Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 17 (25.4.1862)
- Date
- 1862-04-25
- Page
- Seite 151 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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150 einer falschen Eidesablegnng begründe. Sonach ist der Beweis hergestellt, daß der Üebertreter von Ceremonialgesetzen zur Eidesleistung zngclasscn werden muß. Aber auch zur Zengenscbast; denn nach d. Landesgesetzen muß ja jeder Zeuge seine Zeugenschaft beeiden, und ist der Eid giltig, so muß auch die Zeugenschaft giltig sein. Nur wenn, wie nach mosaisch-rabbinisch. Gesetze, der Zeuge seine Zeugenschaft nicht zu beschwören braucht, kann die uugiltige Zeugenschaft nicht durch einen Eid giltig gemacht werden (Siehe Eben Haöser Absch. 35. 8- 2. Beth Schmuel Scholio 5); aber wenn jeder Zeuge ohne Uuterschied schwören muß, so macht die Giltigkeit des Eides auch die Zeugenschaft giltig. Besonders zur Eidesleistung unfähig, d. h. eines Meineides verdächtigt, erklärt die obige Mischnah den ״Darleiher auf Zinsen." Hierauf wäre zu bemerken, warum nicht auch den Anleiher? auch dieser hat ja daö Ziuöverbot übertreten? Aber durch das Gesagte ist dieses gerechtfertigt. Der Anleiher hat wohl eine Sünde begangen, aber nicht auö der Sünde sich einen Erwerb gemacht; aber der Darleiher hat des Geldes wegen gesündigt, oder, wie der Talmud sich ausdrückt ״einen Raub begangen" und nur eine solche Sünde verdächtigt der falschen Eideöablegung. Und nun möchte ich fragen, wie sollte es mit dem ״Darleiher auf Zins" bestellt sein? er ist von der Mischnah ausdrücklich der falschen Eidesleistung, und um wie viel mehr der falschen Zeckgenschaft als verdächtigt erklärt! Und wollte man entgegnen: Nun so soll er allerdings weder zur Eidesleistung, noch zur Zeugenschaft zugelassen werden; so käme wahrlich jenes Wort deS Talmuds in Anwendung: ״Wahrlich, unserm Stammvater Abraham wird kein redlicher Nachkomme bleiben." Der Talmud kennt keinen Unterschied zwischen Wucher und Zinsen; ob man 5Q p. C. pro mense oder 1 p. C. pro anno Interessen nimmt, so wie so hat man das mosaische ZinSverbot übertreten: wie viel glaubwürdige Israeliten könnten dann übrig bleiben? ״Kaum einer in einer Stadt und zwei in einem Stamme." Gering ist ja die Zahl derer, die sich rühmen könnten: ״Wir haben niemals Geld auf Zinsen dargeliehen, und Ueberschuß für ein Darleihen haben wir nicht genommen." Es bleibt also nichts übrig, als den obigen Grundsatz des R. S. Loria in Anwendung zu bringen, nämlieh, da die Sache von den Zeitgenossen als sehr geringfügig, oder gar als etwas Erlaubtes betrachtet wird, so erschüttert sie die Glaubwürdigkeit des Uebertreters nicht. Aber die Anwendung dieses Grundsatzes gilt ja mit noch größerer Sicherheit auf Üebertreter von Ceremonialgesetzen, wo mit der Sünde kein Erwerb gemacht wird. Und so schließe ich mit der nochmaligen Erklärung, daß ein Uebertretet* von Ceremonialgesetzen der falschen Eidesleistung oder Zengenschaft nicht verdächtigt ist. Ich habe dieses Gutachten gewiß nicht niedergeschrieden, um mit den Verletzern von Ceremonialgesetzen zu liebäugeln, ihnen gewissermaßen Beifall zu zollen, und sie in ihrem unreligiösen Lebenswandel zu bestärken, fern