Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 12 (21.3.1862)
- Date
- 1862-03-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12. Szegedi», -e» 21. März 1862. KlrMMM. WsHFNhiMr IN^ische The!Fünfter ZnkWnng. HerM8,^äer unb Redaklenr: L. Lötv, Ilfierrafilüner zu tzzegellin. Jede» Frcitacz crschciitt ein ganzer Bogen. Priiiiiiiiicrnliolisprcia: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., viereljährig 2 fl. vflerr. Währ. l Man abonnirt bei allen Postämtern und Buchhandlniigcii des Zn- und Auslandes, i illfliuifliriiitc j sind an die Redaktion zu senden. Insrrale sind an die Redaktion in Szegedin oder an Hr». Franz Wagner in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzcile wird uiil 10 Nkr. — 2 Sgr. berechnet. Inhalt. Ehcrcchtliche Studien. -Luzzatto über Spinoza. Von I. W. Schütz Ncalschullchrcr Neustadtl. — Korrespondenz. Wien. — Lite׳ rärischc Anzeigen. — Beilage. Dentschmann'S Biografie. — Miszellen. Elterechlliche Slufttcn. Fortsetzung. ') 10. Ehehindernisse ans Keuschheitsgrüttden. Die hicher gehörenden Gesetze und Bestimmungen fließen aus der Anordnung deö Ordale: 4 Mos. 5,11—31. Eö ist dieödaö einzige Ordale, welches die Thora kennet. Die erste reflerionelle Darstellung desselben gibt Filo; dessen Worte lauten wie folgt: ״Während die beim Ehebrüche Ergriffenen oder die desselben Ueberführten die gesetzliche Strafe trifft, unterzieht daö Gesetz die deö Ehebruches verdächtigten Frauen dem Urtheile der Natur, nicht dem der Menschen, weil der Mensch nur das Offenbare, Gott aber, der allein die Seelen durchschaut, auch daö Verborgene erkennet. Eö schreibt daher dem eifersüchtigen Ehemanne Folgendes vor: An dem dem Weibe früher angezeigten Tage gehe mit derselben nach der heiligen Hauptstadt, und nachdem ihr daselbst vor den Richtern erschienen seid, entdecke deinen Verdacht, nicht als Verleumder oder Verfolger, mn durchaus Recht zu habe«; sondern als gewissenhafter Erforscher der Wahrheit, ohne sofistischen Kniff. Die Frau hingegen, welche in doppelter Gefahr schwebt, in der deö Todeö nämlich und der noch größer» Gefahr der Schande, erwäge selbst die Sache: ist sie unschuldig, so möge sie sich guten Muthes rechtfertigen, klagt sie aber ihr eigenes Gewissen an, so ziehe sie eö vor, ihren Fehltritt mit Scham zu bedecken, als hartnäckig auf ihrer Unschuld zu bestehen. Kann der Streit nicht geschlichtet werden, und siegt keine Parthei, so begeben sich beide Ehegenoffen in das Heiligthum. Hier spricht der Gatte , dem Altäre gegen-! über stehend, vor dem Priester jener Zeit seinen Verdacht | aus, und opfert zugleich Gerstenmehl für sein Weib, um j an den Tag zu legen, daß er die Keuschheit seiner Gattin! nicht auö Uebermuth, sondern ans richtiger Erkenntniß und gegründetem Zweifel verdächtiget habe. Der Priester nimmt mit ausgestreckter Hand die Kopfbedeckung deö Weibes herab, damit dasselbe mit unverhülltem Haupte und ohne Zeichen der Schamhaftigkeit ihr Urtheil empfange, wie dies bei Verhandlungen über Kriminalverbrechen zu geschehen pflegt. Die bei anderen Opfern übliche Zugabe von Oel und Weihrauch unterbleibt, weil hier nicht Fröhliche, sondern Traurige den göttlichen Dienst verrichten. Die Gerste wurde vielleicht deshalb gewählt, weil der Gebrauch dieser Getreidearl ein doppelter ist, indem dieselbe bald Thieren, bald Menschen zur Nahrung dient. Durch dieses Symbol wird also angedeutet, daß die Ehebrecherin sich nicht vom Thiere unterscheidet, und nur die Keusche ein eigentlich menschliches Leben führt. Ferner befiehlt das Gesetz, daß der Priester ein irdenes Gefäß mit reinem Wasser, daö auö einer lebendiger Quelle geschöpft wurde, fülle, und in dasselbe Staub mische, den er auf dem Boden deS Heiligthums gesammelt. Dadurch soll nach meinem Dafürhalten die Erfvrschling der Wahrheit bildlich dargestellt werden: Daö zerbrechliche irdene Gefäß entspricht der Ehebrecherin, deren Tod als Strafe der verletzten ehelichen Treue wünschenswerth ist; Erde und Wasser sind gleichsam Zeugen der Unschuld, indem beide die Ursache der Entstehung, deö Wachsthumes und der Vollendung aller Dinge sind. Nicht ohne Grund soll das Wasser rein und lebendig sein, denn daö schuldlose Weib ist rein und verdient zu leben; heilig sei