Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 12 (21.3.1862)
- Date
- 1862-03-21
- Page
- Seite 94 (sequence 2)
- Language
- German
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der Staub, indem er dem Boden des Tempels entnommen wird, denn heilig ist das Weib durch seine Keuschheit. Nachdem der Trank bereitet ist, tritt das Weib, wie bereits erwähnt, unbedeckten Hauptes, das Mehl darbringend hinan; ihr gegenüber steht der Priester, das mit Wasser gefüllte Gefäß haltend, und richtet folgende Worte an sie: ״Hast du die ehelichen Rechte nicht verletzt, und bist du mit keinem Manne in eine daö Gesetz verhöhnende Beziehung getreten; so sei unschuldig und straflos. Hast du dich aber-, daö Reckt deines Gatten hintansetzend, eitler Wollust hingegeben, so wisse, daß du allen Verwünschungen anheimfällst, deren Folgen sich an deinem Leibe zeigen werden. So nimm nun den Trank der Entscheidung cttotov tieyxo!’), welcher Verborgencö und Geheimes entdecken und an's Tageslicht bringen wird." Diese zugleich auf ein Blättchen geschriebenen Worte lösckt er in das irdene Gefäß ab, und reicht nun das Wasser dem Weibe zum Trünke. Dieses entfernt sich, nachdem eS getrunken, den Lohn der Keuschheit, oder die höchste Strafe der Zügellosigkeit erwartend. Denn wurde sie verleumdet, so darf sie auf Empsängniß und Geburt hoffen, und sich jeder Sorge wegen Unfruchtbarkeit eutscklagcn. War sie aber nicht schuldlos, so wird sie von Geschwülste» und Geschwüren des Bauches überfallen, und von furchtbaren Schmerzen der Gebärmutter gequält werden, welche sie nickt in geziemender ehelicher Reinheit erhalten wollte. So sehr sorgt daö Gesetz für die Reinheit der Ehe, daß es selbst gesetzlich verbundenen Ehegenossen die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft verbietet, so lange sie n'cht von jedem Verdacht gereiniget sind, damit sie sich desto gewissenhafter vor dem Verbrechen deö Ehebruches hüten soll n." '2) Filo'ö griechischen Anschauungen offenbaren sich in der gerichtlichen Verhandlung, welche er dem Akte im Hciligthume vorange- Heu läßt. Die Fruckt seiner Alerandrinischen Filosofie ist die Symbolisirung aller mit dem Ordale verbundenen Einzelnbeiten; die mildernde Motivirung des Opfers steht jedoch mit dem Schriftterte (5, 14) fast in diametralem Widerspräche. Das ״reine und lebendige Wasser," das ihm ebenfalls Sinnbild ist, verdankt er der Septuagenia (Vers 17: }03ס<) xaüaqov £«>), im hebe. Terte ist von heiligem Wasser die Rede. Frankel bezeichnet diese Uebersetzung der Septanaginta als ״flüchtige, ungenaue Auffassung," vergißt aber, daß diese Auffassung im Wesentlichen von einem der größten Korifäeu der Halacha getheilt wird. a) Josefnö stellt daö Gesetz auf folgende Weise dar: ״Wenn Jemand sein Weib des Ehebruchs verdächtigte, so brachte er ein Aßaron Gerstenmehl dar und legte eine Handvoll davon auf den Altar, das Uebrige wurde dem Priester zur Speise überlassen. Hierauf stellte einer der Priester das Weib an daö Thor, welches gegen den Tempel gerichtet ist, zog ihr den Schleier vom Haupte, schrieb den Namen Gottes auf ein Pergament, ließ sie schwören, daß sie ihrem Manne nicht treulos gewesen, und daß, wofern sie die Ehe gebrochen, ihr rechter Schenkel verrenkt werden und ihr Leib ansblähen solle, so daß sie davon sterbe. Wenn aber der Mann aus allzugroßer Liebe eifersüchtig sei, und sie ohne Grund verdächtiget habe, solle sie im zehnten Monate darauf einen Sohn gebären. Wenn sie nun diesen Eid geleistet hat, soll der Priester den Namen von dem Pergamente auslöschcn, in eine Schale miscben, Staub von der Erde im Teinpel nehmen, diesen in die Schale werfen, und dann dem Weibe zu trinken geben. Ist nun daö Weib nngercchterweise angeklagt worden, so wird sie schwanger, und bringt zur rechten Zeit einen Sohn zur Welt; hat sie dagegen die eheliche Treue wirklich gebrochen, und Gott fälschlich zum Zeugen augerufen, so fällt ihr Schenkel heraus, ihr Leib füllt sich mit Wasser und sie stirbt eines schmachvollen Todes." H Filo und Josefnö behandeln das Ordale archäologisch, im Thalmud wird daöselbe kasuistisch behandelt. Die erste Diskussion darüber fällt in den Anfang deö zweiten, die letzte in die erste Hälfte des fünften Jahrhunderts. Die Diskussionen sind in den ersten sechs Abschnitten des thalmudischen Traktates Sota enthalten. Die Freiheit, welche hier der Reflerion gestattet wird, setzt wirklich in Erstaunen. Nach dem Wortlaute der Thora erfolgt die Strafe der sch::ldigen Frau unbedingt, womit die Relation des Filo und Josefus vollkommen übereinstimmt. Die Mischna hingegen statuirt Ausnahmen: ״Wenn sie (die Schuldige) ein sonstiges religiöses Verdienst hat, so suspendirt dieses die Wirkung des Fluchwassers; es gibt ein Verdienst, welches die Wirkung auf ein Jahr, eines, welches die Wirkung auf zwei, ein anderes, welches sie auf drei Jahre suspendirt." Nach der Baraitha und dem Sifre ist von drei, neun und zwölf Monaten die Rede. Nur der rigorose N. Simon b. Jochai widerspricht dieser DiSpensatioustheorie und erklärt offen: Kein Verdienst ist im Stande, die Folgen des FluchwasserS zu suspendiren; denn wäre dies der Fall, so würde das Ordale die abschreckende Kraft verlieren, und die gekränkte Ehre gutgesitteter Frauen nicht rehabilitiren. N. Jehnda I. meint vermittelnd, daß bei sonstigen Verdiensten die plötzliche Wirkung des Trankes zwar ausbleibe, dafür aber ein chronisches, endlich den Tod herbeiführendes Leiden eintrete: eine Distinktion, welche schwerlich ein anderes Motiv hatte, als die Ehrenrettung des Grundsatzes von der Wirksamkeit der Verdienste, dessen höheres Alter aus dem Umstande hervorleuchtet, daß die Lehrer der vorhadrianischen Zeit schon Nutzanwendungen daraus ziehen. So Simon b. Azzai: ״Auch das weibliche Geschlecht muß in der Thora unterrichtet werden, damit das der Untreue verdächtigte Weib die mildernde Wirkung anderwelliger Verdienste kenne, und die Macht deö kritischen Trankes auch dort nicht leugne, wo trotz deS eignen Schuld-