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Ben Chananja · 1862-03-21 · 12 (21.3.1862) · p. Seite 96

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
12 (21.3.1862)
Date
1862-03-21
Page
Seite 96 (sequence 4)
Language
German
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96 vernichtet, vernichtet auch ihren Buhlen; die Todesart, welcher sie erliegt, muß auch er erliegen; die Stunde ihres Todes ist auch ferne Todesstunde! — Dieses Urtheil wird aus 4 5, 22. hergeleitet, in dem die Worte: ״daß der Leib anschwelle und die Hüfte schwinde" nicht, wie es der natürliche Schriftsinu forderte, auf das Weib, sondern auf den mitschuldigen Mann bezogen werden. Der Urheber dieser Auslegung ist N. Joße der Galiläer, welcher von Geiger als Gegner der künstlichen Schriftdeutung R. Akiba'ö gefeiert wird' Wie wurde aber die über den Ehebrecher verhängte Strafe vollzogen? auf eine noch wunderbarere Weise als an dem Weibe, indem er mit dem Fluchwasser in gar keine Berührung kam. Winer meint zwar, daß ״nach den Thalmudistcn es auch Männer hatten trinken müssen;" dies ist aber ein Jrrthum. In den Qellen ist davon gar keine Spur. lü) Dagegen hat die Belohnung der unschuldig befundenen Angeklagten, von welcher schon Josefnö spricht, biblischen Grund: die Schlußworte vnn 4 M. 5, 25. werden selbst von den meisten neueren Auslegern als Verheißung aufgefaßt; charakteristisch sind aber auch hier die Spezialitäten der thalmudichen Kasuistik! Indem wir in Betreff dieser Spezialitäten auf die Quellen erweisen, bemerken wir nur, daß in der babilonischcn Gemara über die Urheber derselben sich widersprechende Nachrichten vorliegcn, und daß Maimonides nicht umhin konnte, einige thalmudischc Verheißnngen fallen zu lassen! '') Besondere Beachtung verdienen die Vorschriften über die Eifersucht des Ehemannes. Die Diskussion hierüber geht i» die hadrianische Zeit zurück: N. Jsmael nimmt die Worte der Thora 4) ועבר עליו ריה קנאה M. 5, 14) in hypothetischem, R. Akiba in jussivem Sinne. Andere Lehrer erklären die Eifersucht für verwerflich, ja für Anstiftung eines Dämon'ö, der in den Gatten gefahren,'") wobei man sich an Schakspear'S ״grünäugiges Ungeheuer" erinnert, ״das die Nahrung höhnt, von der er sich nährt." Die Verdammung der Eifersucht ist um so merkwürdiger, als dieselbe, wie schon ans den Sprüchen (6, 27—35) zu ersehen ist, gerade im Oriente euren hohen Grad von Heftigkeit zu erlangen pflegt. In der Zeit Chardin's (gest. 1713) war es in Persien gefährlich, das Weib eines Vornehmen auch nur in der Ferne sehen; wem dies widerfuhr, mußte aus die größten Unannehmlichkeiten gefaßt sein. Die von einem Ge- Witter überraschte Königin wollte in dem Dorfe, wohin sie sich geflüchtet hatte, Niemand aufnehmen, um kein Unglück über sich herauf zu beschweren. Im Thalmud findet sich iu dieser Beziehung eine merkwürdige Klassifikation der Eheniän ner; sie rührt von N. Meier her, dessen Gattin geistreich und gelehrt, aber nicht so strak war, als sie selber wähnte, und lautet wie folgt: ״Dem einen widerstrebt der Trunk, in den eine Fliege gefallen; ein Anderer leert den Becher, nachdem er die Fliege entfernt; ein Dritter verzehrt auch die Fliege. So ist auch die Empfindlichkeit bei die Ehemänner verschieden." '3) Zn halachifcher Geltung wurde die Anschauung R. Akiba's erhoben, und faßt MaimonideS das hierüber in den Quellen Enthaltene in folgende Worte zusammen: ״Die Schriftgelehrten gebieten den Kindern Jsrael's, daß sie ihre Weiber vor sträflichem Umgänge warnen sotten, denn eS steht geschrieben: und er sei eifersüchtig gegen seine Frau (4 M. 5, 14). Wer dies thut, ist von einem lautern Geiste erfüllt. Der Mann warne aber nicht im Scher- Ze, nicht in einem eitlen Gespräche, nicht auf leichtsinnige Weise, nicht im Streite und nicht um sie zu ängstigen, znvördeft auch nicht vor Zeugen, sondern unter vier Augen, in Sanftmuth, auf eine lautere belehrende Weise, um sie auf gerader Bahn zu leiten und jedes Straucheln zn verhüten. Und wer sich um sein Weib, seine Kinder und sein Hausgesinde nicht kümmert, über den Lebenswandel derselden nicht unablässig wacht, um sich zu überzeugen, daß sie vollkommen frei sind von Schuld und Fehl, der sündiget, denn es heißt Job 5, 24: Wenn du weißt, daß vollkommen ist dein Zelt, und wenn du überwachst deine Wohnnng, o sündigst du nicht." ") Die Warnung, welche dem Reinignugöeide vorangehen mußte, hatte nur dann gesetzliehe Folgen, wenn sie vor Zeugen geschah; es stand aber dem Gatten frei, diese Folgen nicht eintrcten zu lassen: eine Lizenz, welche demselben von manchen Gesetzeölehrern auch in dem Falle eingeräumt wird, wo das Rendez Vouö, vor dem er gewarnt, wirklich stattgefunden hat. ‘5) Wenn die Angeklagte vor Ablegung des Reinigungseideö ihre Schuld gestand, so entließ sie der Gatte und sie verlor jeden Anspruch auf die Kethuba. Nach der Ansicht der Karäer wurde sie in Folge ihres Geständnisses zum Tode verurtheilt. "'׳) Höchst auffallend sind die Bestimmungen, nach welchen der Neinigungseid nicht angewendet wird, wenn einer der Ehegenossen blind, lahm , taub oder stumm ist, oder wenn einem derselben die Hand amputirt wurde. Diese Ausnahmen werden, wie sich leicht denken läßt, nicht ans der Natur der Sache, sondern vermittelst einer die Grenzen einer gesunden Hermeneutik überschreitenden emfatischen Deutung ans einigen Ausdrücken des Gesetzes dednzirt, wie denn ähnliche Deduktionen auch sonst Vorkommen. '7) Eine unwissenschaftliche Polemik macht derlei Deutungen zum Gegenstande des Spottes, und eine unwissenschaftliche Apologetik wird dadurch in Verlegenheit gesetzt. Die kritische Betrachtnng begnügt sich hier zu konstatiren, daß die in Rede stehenden Deuteleien in dem Palästinensischen Thalmud nicht Vorkommen und ihren Ursprung einzelnen persischen Lehrern verdanken; daß dieselben zu einer Zeit entstanden sind, wo der eheliche Neinigungseid seit Jahrhunderten nicht mehr in

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