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Ben Chananja · 1862-04-25 · 17 (25.4.1862) · p. Seite 150

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
17 (25.4.1862)
Date
1862-04-25
Page
Seite 150 (sequence 4)
Language
German
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151 5JJ. Mose di Segovia.*) Nach der großen Anzahl von Rabbinen die sich darüber geäußert, scheint es, daß diese Sache, wahrscheinlich wegen der dabei zur Sprache gekommenen Prinzipicnfragcn, eine cause celebre gewesen. 1S3 galt dabei, die mit der Localprariö nicht übereinsiiminende bekannte חקגח טוליטולא znr allgemeinen Norm in jenen Gegenden zu machen. 7. Ausführliche Behandlung dieses Gegenstandes in einer Zuschrift an R. Zos. Soncinus — von dc 1» sclbc n. H. Gutachten über die Zulässigkeit des Betriebs von Webereien mit nichtjüdischen Arbeitern am Sabbat von demselben- 0- Remonstration der Rabb. n. Gemeindevorsteher zu Adrianopel gegen eine Entscheidung des R. Zos. Soncino, welcher die Aufhebung eines daselbst seit lange bestehende Statuts ׳הסכמת הקהלות womit das Würfelspiele» durchaus verboten war, für zulässig erklärt halte. Sic berufen sich dabei auf die entgegengesetzten Entscheidungen der R. Abr. Zernichalmi 11. Sam. Sa bst und ans den Umstand, daß acht Gemailten die Beibehaltung und nur die Gemeinden: Arragon, Portugal, Toledo 11. Evora die Aiifhcbnng des Statuts wünschen. Das Actenstück trägt sünszch» Unterschriften, unter denen die bekannten Namen: R. Mose Baruch (in אבקה רוכל und שרת המביט oft genannt) und R. E h a j i m (b. Jakob) O b a d j a b- IO. Gutachten über einen Streit zwifcheu einer Gcniciude und einem Rabbiner, der schriftlich, mit קבלת נוירו׳ שמשק und den sonstigen Feierlichkeiten dem Rechte entsagt hatte, in jener Gemeinde Schule zu halten und richterliche Funktionen auszuüben, nachgchcurs aber dieses Recht wieder rcelauiirtc, indem er behauptete, der ganze Akt habe keine Gültigkeit, da er nicht nur durch Drohungen gezwungen, foudern von der Gcniciude bei der Behörde dcnuncirt und in Lebensgefahr schwebend, blos um sich zu retten, das Actenstück unterschrieben habe, daö ihm unter der Alternative vorgclcgt wurde, entweder cS sofort z» nnlcrschreiden, oder anögeliefert zu werden, was er durch Eid und durch Zeugen erhärtet, vor denen er, den Zwangsact vorhcrsehcnd 11. fürchtend, im voraus Protest eingelegt hatte. Was den Fall in rcchtswissenschaftlichcr Beziehung interessant machte, war nicht blos die beträchtliche stieihe von Regeln aus der Lehre von den Gelübde», die dabei urgirt wurde, sonder» auch der Umstand, daß die auf dem Actenstück nnterschriebencn Zeugen daun als Protcstzengen austraien. Bon 0!. Jakob b. Sam. Sinnt. (Nach Conforte soll er eigentlich F i r 111 0 11 geheißen haben und סמריט eine Abbreviatur seiner Devise: סור מרי-( ועשה טור sein. Jost Anhang S. 457. führt irrthümlich Jac. Samvt und Firmon Säumt als verschiedene Personen auf.) Der verfolgte Rabbiner war bekanntlich R. Jakob Smut selbst, den R. Sam. d. Medina schonungslos vernrtheilt, R. Jos. Karo aber energisch vcrtheidigte. (Siehe שו״ת רשד״ם סי׳ עה N. אבקת רוכל קצ״ב.) *) Rab. in Constantinvpel, Berfasser der in הובס שכתי ישניס des Sal. Algasi abgedruckten שיטה על בבא קמא, Streitschrift gegen Ich. Algasi und, nach Asnlai, vieler andrer verlorner Schriften. Er hieß mit seinem Faiiiiliennamcu Bcuveniste, und dies mag Fürst (bibl. jud. s. v. Mos Benvcnistc) verleitet haben» ihn mit dem mindcstcns um achtzig Jahre jüngern gleichnamigen Berfasser der שו״ת סני משה für eine Person zu halten, wiewohl ec selber an einer anderen Stelle beide als verschiedene Personen ucnnt. Der erste Mose nämlich, den er in der Anincrkung zu S. 100. neuul, ist