dieseö von mir! Sondern ich schrieb eS zur Verhüthung von Entweihungen deS heil. Namens; auch zur Ehre der Tora, von der geschrieben stehet: ״Ihre Wege sind lieblich;" zur Ehre Israels, für welches eS kein köstlicheres Ding gibt, als den Frieden; und als EhrfurchtSbezeugung dem Allerhöchsten, der da schauet in die verborgenen Kammern deS Herzens und daS Innere erforscht und prüft, und vor dessen heil. Throne der Herrlichkeit mein Zeuge lebt, daß meine Absicht eine reine ist. Groß-Xanix8a, den 284m Adar 1. 5622. (Eine Hi. Z : Bo» Obcrrabb. Steinhardt. aus item Die (Sammlung (ססקים והשובוה) besteht mit Ausnahme einiger Stück״ ans eigenhändig geschriebenen oder Unterzeichneten Gutachten, Entscheidungen und Abhandlungen von Rabbiuen der Ernlantcngcmeinden in Constantinopel, Adrianopcl, Brnssa, Salonichi, Candra Rhoduö u. a. O. sämmtlich aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts« Manche Stücke enthalten neben ihrem wissenschaftlichen Hanptinhalte interessante Privatissima n. verbreiten ein eigcnthümlichcS Licht über die damaligen Zustände der dortigen Gemeinden, und findet manche lückcnhaste und zuweilen bis zur Unverständlichkeit dunkle Parthie in den gedruckten Gntachtcnsammlnngcn aus jener Zeit in diesen Handschriften ihre Ergänzung und Erklärung. Fast die meisten dieser, theils in spanisch-jüdischer Cursiv — thcils in sog. Naschischrift geschriebenen und sämmtlich gut erhaltenen Schriftstücke tragen auf der Rückseite die Adresse des Rabbi Josua Soncino (Arzt und Rabbiner in Eonstantinopcl, älterer Zeitgenosse des N. Josef Karo, Verfasser der שו״ח נהלה ליהושע. Er war der Groß- Vater des בעל כנסת הנתלה, R. CH. Benvenisti.) Andere müssen stch, nach den daraus befindlichen Aufschriften und Concepten zu schließen, unter den Papieren des R. Lloso cki Segovia (s. die Anmerkung unten) und des R. Samuoi cki lckeckina (ו־שד״ם) vorgcfnndcu haben. Die ganze Saininlung enthält folgende Stücke: 1. Vertheidignng eines גט ע״י שליה gegen die von מגרש erhobenen und von manchen Rabbiuen unerstützten Reclamationen, von R. Samuei cki Medina. 2. Gutachten eines nicht genannten Nabbinen über einen Fall von ערבות וקבלנות und Erörterungen darüber — von demselben. (Dabei das vielfach emcndirte erste Eoncept.) 3. Gutachten über den, auch in den Nesponsen des R. Llos. cki Drani (.נשרת המביט ה״ א ,רצ״ב und des N. Jos. Karo (אבקת רוכל סי קמ״ן) behandelten Fall wegen einer תביעה מנכסי יתומייס, von demselben. 4. Decisiou des R. Josef Karo in einem Streitfall wegen einer verkauften u. nachträglich von der Wittwe des Verkäufers zur Befriedigllng ihrer כתובה-Ansprüche occnpirten Sklavin; mit den Zilstimmungserklärnngen und Unterschriften der bekannten College» Karo'ö-R. R. Abraham Schalom, u. Josef Chag'iS in Safct. v. I. 1552. 5. Gutachten über denselben Gegenstand, von R. Samuel l). Jizehak Saba ODO)׳ Schwager des Josef Karo, der ihn oft erwähnt und תשובות von ihm mittheilt, von denen eine auch in unserer TurimanSgabcn, Th. ה׳,מ Ende, abgcdrnckt ist. Er war Lehrer des bekannten ר׳ שמואל יפה.) 6. Kritische Bemerkungen zu diesen beiden Stücken, sichtbar im Bewußtsein der Überlegenheit und höher» Autorität geschrieben — von i j A 69840435 95268 627951