Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1862-05-02 · 18 (2.5.1862) · p. Seite 156

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
18 (2.5.1862)
Date
1862-05-02
Page
Seite 156 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2542917-2542971-2542990--2590-2546385
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

156 nein wesentlichen Anstande unterliegen dürfte, Die ungarischen Rabbiner hinsichtlich ihrer Bildung an eine wenigstens für Ungarn, Böhmen und Mahren gemeinschaftlich und aus den jüdischen Fonden dieser Länder zu errichtenden Anstalt zu weisen, und wie groß der jährliche Bedarf an Rabbinen und Neligionslehrern für Ungarn beiläufig sein dürfte. Was für Einrichtungen aber getroffen, und was für Vorschriften zur Regelung der jüdischen Schul- und Cultns- Angelegenheiten erlassen werden mögen, immer dürfte sich die Nothwendigkeit Herausstellen, daß die Regierung sich zur Unterstützung ihres administrativen Einflusses mit geeigneten Organen versehe, um von den faktischen Zuständen der israelitischen Eultuögemeinden verläßliche Kenntuiß zu erhalten, die Befolgung der erlassenen Vorschriften zu überwachen und als Organe des Verkehrs zwischen der Staatsregierung und den Vorständen der Cultus-Gemeiuden zu dienen. Die in einigen Kronländern bisher bestehenden Kreisrabbinate haben die beabsichtigten Erfolge nicht erzielt, es besteht namentlich in Böhmen eine ziemlich allgemeine Ab- Neigung gegen dieses Institut unter den Israeliten, deren Ncligionsgrundsätzen jede Hierarchie fremd ist. ES dürfte deßhalb zweckmäßiger sein, den Distriktsregierungen Organe beizugebeu, welche ohne den Anspruch auf eine kirchliche hierarchische Autorität lediglich in der Eigenschaft als Regierungö-Comissare, Schulinspektoren mib Referenten für jüdische Schul- und CultuSangelegenheiten erschienen. Zunächst entsteht nun die Frage, ob zur Ordnung dieser Angelegenheiten vorläufig eine umständliche Berathung mit einer Versammlung jüdischer Vertrauensmänner, wie es in Böhmen und Mähren der Fall war, einzuleiten sei. Einer solchen Berathung bietet der in Ungarn besonders schroff hervortretende Zwiespalt zwischen Altgläubigen und Reformern unter den Juden wesentliche Schwierigkeiten. Aus diesem Zwiespalte sind auch die mir schon seit längerer Zeit vorliegenden, und im Anschlüße mit folgenden Eingaben von 42 israelitischen Gemeinden hervorgegangen, in welchen um Einberufung der alten Rabbinen zur Berathung über ihre zerrütteten religiösen Verhältnisse und um Auflösung der Genossenschaft für Reform im Judenthume zu Pest gebeten wird. Die Regierung muß dahin streben, daß dieser Zwiespalt nicht gesteigert werde, und daß er in der kirchlichen Autonomie der einzelnen Gemeinden seine Lösung finde, nicht aber der Ordnung der allgemeinen Augelegenheiten der Juden hinderlich werde. Zn dem Ende ist es uothwendig, daß weder jene starren Altgläubigen, dene» eS an jeder Bildung und Einsicht in die Bedürfnisse der Gegenwart fehlt, noch auch jenen Reformern, die nur mehr dem Namen nach Juden, in der Wirklichkeit aber Razionalisten, ohne allen positiven Glauben sind, ein entscheidender Einfluß eingeräumt werde. Letztere sind vielmehr, ebenso wie die Deutschkatholiken unter den Ehristen als ein verderbliches Element anzusehen, und von jedem Einfluß gänzlich fern zu halten, während die starren Altgläubigen, wenn sie auch nicht befähigt sind, den Bedürfnissen ihrer Glaubensgenossen Abhilfe zu verschaffen, doch insofern ihr Widerstand gegen jede Verbesserung des gegebenen Znstandes auf redlicher Besorgnis; vor Angriffen ans den Glauben ihrer Väter beruht, Schonung ihrer Vorurtheile verdienen. Die Erlaubnis;, zusammenzutreten, ihre Anliegen zu berathen, und gemeinsam vorzutragen, kann ihnen wohl nicht versagt werden, eben sowenig aber ihre Berathung allein der Regierung zur Grundlage der zu ergreifenden Maßregeln dienen. — Insofern also eine Berathung mit einer Versammlung von LertrauenSinännern jetzt angezcigt schiene, wären die Glieder derselben von der Regierung anszuwählen, und dabei die Rücksicht zu beobachten, daß mit Ausschließung von ertremeu Reformern nur Männer gewählt werden, von denen nicht in Abrede gestellt werden kann, daß sie aufrichtige Juden sind, und daß sich darunter auch die Verständigsten aus den entschieden Altgläubigen und namentlich aus den Unterzeichnern der mitfvlgeuden Eingaden befinden. Es dürfte sodann zu gestatten sein, daß diese gleichzeitig eine besondere Versammlung ihrer Meinnngsgenossen veranstalten, damit die Ansichten und Wünsche derselben auch ihren Ausdruck finden, und durch diejenigen Altgläubigen, welche Mitglieder der von der Regierung cinberufeneu Versammlung wären, in derselben zur Sprache gebracht werden könnten. Sollte jedoch vorherzusehen sein, das; dieser Vorgang schwer ausführbar sein werde, und das; überhaupt jetzt noch eine Berathung in einer größer» Versammlung kein brauchbares Resultat liefern, und den Streit der Partheien nur steigern statt beschwichtigen würde, so dürfte es zweckmäßiger sein, vor der Hand nur den Altgläubigen die begehrte Bewilligung einer Zusammenkunft zu geben, gleichzeitig aber mit der Ausstellung der oben erwähnten Kommissäre zur Erhebung der faktischen Zustände vorzugeheu und eine berathende Versammlung von Vertrauensmännern für den Zeit- Punkt in Aussicht zu stellen, wo sich aus jenen Erhebungen für dieselbe eine praktische Grundlage ergeben wird. — Ich ersuche Ew. Ereellenz mir über die hier angeregten Fragen mit thunlicher Beschleunigung ein wohlerwogenes Gutacbten und nach Umständen die geeigneten Persoualvvrschläge zu erstatten. Es versteht sich von selbst, das; namentlich bei der Wahl jüdischer Eomrnissäre erprobter Eharakler und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.