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Ben Chananja · 1862-03-21 · 12 (21.3.1862) · p. Seite 95

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
12 (21.3.1862)
Date
1862-03-21
Page
Seite 95 (sequence 3)
Language
German
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95 bewußtseiii's der vernichtende Erfolg nicht augenblicklich eintritt." R. Eliezer b. Hyrkanoö erklärt dagegen, daß der fragliche Unterricht gerade der Koquetterie Vorschub leiste. Gelehrte Weiber waren ihm daher eine unliebsame Erscheinung, und er wies die theologische Frage einer Matrone mit der Bemerkung zurück, daß die Wissenschaft der Weider sich ans die Spindel zu beschranken habe: eine Bemerkung, welche R. Abraham Gumbinuer ans die Mutter des Lemberger Rabbiners Falk Kohn (gest. um 1620) anwenbete, indem er die die Lichter-Beneiktion betreffende Unterschcidnng derselben für ungegründet erklärte. Die Gesetzeslehreritt fand jedoch an R. Ezechiel Landau einen ritterlichen Vertheidiger. '') Roch entscheidenderer Einfluß als den anderweitigeu Verdiensten deö Weibes wurde den etwaigen Fehltritten des Gatten .zugeschrieben. War das Vorleben des letztem in 8oxuuli1)u8 nicht rein und mackellos, so hatte derselbe kein Recht, die Wirksamkeit deö kritischen Trankes zu erwarten. In so ausgedehntem Sinne faßt mindestens Maimvnides den bezüglichen thalmudischen Ausspruch aus: eine Auffassung, welche mit der in manche neuere Gesetzgebungen ausgenvmmene Kompensation verwandt ist, dcrznfolge der Ehebruch aufhört, ein Scheidungögrund zu sein, wenn auf dem klagenden Theile die gleiche Schuld lastet- Andere ThalmudauSleger wollen dem verdächtigten Weibe die Indemnität nur in dem Falte gesichert wissen, wenn ihr der Gatte, bevor er sie zum Priester führt, faktisch seine Berzeihung angedeihen läßt, wofür die comlonatio tacita der Rechtsgelehrten eine Analogie bietet. Nach einer andern thalmudischen Version bleibt die Wirkung des Probewasserö selbst dann ans, wenn der klagende Gatte sich selbst zwar nichts vorzuwerfen hat, gegen die Ausschreitungen seiner Kinder aber zu nachsichtig war. Ja, die von R. Jochanau b. Zakkai bewerkstelligte gänzliche Aushebung des Ordale wird auf die Sittenlosigkeit der Männer zurückgesührt. Nach dem Wortlaute der Mischna waren es die Worte des Profeten Hosea (4, 14), mit welchen N. Jochanau seine Reform legitimirte. Nun ist zwar nicht zu leugnen, daß in diesen Worten wirklich der Gedanke der Kompensation ausgesprochen ist; daraus erklärt sich aber noch immer nicht die gänzliche Abschaffung des Probewasserö. Man sollte vielmehr glauben, daß die Wirksamkeit derselben entartete Weiber, die Wirkungslosigkeit hingegen entartete Männer zn Raison gebracht hätte! Und da jedenfalls eine außerordentliche Kühnheit dazu gehört, ein Gesetz, daß die Thora mit so vieler Ausführlichkeit behandelt, aus Grundlage eines ganz allgemein gehaltenen Profetischen Ausspruches zn suspendiren; so dürfte die Vermuthung nicht ungegründet erscheinen, daß N. Jochanau zunächst die veränderten Kultur- Verhältnisse im Auge gehabt habe, indem er das alte Ordale anfhob. Die angeführten profetischen Worte mochte er als einen willkommenen Anhaltspunkt benüzt haben, um seine kühne Reform durch ein Schriftwort zu legitimiren. Der Eingriff in das Gesetz bleibt im Wesentlichen derselbe, er möge durch die veränderten Sitten und Anschauungen, oder durch einen nichtpentateuchischen profetischen Ausspruch gerechtfertiget werde».''') Hillel hatte kn Rücksicht auf die veränderteu Handels- und Kreditverhältnisse die Wirkung deö ErlaßjahreS von dem Belieben der Gläubiger abhängig gemacht; N. Jochanau b. Zakkai, sein Schüler fand es angemessen, auf dem Gebiete des Familienlebens den veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Diese Aufassung widerspricht allerdings den klaren Worten der Mischna, allein diese Worte stehen mit einem andern, die Zucht und Sitte jener Zeiten preisenden Berichte in Widerspruch, nach welchem das in der Mischna enthaltene Motiv grundlos ist, und fast einer Verleumdung vergangener Geschlechter gleichkommt. ד Solchergestalt wird cs noch immer der Erwägung bedürfen, ob der Reform R. Jochananö nicht das von uns vermuthete tiefer liegende Motiv zu Grunde liege. Wie die thalmudische Kasuistik den Rigorism der Thora mildert, indem sie theils durch anderweitige Verdienste des verdächtigten Weibes eine Suspension der augenblicklichen Todesstrafe eintreten läßt, theils dem sittlichen Verhalten deö klagenden Gatten mehr oder minder entscheidenden Einfluß zuschrerbt; so schärst sie andererseits den Rigorism dadurch, daß sie den ReinigungSeid nicht auf den speziellen Fall, dessen die Geklagte verdächtiget wird, sondern auf ihr ganzes eheliches Vor- und Nachleben auSdetmt: ״Wenn sie zwanzig Jahre nach der Anwendung des Ordale fällt, so bewährt das Probewasser noch immer seine tödtende Gewalt." ^)Dem alten Ordale wurde solchergestalt das Gepräge einer Keuschheits-Versicherungs-Anstatt ausgeprägt! Davon ist in der Bibel natürlich keine Spur; da aber der Kombinationöeid (גלגול שבועה) den Gesetzeslehrern sehr geläufig war, so übertrugen sie denselben auch auf den ehelichen Reinigungseid. Sie reden daher auch von den Grenzen, innerhalb welcher der klagende Gatte in Betreff des ReinignngöeideS transagirt (מתנה ). Nichts destoweniger wurde in der Folge das Verhältniß umgekehrt, und die Zulässigkeit von Nebeneiden überhaupt auf das Verfahren beim ehelichen Reinignngseide zurückgesührt, welches man durch die Wiederholung des Amen in der Thora selbst vorgezeichnet fand. Maimonideö war der erste und lezte Kasuist, der die Herleitung des Kombinationseideö von dem ehelichen Reinignngseide der Vergessenheit preisgeben wollte. ü) Aus den Mitschuldigen des angeklagten Weibes nimmt die Schrift gar keine Rücksicht. Der thalmudischen Kasuistik mußte sich aber die Frage ausdringen, welche Strafe diesen treffe, und man muß bekennen, daß das Gerechtigkeitsgefühl die Antwort diktirte: DaS Ordale, das das Weib

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