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Ben Chananja · 1862-05-09 · 19 (9.5.1862) · p. Seite 168

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Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
19 (9.5.1862)
Date
1862-05-09
Page
Seite 168 (sequence 6)
Language
German
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168 schrn zu konstatiren." Darauf Hr. H. Deutsch: ״Das Zcugiiiß eines Einzelnen ist noch lein Diplom. Habe ich auch von Rappoport n. m. a. ein Zcngniß, so kann doch dicß keine allgemeine Giltigkeit haben. Hievon abgesehen, wird der Lehrer im Sinne der Vorredner der Willkühr Einzelner anSgesctzt, und müßte sich, ko oft er seinen Posten wechselt, einer Prüfung nnterzicheu. Darum beantrage ich: ״Die bestehende Präparandic sei unter die Aussicht einer hiezu crnanuteii kompetentcii jüdischeu ReligionSbchördc zu stellen, und das BesehähignngSzeugniß des Lehrers von letzterer zu bestätigen." — Von diesem Antrag, der anfangS von der Konserenz beifällig aufgcnouimcn wurde, hat mau spätcr Abstand gcnviiiinen. (Warum?) Der von dem Kecskemcter Lehrkörper in diesem §. gestellte Antrag: ״Jeder an einer jnd. Schule Anznstellcnde hat eine gewisse, wenn auch sehr beschränkte Kcnntniß der Bibel im Urtcrte nachznwcisen. wenn er auch nicht zum Unterrichte im Hebräischen befähigt sein wurde keiner Berücksichtigung gewürdigt. (Fortsetzung folgt.) Line (janbfrijriftHrOe ׳' ׳ ״ " aus Dem IO. 3aljrf)1möctl. Von Obcrrabb. Steinhardt. (Schluß.* *) 19. Abhandlung über Umfang und Geltunngsdauer des הרת ד״רג und der })תקנח רבינו שמש gegen Bigamie und über das Verhält,,ist dieser beiden zu einander, veranlaßt durch einen von N. Jizch. Kapsoli und dessen Eollegcn in Candia einem Manne erthcilten היתר לישא אשת על אשתו- — Von R. Jizch. Ehen. (Unterschrieben: יצחק הן בן הגאון מר רב יהודה הרופא בן הגאון מר רכז עמנואל הרופא זצ״ל לבית שאלתיאל• S. שו״ת ר״י ן לב .ג .ב , und שו״ת ר״י קארו ס" ג•) Der Verfasser beruft sich unter Anderen ans cincn im Statntcnbuchc der Gemeinde zu Eandia ausbewahrtcn, von 9!. Moö. Alökar (אלשקאר) aus dem Arabischen übersetzten und mitgetheiltcn Auszug aus den Statuten der Gemeinde zur Alcrandria, welche derselben von R. Mose b. Majmon zugcsendet wurden. Vermöge dieses Slatntenanszugeö war in den egypt. Gemeinden die Bigamie zu Zeiten der רמב״ם bereits verboten und wurde nur zur Vermeidung von Jnconvenienzen durch Einwandernde bestimmt, daß in ganz ארץ מצרית kein Fremder ohne Ledigkeitszengni ß, und Falls er im Auslande eine Frau hätte, erst nachdem er ihr einen גת zugeseudet und den Betrag der כתובה deponirt ad. sichergestellt hat, hcirathcn dürfe. — Der Zweifel, ob der רשבא, von welchem R. Jos. Kolon (101) die תשובה mit der Notiz mittheilt, daß der הרת ד״רג nur bis 1240 hätte gelten sollen, ר׳ של׳ בן אררת oder wie Manche angegeben (was Zunz Zeitschr. I. und Jost Aanhang S. 375 unbeachtet lassen; Siehe ש״ות מהר״ם ד שמשון בן אברהם פארואה) beschäftigt auch den R. I. Chen, der Beides aus ilinern Grüliden nnwahrscheinlich findet?) Die Worte לא נתפשת ופו׳ dann...שמענו passen allerdings noch weniger in die Zeit und Gegend des R. Sim- Red. son als in die des R. Salomo. Wenn der §. 