, ist ein in der Thora stehendes Gesetz und kann nur, wo die Nothwendigkeit sich herausstellt, wohl zeitweilig הוראת שעה, nie aber für immer suspendirt werden. Diese Stelle deö Maimonides wäre höchstens ein Beleg für פסוליררבנן, keineswegs aber läßt sich daraus die Außerkraftsetzung der פסולי דאורייתא herleiten. Ein anderer Jrrthum, in welchem H. Or. F. besaugen zu sein scheint, ist der, daß er die Unfähigkeit zur Zengenschaft oder Eideöablegung eines Gesetzübertreters für ein Präventivmittel hält, das den Nebertretnngen von Eeremonialgesetzen Einhalt 0)1111 soll; da dieses aber in den jetzigen Zeilverhältnissen sich nicht bewährt, will er es auch abgeschafft wissen. Aber die wegen Gesetzübertretung zur Zeugenschaft 11. Eidesablegung statuirte Nichtzulassung ist kein Präventivmittel, sondern Mangel an Vertrauen, Zweifel an *4•