Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 19 (9.5.1862)
- Date
- 1862-05-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2542917-2542971-2542991--2598-2546394- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zzegedi», den 9, Mai llr. 19. ÄlMMM. flr jiidische The fünftel• Jjithiitjang. •!)eraiisgeßer unb Jlcßaßlciir: L. Löw, flßctraßfiiacr ja Sjcgeßtn. 1862. Irden Freilag :’;fdicinl ein 1vu1;cr Bogen. Prätiuincrntionuvrm: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 fr., virrrljährig 2 fl. öjtcrr. Währ. j Man abonnirt bei allen Postäimern nnd Buch- , handlnngcn des Innnd Anslandes, i Mminlün'ptc sind an die Oictaftien zn senden. Insrrnle sind an die Redaktion in Szegedin oder an Hrn. Franz Wagner in Leipzig z» senden. Die zweispaltige Petitzcilc wird mik 10 Nkr. 2 Sgr. berechnet. Inhalt. Geschichte der jüd. Genieuide in Stanislan. Von N. Landes. — lieber Sadduzäer 11. Karäer. Von H. M. PineleS in Galatz. — Die Lehrerkonferenz zn Pefl. V. L. M. Bauer. — Eine handschristi. Gutachteusainmluiig a. d. 16. Zh. Von Obcrrabb. Steinhardt. — Korrespondenz. Wien, Pest, LeincSvar, Zcnta, Brodl), Pest. — Benierknng. — Inserate. *"■״' fict jäb. ijemcinilc in Sfantsfiui. Von N c b. Landes. Die Geschichte der galizischen Juden ist ein sehr braches Feld geblieben; theilö weil die Quellen sehr spärlich fließen, theilö weil selbst die vorhandenen geschichtlichen Daten, die über den Zustand und daö Schicksal unserer Glaubensgenossen daselbst einigen Aufschluß geben könnten, wie Stadtprivilegien und andere derartige Akten, in Klosternnd Magistratöarchiven aufbewahrt und dem jüdischen Forscher noch unzugänglich sind. Es ist daher nothwendig jedes geschichtliche, die galizischen Juden betreffende Moment zu veröffentlichen, um dem einstigen Geschichtsschreiber der Juden Galiziens Anhaltspunkte zn bieten. Von dieser Ansicht ausgehend, will ich nun eine kleine Skizze über Stanislau znsammenzustellen versuchen. Die Gründung der Stadt StaniSlau *) ist das Werk der ritterlichen Familie P o t o cki, welche durch Verdienste ums Vaterland, durch Tapferkeit und Verwaltung hoher Staatsämter auch über die engen Marken des Vaterlandes berühmt ist. Die Gründung fällt in daS Jahr 1654, in eine Zeit nämlich, wo daö polnische Reich sowohl von äußeren als auch inneren Kriegen stark heimgesucht war. Besonders war Rothrußland und dessen Städte den häufigen Ueberfällen zahlreicher Feinde der Nachbarländer, die theilS in Gemeinschaft mit den Horden des Chmielnicki, unter dessen grausamen Streifzügen die Juden am meisten litten, theilö *1 Nachstehende Notizen verdanke» wir dem in Lemberg 1858 erschienenen Buche ״Pamitki miasta Stanialawowa" (Denkmäler der Stadt Staniötau) deö Herrn Sado Bararz. auf eigeue Faust diese Gegeud plüuderteu, preiögegeben. Zur Vergrößerung der Einwohnerzahl ließ der Gründer der Stadt handelötreibende Armenier auö der Moldau und Ungarn kommen und gestattete auch den Juden den Aufenthalt daselbst, damit der Wohlstand der Einwohner durch Handel und Gewerbe sichergestellt werde. Die Ansiedlung der Inden in St. fällt also mit dessen Gründung zusammen. Am 7-ten Mai erließ der Besitzer StaniSlau'S, Andreas Potocki, das Stadtprivilegium, worin die Juden außer mit dem freien Wohnrechte und der Anweisung eines Platzes zur Errichtung eines Bethhauseö mit Nichts bedacht wurden. Bei den jährlich zu veranstaltenden Wahlen der Stadtbeamten wurde ihnen weder das passive noch active Wahlrecht zugeftandeu. In dem unterm 9. November desselben Jahres zur Dotation deö Pfarrers und der röm. kath. Kirche daselbst ergangenen Erlasse wurde bestimmt, daß alle Einwohner St.'s ohne Unterschied der Religion und des Standes (611juscunque religionis et conditionis) die Stolagebühr dem Pfarrer zu entrichten haben; dagegen wurde den Juden in gedachtem Erlasse die freie Religionsübung deutlich zugestanden, indem es daselbst also heißt: ״Es wird dem Pfarrer wie auch seinen Nachfolgern das Recht eiugeräumt, Niemand zur freien Religionsübung zuzulassen (neminem ad exercitum liberum religionis admittendi) mit Ausnahme der Einwohner gr. Religion und der Juden." Diese Privilegien wurden unterm 14. August 1663 vom Könige Johann Kasimir bestätigt, worauf die Juden 1665 fast hart an der Stadtmauer ihre Synagoge und zn deren beiden Seiten j ihre Häuser erbauten.