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Ben Chananja · 1862-04-18 · 16 (18.4.1862) · p. Seite 144

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
16 (18.4.1862)
Date
1862-04-18
Page
Seite 144 (sequence 12)
Language
German
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144 l. I. mit ihm hatten, als er nnS die Ehre seines Besuchegönnte, vergessen, wo wir ihm, ehe die Einreichung unserer Eingabe bei der Gemeinde geschah, die Brochüre zur Einsicht vorlegten? Er sagte damals nach Durchlesung derselben zu uns, daß vom legalen Standpunkte aus nicht das Mindeste gegen die 2 erwähnten rituellen Objecte zu machen wäre, und daß wir noch mehrere Citate von großen Autoritäten — wir entsinnen uns nicht mehr, sagte er בית יעקב oder עין יעקב — hätten anführeu können, die daö Entblößen des Hanpteö beim Gebete für erlaubt erklären, und er nur gegen das Praktische einige Einwendungen zu machen hätte. Wir müssen in diesem Falle es sehr bedauern, daß bei dem gelehrten Herrn Redacteur diese etwas auffällige Vergesslichkeit so leicht und so geschwind Platz greifen konnte! Der vom Recensenten anfgefundene und angeführte Ausspruch des מ״הרש״ל, daß in der Frage über die Entblößung des Hauptes nichts zu thun sei, da der Volksgebrauch bereits entschieden habe, widerlegt noch nicht die von demselben früher gefällte Sentenz der Berechtigung; der מ״הרש״ל wollte mit Ersterem bloß sagen, das Volk will in seiner alten Gewohnheit bleiben. Fürwahr! Wenn wir diesem Satze unbedingt beistimmen würden, so müßten alle seit vielen Jahren im Cultus eingeführte Neuerungen auf- - gegeben werden. Der Zusatz des Recensenten, daß die zu Gunsten der Entblößung des Hauptes sich ausgesprochenen Gelehrten die Letzten gewesen wären, die einer solchen Neuerung im Gottesdienste zugestimmt hätten, ist eine Vermuthuug die jeder Begründung entbehrt. Gesetzt aber es verhielte sich so, so bleibt es noch immer unerklärlich, warum der gelehrte Anonymus nicht unserer Ansicht im Princip beistimmt, wodurch wenigstens die Ablegung des Eides mit entblößtem Haupte gerechtfertigt, und solch unerquicklichen Debatten, wie sie jüngst vor dem Londoner Hof der Aldermen, bei Gelegenheit einer jüdischen Beeidigung vorgekommen*), vorgebeugt wäre. Wohlweislich gehe hier Recenseut später wieder in sich, und sagt, daß diese Neuerung im besten Falle zu den Adia- PhoriS auf ritualen Gebiete gehören, setzt aber gezwungener Welse hinzu, daß das Alter und die Allgemeinheit der jüdischeu Sitte des BeteuS mit bedecktem Haupte ui» so mehr zu berücksichtigen wäre. Andachtsstörend, wie wir meinen, -- setzt er fort — ist sie von Niemand noch genannt werden; einen unheimlichen Eindruck (S. 16) hat die derartige EideSablegung noch in keiner legislativen Versammlung der Welt hervorgebracht, eigenthümlich mag sie allerdings schon erschienen sein. Wir aber — fügt der Recensent hinzu — sind gar nicht der Ansicht, daß Alles Eigenthümliche nur schon darum zu entfernen, weil es eigenthümlich. *) S Archiv Israel. 1862. Nr. 8. S. 165, 169. Wir fragen den Herrn Recensenten ganz ernstlich, ob man nicht mit denselben Argumenten, die er hier anführt, den im Jahre 1830 entstandenen sogenan Uten neuen Cultus, schon vor mehr denn 30 Jahren hätte bekämpfen können? Denn eigenthümlich war das Wlrr-Geschrei der Chasanim und des Volkes, eigenthümlich war das Hamanklopfen und 8alva venia gesagt das Ausspucken bei Alenu und bei allen diesen Dingen konnte gewissermassen, so wie jetzt, auch früher das Alter und die Allgemeinheit dieser jüdischen Sitte den Fürsprecher für die Beibehaltung derselben abgeben! Wir können bei dieser Gelegenheit und eines Gedankenflugs nicht erwehren und geben ihm mit Bedauern Ausdruck: daß nämlich die Welt sich glücklich schätzen mag, daß unser Herr Recensent damals noch unschädlich auf der Schulbank saß, und zu seiner heutigen Gelehrsamkeit erst den Grund gelegt. Der Recensent fährt fort in seiner Kritik und sagt, daß die Fürsorge der Reinerhaltung des Hutes eine größere Quelle der Unruhe und Andachtslosigkeit wäre. Um nicht sagen zu müssen, daß dieser Gedanke sehr naiv sei, bemerken wir hierauf, daß es in Europa und Amerika einige hundert Millionen andersgläubiger Männer gibt, die mit entblößtem Haupte ihr Gebet ganz andächtig in den Kirchen verrichten. Zum Tröste unseres Anonymus könnten,' wie dieß schon vorgekommen, an der senkrechten Wand der Sitzbank, runde Ausschnitte, zur zeitweiligen Aufnahme der Hüte angebracht werden. Der Recensent sagt weiter, daß beim Eintritte in Hör- und Berathuugssäle es der Gedanke an die Bestimmung des Lokales und an den Zweck der Versammlung ist, der uns zu innerer und äußerer Sammlung anregt, und nicht der bloße Anblick der entblößten Häupter, der ja auch beim Eintritte in Casino's und Spielsäle zu haben ist. Wir fragen abermals: 1-tens ob denn im jüdischen Gotteshause, das doch gewiß eine heilige Bestimmung hat, die innere und äußere Sammlung bei bedecktem Haupte so augenfällig sei? Ob denn bei jüdischen Gemeiudeversammlungen, in jenen Ortschaften wo man noch minutiös an jedem alten Gebrauch hängt, diese wahrgenommen wird? 2-tens. Ob denn ein Casino, oder selbst ein Spielsaal, wo daö Hazardspiel verpönt, eine Spelunke sei? Wir fragen den Herrn Recensenten, ob die allda zur Conversation sich eingefundenen Menschen nicht mit Indignation auf denjenigen blicken würden, der es wagen möchte, bedeckten Hauptes daselbst einzutreten und die der Gesellschaft gebührende Achtung zu verletzen? Der Recensent macht unS weiter den Vorwurf, daß wir so großen Nachdruck auf das Gemisch der Kopfbedeckung legen, und fragt uns, was wir mit der Kopfbedeckung der Frauen und überhaupt mit der Mannigfaltigkeit der übrigen Kleidung machen?

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