49 im פר הסירית□ nicht bei einer noch spätcrn als der vcrmuthcten letzten Redaction in dieses Buch hincinackommen, so zeugt er entweder gegen die Behauptnng Grätz'S, in welcher er Znn; so entschieden entacgentritt (S. Grätz Geschichte IV. Bd. K. 255. Anm.), oder für die allgemeine Geltnng des הרת ד״רג im eigentlichen Frankreich zu einer Zeit, von weicher mau sonst, nicht ohne Berechtigung, das Gegeiuheil anznnchmen gewohnt ist. Einen höher» Grad der Verbreming und Geltung eines Verbotes kann cs wohl nicht geben, als wenn mau von dem Uebcrtretcr sagt: כל רעיל־'ת חומרית עיד־^יו במה הצי(- אוהו האיש ראוי הוא 'למררו ולנדותו. Ein von R. I. Eben angeführte. die Ansicht des רימ״פא (bei נימוקי יוסף zu 15 .8> יבמות. b. cd. Preß bürg) bestätigende תוספות — Stelle ist in unfern Ausgaben nicht zu finden. 20. Gutachten über das bestrittene Erbrecht der אמסית ans den Nachlaß ihrer im Judenthum verbliebenen oder zu dems. znrückgekehrten Bei wandten, unter Hinweisung aus die Möglichkeit und Gefahrlvsigkcit der Rückkehr, mit Bezugnahme ans ein Gutachten des R. Sam. Saba. Von N. Abraham (M'iluntcrzcichiicr des Stückes Nro 0, dessen Fanliticnnauicn ich nicht lesen kann.) 21. Die im שות מהר״של abgedruckte Abhandlung über die in Deuischland und Olnßland übliche Weise die פרשיות התפילין J» schreiben, von 9t. Mose Bassano (בשאן , in שו״ת מהר״של nnterschricbeu: משה בב״מר שמריה- Er war ein Schwager des Jo,. Soneino.) 22. Deeision von dcmslben in folge,idem Streitfall: Eine Frau die nach dem Tode ihres Mannes ans der Stadt, wo sie mit dcmselbei! gewohnt, in die Stadt gezogen, wo der Bränligam einer ihrer beiden Töchter wohnte. Mit dem Nachlasse ihres Mannes hatten sie auch ein ספר תורה milgebracht, welches ihr jedoch bald unbequem wurde, so daß sie die eben bei ihr anwesenden Leute ersuchte, dasselbe ans dem Hanse zu bringen, welche es auch nahmen und in die Synagoge trugen, אל הבלקות שהת היו מתפללים הנקרא ק״ק בורן• Nach dem plötzliche.!! Tote der kaniu verheiralheteu Tochter erkrankte auch die Frau, die nnteru andern auch die letztwilltge Zerfügung traf: 'שהס״ת שהוליכו לק״ק בודן יהיה קדוש לק״ק אשכנזים. Nach dein Ableben der Frau verlangte die ק״ק אשכנזית das ׳ ס״ה was die ק״ק בודן jedoch vcrwclgcric indem sie behauptete שהאלמנה הזאת נשבעה על כתוברתה ושורה הס״ת היה משל בעלה ו^ין s6 בהקדשה ממש והם רוצים לתפשו עד תגדל הנערה כי אביה היה מאנשי בורן, ואנשי ק״ק אשכנזים טוענין לכו׳.*) *) Dies ist die in meiner Notiz (B. CH. Nro 2) erwähnte תשובה; um die Nengirde des Hrn Verf. der Hnngarica V. zu besriedigen habe ich die species facti anssnhrlicher und die auf die strcitigen Gemeinden bezüglichen Stellen wörtlich wiedergegeben. Es handelt hierbei bloö um den Gegensatz von ק״ק אשכנזית und ק״ק בודק, welche letztere ohne Zweifel aus ספרדית bestand, da nur die ספרדית die Stadt Ofen so nennen. Das Actenstnck biethet allerdings zn welüg Anhaltspunet, um daraus einen enlscheidendeu Beweis für vd. wider das Vorhandensein einer ungarischen Gemeinden zn schöpfen. Gelegeuheitlich bemerke ich hier, daß der Hr. Verf. der Hungarica nebst andrem in meiner Notiz auch das mißverstanden hat, was ich über den Gebrauch des Wortes לעז bei den westeuropäischen Rabbinen in Mittelalter vermitthungswcise gesagt. Er würde mir sonst, da er mich ״gelehrt" nennt, wohl nicht zugetraut haben, die ursprüngliche Bedeutung dieses Wortes nicht zn kennen und von dessen Vorkommen in der משנת und tausendfältiger Wiederkehr gerade in deiujenigen Theile der rabb. Literatur, der jedem Rabbiner bekannt sein muß, ') S. Nro 17. *) S. ״B. CH." v. I- S. 111. 01010201012902

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