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Ben Chananja · 1862-04-11 · 15 (11.4.1862) · p. Seite 126

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
15 (11.4.1862)
Date
1862-04-11
Page
Seite 126 (sequence 2)
Language
German
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120 und zur Ermunterung dem Volke vorgelesen wurden. Feststehende Haftaras gibt die Mischna noch gar nicht an, erst eine Baraita Meg. 31, 1. bestimmt deren für Tage außergewöhnlicher Perikopen, und unsere heutige Ordnung ist erst daS Werk späterer Jahrhunderte. An gewöhnlichen Sabbaten war wohl dem Vortragenden die Wahl derselben überlassen. Nach der angenommenen historischen Bedentnng und Entstehung der Haftara ergibt sich auch die Bedenlnng dieses Wortes. Frankel, welcher diesen Ursprung der Hattara nicht adoptircn wollte, vindicirt diesem Worte in seinen Vorstudien S. 50 die Bedentnng: Introduktion eines VortrageS und vergleicht dazu פצר , weil dies im Hebräischen ״öffneu" bedeute, und in den Midraschim so häufig die Formel vorkomme, der und der sing seinen Vortrag פהה mit folgenden Versen an. Allein die mit פתה beginnenden Stellen bezeichnen gewöhnlich nicht Einleitungen, sondern selbstständige Vorträge, 2. wäre auch die Hisilform הפצרה nnbegreift ich. Waren die HastaraS aber eine Kompensation und ein Surrogat, also gleichsam eine DiöpenS für die Toralektionen so heißt ja הפציר befreien, dispensiren, wie פצור uit Neu he brätschen diöpensirt, loSgebnuden vom Jssur bedeutet. So findet man auch 1 Ehr. 9, 33. סצורים frei vom Dienste. Von diesem historischen Gesichtspunkte ausgehend, wurden später die Hastaras so gewählt und festgeseht, daß sie in einem gewissen Rapport zu den Wochenabschnitten stehen, und daß jede Haftara mindestens 21 Verse enthalte, weil auch bei der Toralektion 7 Anfgerufenen mindestens 21 Verse vorgelesen werden mußten. Wegen dieser Beziehung der Haftara zum Wochenabschnitte wurden auch 7 Eulogien, 3 vor, und 3 nach der Hastara eingeführt, weil auch die am Sabbat Aufgerufenen 7 Benediktionen sprachen. Daher wurde eö auch später Sitte, daß der Maftir zuvor in der Tora gelesen haben müsse, waö vielleicht nur besagen wollte, daß nicht noch ein Anderer, sondern einer von den Keruim, und zwar der letzte, den prophetischen Abschnitt vorlesen sollte, daher, wenn Sabbat und Neumond zusammen fielen, 6 die gewöhnliche Parscha lasen, und der 7. die Neumoudöperikope, eben so wenn Schekalim und Tezawe znsammenfielen (Meg. 29, 2.). Deunoch entstand in Babilonien durch eine eigenthümliche logtsche Schwenkung die Meinung, ter Maftir müsse ein Fremder, und nicht einer von den Keruim sein, zu deren Gunsten nunmehr 7. 6. 5 + 1 zur Tora gerufen werden. ZK8 ״siunmii jus summa injuria“ in öcr lljaliiiuötlffjeii Üleratiii*. Bon Rabb. M. Fein. * Alte Sprüchwörter pflegen oft nicht nur ihr Alter und ihre Abstammung, sondern selbst ihr inneres Wesen der Nachwelt geheim zu halten; wie eine aus dem grauen Alterthum auf uns gekolttincue Hieroglife stehen sie zuweilen da, in ein tiefes Dunkel gehüllt, deren Sinn und Bedeutung im Laufe der Zeit abhanden kam. Und ist dies bei alten Sprichwörtern im Allgemeinen häufig der Fall, um wie vielmehr bei solchen, die die Vereinbarung und Verbindung zweier scheinbar sich widersprechenden Begriffe zum Gegenstände haben , lvie daö : summum jus, summa injuria! Welcher Spielraum ist da nicht dem forschenden Geiste geboten, zu deuten und zu deuteln, auSzulegen und hineiuzulegeu. Wie mannigfach sind in der Thal die Erklärungen und Auffassungen, die unser Orimoron erfuhr! Ob der Talmud eS gekannt und irgend eine Anwendung davon im talmudischen Rechte gemacht wird? Elfteres ist außer allem Zweifel. Der fast äuigmatische Satz im Mid. r.: אמר ר אליעזר במקום שיש דין אין דין ובמקום (י hat gewiß uichtü anderes zum שאין דין יש דין. Inhalte als daö: summum jus; ob aber in der rabiuischeu Nechtölehre Bestimmungen und Verordnungen Vorkommen, die diesem Grundsätze entflossen, läßt sich eben durch die schwankende Bedeutung desselben nicht leicht ermitteln. Nach der Auffassung bieero's ist daö: summum jus eine Mahnung, von Kniffen und Finten, Schikanen und Rechtöverdrehnugen sich fern zu halten. Folgendes sind seine Worte hierüber: a) ״Es kommen oft auch Ungerechtigfetten vor, die in einer spitzfindigen, ja selbst heimtückischen Erklärung deö Rechtes bestehen, daher daS bekannte Spw.: das höchste Recht, daS höchste Unrecht. Auf diese Art wird zuweilen auch in Angelegenheiten ganzer Staaten gefehlt, so z. B. jener Feldherr, welcher einen Wasenstillstand mit dem Feinde auf 30 Tage geschlossen hatte, und nun bei Nacht daS Land verheerte, weil der Waffenstillstand auf den Tag nicht aber auf die Nacht geschlossen worden." Eieero führt rügend auch ein Faktum aus der vaterländischen Geschichte an und schließt mit den Worten: Solche Kunstgriffe sind in jedem Falle zu vermeiden. Nun läßt sich allerdings behaupten, daß auch vom Standpunkte des talmudischen Rechtes die Rabulisterei als verpönt erscheint, ich weise von vielen auf de« 3קניא ררבא) im Talmud, und aus die bekannte Parabel im Midr. jalk. Gen. 50. hin, in welcher eben die persouifizirte Injuria dadurch charakterisirt wird, daß sie daS summum jus für sich geltend machen will; doch ob hiebei den Talmud und Midr. lehrern wirklich die Idee vom: summum jus vorgeschwebt, bleibt noch fraglich. — Wersen wir nur noch einen flüchtigen Blick auf eine andere Auffassung des summum jus. Nach einigen Rechtslehrern wird eö alö ein Gebot für den sittlich seinwollenden Menschen hingestellt, im Verkehre mit seinen Nebenmenschen nicht daö strenge Recht, sondern Milde, Scho-

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