Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 19 (9.5.1862)
- Date
- 1862-05-09
- Page
- Seite 164 (sequence 2)
- Language
- German
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164 Nach dein am 31. Augun 1691 erfolgten Tode des Andreas Potocki übernahm dessen Sohn Josef die Regierung der Stadl. Unter ihm wurde daS Rath Haus errichtet, wo unter der Gallerte nach der Südseite eine Iudengestalt aus Blech angebracht war, der auf dem Kopfe einen ungcheuren Laib Brot hielt") Trotz der Armut!) und der Beschränkung indessen, unter der hier die Juden gelebt, hatten sie!ich doch allmahlig durch Fleiß und Sparsamkeit aus ihrer niedrigen Stellung heransarbeilen können, wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse so manchen Familienvater genöthigt hatten, den kaum niederg. legten Wanderstab aufs diene zu ergreifen, um für sich und die Seinigeu eine neue Heimat zu suchen. In de»! bekannten Bürgerkriege nämlich zwischen der Partei des enltrohntcn August II. und der des neuen Königs Stanislaus Leszczvuski ergriff auch I. Potocki Partei für Leszczvuski und die Schweden. Diese Parteiname Seitens deö Stanislaner Grundherrn hatte zur Folge, daß, nachdem daö Kriegsglück August zum Siege verholfen, dessen Hetman, um sich an Potocki wegen Theilnahme an der Sache Leszczyuski's zu rächen, St. überfiel, es plünderte und zerstörte; hierauf qnartirte er in den Häusern der Bewohner russische Soldaten ein, die auf grausame Weise, wie in Feindes Land, gegen Ehristen und Juden wütheten. Er legte den Einwohnern große Kriegskontribntionen auf, wodurch sich viele Juden veranlaßt sahen, die Stadt zu verlassen, um anderswo eine Zufluchtsstätte gegen die grausamen Erpressungen zu suchen. Dieses Unglück dauerte vom I. 1707 bis 1717, das im Vereine mit der im I. 1730 ans der Türkei nach Polen herübergebrachtcn Pest die jüd. Einwohnerzahl von Stanislan decimirte. Nach dem Aushören der Pest, die so viele Opfer dahingerasst, begannen die jüd. Einwohner ihrem Erwerbe wiederum uachzugehen, was einigen Wohlstand unter dieselben gebracht zu haben scheint. Aber eben dieser unbedeutende Wohlstand, welcher mehr der unter den Juden gewöhnlichen Sparsamkeit, als ihrem großen Erwerbe zuzuschreiben ist, und die nicht sehr große Nüchternheit der dortigen Bürger, die ihren früheren Wohlstaud untergrub, erregte den Neid der christlichen Bevölkerung gegen die Inden, was den jüdischen Handel beschränkenden Beschluß der autonomen Behörde vom 25. April 1736 gegen dieselben hervorrief. In diesem Aktenstücke wird wegen Unterdrückung der Saffiangärbereien durch die hebräische Nation (»io!) und deshalb, weil die Zünfte und die armenischen Kauf- *) Duner blecherne Jude mit dem Brotlaib auf dem Haupte bedeutete, daß bau,als ein Brot von solcher Größe um einen Groschen verfault wurde. Der Uliilkanb des BrotverfanfS, der wie cS scheint ausschließlich durch Juden 1ןcןd»af), läßt wohl ans den nicht allzu großcu Wohlstand der damaligeu Juden St.'S schließen. Gegenwärtig fiudct rnan diese Figur nicht «,ehr. lento jedweden Lederhaickel aufgegeben, den Juden, obwohl der buchstäblichen Gesetzauslegnng (ad litterani) gemäß der Lederhandel ihnen nicht verboten ist, jedoch um die Saffian- und Schusterzünfte nicht heruuterkommen zu lassen, verboten, schwarze ansgearbeitete Viehhäute auf den Märkten zusammenznkanfen, noch selbe zu Schuhwerf verarbeiten zu lassen, — da kein Jude sich in der Schusterzunst befindet,— sie sollen daher solche von den Schustern kaufen. Ferner wird ihnen verboten, Sasfianschnhe verfertigen zu lassen und damit, so wie mit Stiefeln, Haildel zu treiben bei Strafe von!00 Mark für's Schloß. Dagegen wird ihnen gestattet, Saffianhäute bundweise außerhalb der Stadt ans zu kaufen und 0,1 ^ros sowohl in der Stadt, als auch außerhalb derselben zu verkaufen; auch Vieh- und Ziegenhäute dürfen sie auswärts eil ״ros zusammenkaufen in der Stadt, aber bloß an die Zunft,netzger verkaufen. Endlieh wird ihnen bei Strafe von 10 M. für's Schloß und 3 für die Zunft und zweitägigem Arreste untersagt, auf den Märkten mit Ausnahme der Jahrmärkte Vieh- oder Ziegenhänte von den Bauern aufznkaufen") Indessen lackte sich die jütische Gemeinde nach und nach vermehrt, und suchte, da die alte 1665 erbaute Synagoge nichl mehr im guten Zustand war, bei dem damaligen Erzbischöfe von Lemberg, Nikolaus Wvzvcki, um die Bewilligung nach, eine neue Synagoge errichten zu dürfen. Dieser ertheilie derselben unterm 12. Juni 1733 die Erlaubniß hinzu, worauf die Stanislaner Juden den Grundstein zu ihrer fetzigen herrlichen Svnagoge legten.*) **) Unterm 23. Juni 1733 befahl der damalige Besitzer von Stanislan wegen der in der dortigen Armenierkirche geschehenen Wunder dieselbe zu renoviren. Zur Bestreitung der Kosten bestimmte er die jährliche Summe von 1000 pln. G.—232 fr. 23. 9 kr. ö. W., welchen Betrag die Indengemeinde von Sr. alljährlich in zwei Raten, d. i. am 1. März und am 1. September, in solange die Kirchenmauer nicht beendigt sein wird, vorläufig ()wo t 01,!)>0,0) dem arm. Pfarrer ausznzahlen hat. Nach Beendigung des Baues bestimmt der Grundherr die von den Inden gezahlten 1000 p. G. zu Kirchenzwecken, damit für das Wohl und Heil der Potocki scheu Familie gebetet werde. ***) *) Daö ganze Aktenstück, welches sich in der Armcnicrkirche zu St. besiudet, zeigt von Neid und Mißgunst gegen die Juden, und wie man jedes Herabkommcn der christlichen Bevölkerung stets den Inden zu Last zu legen gewohnt war. **) Ex Actis castrensibus ITaliciensibus llelutiomnu 1754, libro 263, pag. 1170 Litterarmii permissionis super extractionem fani Judaici per Arebiepiscopuui Metropolitanuin Leopoliensem, Nieolaura Ignatium de Wyzyce Wyzycki Jndaeis Stanislaopoliensibus die 12 Junii 1743 anno datarum oblata. ***) Aus dem Aktenstücke, welches sich in der Armcuierkirche zu St. befindet, ist nicht deutlich zu ersehen, unter welchelli Titel die dor-