Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 18 (2.5.1862)
- Date
- 1862-05-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Szegkdin, -en 2, Mai Jlr. 18. >LN MMMM. Kinjsle!׳ KcklWng. <jerM8geker und JictiulUcur: L. Löw, ilöcnaößiner 511 Sjeijebiu. 1862. Icdcn F, cita;1 crschoint ein flaitjcr Boqcu. | Mau abounirt bei allen Postämtern und Buchpräniinicralil'iisvrcis: ' Handlungen des In- und Auslandes. Ganzjährig 7 fl.. halbjährig 3 fl. 50 kr., Klanilsliriplc vicreljährig 2 fl. öftere. Währ. j sind an die flicdatlion zu senden. Znscrnle sind an die Redaktion in Szcgedin oder an Hr». Franz Wagner in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzcile wird mit 10 Nkr. — 2 Sgr. berechnet. Inhalt. Ungarisch-jüd. Zustände in! I. 185!. Äintl. Schreiben d. K11it»S»1i11iste,s Gr. Thun.— Die Schöpfung a. Nichts i. d. arab. Schulen. V. Rabb Schniiedl. — Die Lebrerkonserenz zu Pest. B. L. M. Bauer. — Korrespondenz, Ausland: Paris, Breslau. 3nln»d: Wien, Prag, Pest, Püspök-Ladiiny. — Erklärung v. L. 826bvrftnyi. — Antwort d. Red. — Benicnknng. — Inserate. Die ״ iliigcfcgenljeiteii im 3aljrc 1851. Aemtliches Schreiben des Kultusministers Grafen Thun an Baron Geringer, interimistischen Statt- Halter von Ungarn. Hochwohlgeborncr Freiherr! Die religiöse Verwahrlosung 0er Israeliten in Ungarn, wo die israelitische Jugend größtentheils ohne allen Religionönnterricht aufwächst, macht eine Abhilfe dringend uothwendig, welche wieder durch die Regelung der jüdischen EultnS-Angelegeuheiten im Allgemeinen bedingt ist. Dabei ist es zunächst von allgemeiner Wichtigkeit: 1. Daß für die Bildung von jüdischen Cultus-Gemeinden in der Art gesorgt werde, daß jede Familie einer bestimmten Eultus-Gemeinde angehöre. 2. Daß in jeder solchen Gemeinde für die Bedürfnisse des Eultus und für regelmäßigen Elementar-Neligions-Unterricht vorgesehen sei, und 3. Daß die Rabbiner und Religionslehrer Männer von der nöthigen Bildung und im Besitze einer gründlichen Kenntniß der jüdischen Religion, namentlich des alten Testamentes, seien. Zu diesem Zwecke ist die Errichtung einer Anstalt zur Bildung der Rabbiner und Neligionslehrer nothwendig. In dieser Beziehung habe ich aus dem Berichte, den Ew. Ercellenz an den Herrn Minister des Innern über die > Verwendnttg der von den Israeliten Ungarns und der Woi-! nwdschaft mit dem Temeser Banate zur Bildung eines israe-; lilischen Schul- und Unterrichts-Fonds einzuzahlenden Mil-! lion Gulden unterm 26. Feber 1850 Z. 25,316 erstattet! haben, und welchen der Herr Minister des Innern an mich! abgetreten hat, entnonilnen, daß nach der Meinung der! von Eurer Erzellenz über diese Frage vernommenen israeli-! tischen Vertrauensmänner ein Theil des FvndSerträgnisses j zur Bildung von Schullehrern und Rabbinen bestimmt weri den soll, indem es eine allgemein fühlbare Nothwendigkeit sei, daß ein solches höheres Bildungs-Institut für jüdische! Schul- und ReligionSlehrer in der österreichischen Monarchie bestehe, zu dessen Errichtung und Unterhaltung die israelitischen Gem einden Ungarns ans dem Erträgnisse jenes Fonds ein gewisses Eontingent beizntragen hätten. Ein gleiches Bedürfniß spricht sich in Böhmen aus, und nach der beiliegenden gedruckten Abhandlung des Nabbiners Kohn scheint unter der nrtheilöfähigen Judenschaft dieses Landes die Ansicht für die Bildung einer Zentral- UnterrichtSanstalt der besprochenen Art für sämmtliche Israe- Uten der Monarchie vorzuwalten, während nach dem mir zur Entscheidung vorliegenden Entwürfe über die Regelung der jüdischen Cultus- und Unterrichts-Verhältnisse in Mähren die Gründung einer eigenen jüdischen akademischen Lehranstalt zur Bildung von Rabbinen und Religionölehrern, vorläufig mit dem Sitze in Nikolsburg, beantragt wird. Ich sehe der gutächtlichen Äußerung Ew. Ercellenz über die Frage entgegen, ob es zwekmäßig sein, und kei- 4094