der בעל כיני משה, und der zweite, der Arzt, iji unser M. di Segovia, der aber nicht, wie Fürst (S. 37. Anm. 2.) glaubt, Großvater, sonder» Urgroßvater der Brüder Mos. u. Sal. Algasi war. Hiernach ist auch Fürst's Angabe über den Bcrf. dcü ריב לשונות und dessen einander widersprechenden Angaben üb. den Herausgeber des ... הובס (Bergt. Arti. Mos. Benveniste 11. Sal. Algasi) zu berichtigen. I I. Zwei Rechtsfragen an Soncino über die Gültigkeit eines גט ש״מ שנשתנה שמו מהמת הול׳, bei welchem die מסרריט von der Namensänderung nichts gewußt u. daher keine Notiz genommen und über die civilrechllichcn Folgen dieser Scheidung nach dem erfolgten Tode des Mannes für dessen Gattin. Von R. Abraham Jbn Jaisch in Brnssa. (Es ist der jüngere dieses Namens, Vater des Jom Tal Jbn Jaisch. S. Conforte. Die Familie stammte aus Sevilla, wo, wen» Znnz'ö Darstellung von dem im dortigen Dom liegenden Grabstein die richtige ist , bereits im Beginn des 14. Jahrhunderts ein אברהם ן׳ יעיש gelebt hat.) Derselbe Fall wird auch in שו״ת המ״ביט .« מהר" י קארו behandelt. 12. Gutachten über denselben גט, an welchem über Anordnung eines der מסררים sR. Gabriel b. Sabbathai Altan) vor dem Tod des מגרש der קרע ב,,ר gemacht ward. - Von dem bekannten R. Josef Jbn-Leb ך״י ך לב. Fürst schreibt diesen Namen Lab. weil er eine Abkürzung von לביא sein soll: derselbe muß jedoch, da er als Reim zu בכל לב gebraucht wird, Leb gelautet haben. 13. —10. Wcitlänsigc Erörterungen und cingchendc Diskiissioncn über obiges und über die dcnselbcn Gegenstand bctrcssendc» Gutachten der R.R. Abr. Jeruschalmi, Sam. Saba und Jof. Soncino. — Bon R. Pi o s. di Segovia. 17. Berthcidignng des bei diesem Schcidungsacte beobachteten Berfahrcnö (wobei übrigens auch R. Abr. ibn Jaisch bethciligt war) von dem obengenannten R. Gabriel. in einer an Inhalt und Form nierkwürdigen Zuschrift an Jos. Soncino. Ans der Rückseite befindet sich von der Hand des Letziern eine Anmerkung, die mit den harten Worcen עסרא בכומיה beginnt und auf einen ausführlichen קונרריס verweiset. Ans einer weiter unten aufgeführten Zuschrift des ibn Jaisch an Soncino acht hervor, daß R. Gabriel ein sehr einflußreicher Mann und Haupt einer mächtigen, כל הכמי העיר nmsassenden Parthci war. über welche ibn Jaisch unter andern mit den Worten klagt: ואלו היה בא מידם להרוג כל הלומדים בהברתי ולהעליל עליהם דברים שלא באו לכלל ישוב היו עושים וכר. 18. Gutachten über einen Gcldprozeß mit eingehenden Erörternngen über Anwendbarkeit der talm. Rechlssätze נאמן אדם קים לי קנין דבר שלב"ל, לומר טעימי בחשבון, von einem ungenanntc», nach Jdccngang und Styl jedoch wahrscheinlich von R. I o s. i b n - L e b. (Schluß folgt.) pariser ״ 11. ״Gestehen wir, fährt Herr Wogne fort, die Deutschen haben etwas gutes, und um daö beneide ich dieselben. Sic besitzen einen religiösen Eifer und einen wahrhafte» Glauben, selbst in ihren Weitläufigkeiten: sic arbeiten ernsthaft und mit Ausdauer; sie haben den Geschmack für gelehrte Forschungen, eine Gierte für unsere Attcrthümcr, und die Gelehrsamkcit findet sich bei ihnen in den Strassen, wie daö Geistreiche in Frankreich. In der That ist die Gelehrsamkeit manchmal kurzsichtig: sie graben die Minen, wie die Maulwürfe die Löcher, aber sie graben. Ich wollte, daß wir ihre anögczeichneten Eigenschaften, ohne deren Fehler, die sie verderbe», hätten; ihr hebräisches Wissen, ohne Pedanterie und Selbsizufricdenhcit; ihre beharrliche Ausdauer, ohne die Liebe zur Kleinlichkeilsklauberei und zum Paradoren; ihren Eifer für religiöse Fragen ohne Übertreibungen, Beleidigungen und Persönlichkeiten. Ich würde es gerne sehen, wenn man bei uns, wie bei ihnen, die alten

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